Zitat:Wird dann trotz in Malaysia legalisierter Heiratsurkunde eine Ueberpruefung der Dokumente meiner Verlobten stattfinden?
Hi
davon kannst Du mit ziemlicher Sicherheit ausgehen
Die Überprüfung ist doch kein Selbstzweck, sie dient dazu festzustellen, ob die Eheschließungsvoraussetzungen der beiden Heimatechte erfüllt sind.
Da Du nach deutschem Recht (egal wo !) nur eine ledige Frau heiraten darfst, bzw. eine geschiedene Frau nachdem die Anerkennung ihres Scheidungsurteils in Deutschland erfolgt ist, müssen diese Nachweise eben vorgelegt werden.
Da eben bekannt ist, dass auf den Philippinen ein (vorsichtig ausgedrückt)
kreatives Urkundenwesen existiert, werden die Urkunden Deiner Zukünftigen inhaltlich überprüft.
Ob Du sie jetzt für die Eheschließung in Deutschland oder für die Familienzusammenführung inhaltlich prüfen lassen willst, ist Eure Entscheidung, aber Du schaffst mit diesem Plan
Zitat:Da eben bekannt ist, dass auf den Philippinen ein (vorsichtig ausgedrückt) kreatives Urkundenwesen existiert, werden die Urkunden Deiner Zukünftigen inhaltlich überprüft.
keinen Deut Verbesserung, sondern lediglich ein aus deutscher Sicht weiteres Prüfungsfeld. Denn dann käme nach den materiellen Eheschließungsvoraussetzungen Eurer beiden Heimatrechte (deutsch/ philipp.) lediglich ein drittes Recht, das formelle Eheschließungsrecht Malaysias hinzu, was aber ebenfalls auf seine wirksamkeit im deutschen Rechtsbereich hin abzuklopfen wäre.
Nur ein Beispiel um es deutlich zu machen:
Die philipp. Nachweise über die Ledigkeit sind aus irgendeinem Grund faul, ein Scheidungsurteil existiert auch noch, welches in DE aber noch der materiellrechtlichen Anerkennung bedarf.
Der malaysische Standesbeamte akzeptiert sie, weil er die Ledigkeitsbescheinigung für echt hält.
Aus deutscher Sicht heilt diese "Prüfung" des malyas. StB nicht die faule Ledigkeitsbescheinigung.
Dann wäre zwar evtl. aus malays. Sicht eine formal gültige Ee zustandegekommen, aber evtl. aus philipp. oder aus deutscher Sicht nichts.
In diesem Fall käme die ärgste vorgesehene Rechtsfolge zum Tragen. Kann bis zur Feststellung einer Nichtehe führen.
Dann wäre Dein
Zeitgewinn eine Ehe die Du in Malaysia führen kannst
Das soll jetzt weder eine Unterstellung sein oder in irgendeiner Form werten, versteh das bitte nicht falsch
Ich will mit deser Überspitzung deutlich machen, dass das "Umgehungsgeschäft" nichts bringen kann
Grüße
Ronny