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Heirat mit philippinischer Verlobten in Malaysia (Gelesen: 906 mal)
gluecklicher
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Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit philippinischer Verlobten in Malaysia
17.11.2005 um 07:40:38
 
Hallo,

derzeit beschaeftigen meine philippinische Verlobte und ich uns mit der Dokumentenbeschaffung fuer eine Heirat auf den Philippinen.

Ggfs. kommt es im Vorfeld der Heirat zu einer Dokumentenpruefung der Dokumente meiner Verlobten (fuer die Ausstellungen meines EFZ). Dies kann rund 8 Monate dauern.

Mir ist jetzt bekannt geworden, dass man in Malaysia mit sehr wenig Dokumenten heiraten kann. Jeder Ehepartner benoetigt nur einen Nachweis, dass er nicht verheiratet ist und den Reisepass sowie Passbilder.

Die Heirat wird meines Wissens vom Deutschen Staat anerkannt und eine Legalisierung der Dokumente kann ueber die Deutsche Botschaft erfolgen. Das heisst, dass es in diesem Fall keine Dokumentenueberpruefung fuer die Heiratsurkunde und auch nicht fuer die Papiere meiner Verlobten gibt.

Was passiert aber danach?
Eine Familienzusammenfuehrung muss auf jeden Fall ueber die Deutsche Botschaft in Manila beantragt werden. Wird dann trotz in Malaysia legalisierter Heiratsurkunde eine Ueberpruefung der Dokumente meiner Verlobten stattfinden?

Danke fuer Hinweise,
Gluecklicher
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.11.2005 um 08:01:47
 
Zitat:
Wird dann trotz in Malaysia legalisierter Heiratsurkunde eine Ueberpruefung der Dokumente meiner Verlobten stattfinden?


Hi

davon kannst Du mit ziemlicher Sicherheit ausgehen Zwinkernd

Die Überprüfung ist doch kein Selbstzweck, sie dient dazu festzustellen, ob die Eheschließungsvoraussetzungen der beiden Heimatechte erfüllt sind.

Da Du nach deutschem Recht (egal wo !) nur eine ledige Frau heiraten darfst, bzw. eine geschiedene Frau nachdem die Anerkennung ihres Scheidungsurteils in Deutschland erfolgt ist, müssen diese Nachweise eben vorgelegt werden.

Da eben bekannt ist, dass auf den Philippinen ein (vorsichtig ausgedrückt) kreatives Urkundenwesen existiert, werden die Urkunden Deiner Zukünftigen inhaltlich überprüft.

Ob Du sie jetzt für die Eheschließung in Deutschland oder für die Familienzusammenführung inhaltlich prüfen lassen willst, ist Eure Entscheidung, aber Du schaffst mit diesem Plan

Zitat:
Da eben bekannt ist, dass auf den Philippinen ein (vorsichtig ausgedrückt) kreatives Urkundenwesen existiert, werden die Urkunden Deiner Zukünftigen inhaltlich überprüft.


keinen Deut Verbesserung, sondern lediglich ein aus deutscher Sicht weiteres Prüfungsfeld. Denn dann käme nach den materiellen Eheschließungsvoraussetzungen Eurer beiden Heimatrechte (deutsch/ philipp.) lediglich ein drittes Recht, das formelle Eheschließungsrecht Malaysias hinzu, was aber ebenfalls auf seine wirksamkeit im deutschen Rechtsbereich hin abzuklopfen wäre.

Nur ein Beispiel um es deutlich zu machen:

Die philipp. Nachweise über die Ledigkeit sind aus irgendeinem Grund faul, ein Scheidungsurteil existiert auch noch, welches in DE aber noch der materiellrechtlichen Anerkennung bedarf.
Der malaysische Standesbeamte akzeptiert sie, weil er die Ledigkeitsbescheinigung für echt hält.
Aus deutscher Sicht heilt diese "Prüfung" des malyas. StB nicht die faule Ledigkeitsbescheinigung.
Dann wäre zwar evtl. aus malays. Sicht eine formal gültige Ee zustandegekommen, aber evtl. aus philipp. oder aus deutscher Sicht nichts.

In diesem Fall käme die ärgste vorgesehene Rechtsfolge zum Tragen. Kann bis zur Feststellung einer Nichtehe führen.
Dann wäre Dein Zeitgewinn eine Ehe die Du in Malaysia führen kannst  Schockiert/Erstaunt

Das soll jetzt weder eine Unterstellung sein oder in irgendeiner Form werten, versteh das bitte nicht falsch Zwinkernd
Ich will mit deser Überspitzung deutlich machen, dass das "Umgehungsgeschäft" nichts bringen kann Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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gluecklicher
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Beiträge: 31

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.11.2005 um 10:55:01
 
Hallo Ronny,

danke fuer die ausfuehrlichen Erlaeuterungen.

Wir sind halt ungeduldig und wollen bald heiraten.
Da kommt man schon mal auf Ideen.

Aber Deine Erlaeuterung hat klar gemacht, dass die Erledigung der Papiere nach einer Heirat in Malaysia nicht sehr ueberschaubar sein wird und vor allem auch der Ausgang der Verfahren wohl nicht ganz vorhersehbar.

Gruss und Vielen Dank,
Gluecklicher
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