Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Rückkehrbereitschaft (Gelesen: 3.634 mal)
thomas2403
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 12
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückkehrbereitschaft
15.11.2005 um 16:23:12
 
Hallo,

meiner Schwiegermutter aus Kasachstan ist das Einladungsvisum abgelehnt worden.

Sie ist 60 Jahre alt, alleinstehend und in Rente.

Hat jemand eine Idee, wie man ihre Rückkehrbereitschaft begründen könnte?

Danke,
Thomas
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wichtel
Experte
****
Offline


ABH' ler sind auch nur
Menschen


Beiträge: 181

32825 Blomberg, Germany
32825 Blomberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehrbereitschaft
Antwort #1 - 15.11.2005 um 21:27:11
 
Habt Ihr's schon mal mit dem Angebot einer Kaution o.ä. versucht?

Zum Seitenanfang
  

Meine Postings sind persönliche Stellungnahmen. Sie sind keine Rechtsberatung und sollen & können diese nicht ersetzen.&&&&
 
IP gespeichert
 
RainMan
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 167

Norden, Germany
Norden
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehrbereitschaft
Antwort #2 - 16.11.2005 um 09:11:49
 
Hallo Thomas,


Habt Ihr bestimmt schon drauf hingewiesen, aber mir fallen noch folgende Punkte ein:

- soziale Bindungen (Familienangehörige, die in Kasachstan leben, andere Kinder?, sonstige Verwandte, einfach ganz ehrlich überlegen, was würde sie aufgeben, wenn sie aus Kasachstan ausreist?)
- finanzielle Situation (Rente, Wohnung (Eigentum?))
- frühere Visa? Wurde schon einmal eins erteilt?
- Kaution reicht m.W. nicht aus. In irgendeiner Anweisung, die ich mal in den Fingern hatte, stand in etwa drin, "der Verfall der Kaution wird bei fehlender Rückkehrbereitschaft wahrscheinlich in Kauf genommen werden, reicht deshalb in der Regel nicht aus, Zweifel an der Rückkehrbereitschaft zu beseitigen" aber: Versuch macht kluch.

Hast Du Dich schon selbst an die Botschaft gewandt? Eventuell mit Vollmacht Deiner Schwiegermutter? Vielleicht hilft es ja, wenn man da einen "guten Eindruck" hinterlässt.

Im anderen Thread hast Du nach Klageaussichten gefragt: Keine persönliche Erfahrung mit VG Berlin, aber Verwaltungsgerichte sind nicht gerade für ihre Schnelligkeit bekannt. Verfahrensdauer von mehr als einem Jahr sind keine Seltenheit.

Was man bei Klage immer bedenken muss: Das Gericht prüft nur auf sogenannte "Ermessensfehler", es kann Deiner Schwiegermutter kein Visum erteilen, es kann nur feststellen, dass der Botschaft ein Ermessensfehler unterlaufen ist und anweisen, bei einer Neubescheidung die richtigen Ermessensgesichtspunkte zu beachten. Habt Ihr schon remonstriert und einen begründeten Bescheid? Anhand der dort genannten Gründe könnte man ersehen, ob die in etwa zutreffen oder völlig neben der Sache liegen. Deshalb: Möglichst viele zutreffende Fakten mitteilen, die müssen dann bei der Ermessensausübung (soweit relevant) abgearbeitet werden. Je mehr die Botschaft weiß, desto mehr kann sie positiv wie negativ berücksichtigen.

Viel Erfolg,


Gruß, RainMan
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehrbereitschaft
Antwort #3 - 16.11.2005 um 09:50:38
 
Thomas,

was gestern abend im Chat anklang, also die vorherigen Versuche andere Gründe für einen Aufenthalt anzubringen (Kinderbetreuung etc,) spricht eher gegen einen Erfolg die Rückkehrbereitschaft glaubhaft zu machen , Sorry Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Guenter
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 160
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehrbereitschaft
Antwort #4 - 16.11.2005 um 09:50:58
 
Art. 6 GG schützt Ehe und Familie. Das BVerfG hat entschieden, daß daraus nur eine Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner und minderjährige Kinder, die in familiärer Lebensgemeinschaft in D leben, abgeleitet werden kann, für entferntere Familienmitglieder stünde ja die Möglichkeit gegenseitiger Besuche offen. Demnach müssen diese gegenseitigen Besuche ermöglicht werden. Eine neg. Entscheidung wäre somit falsch. Dies liegt dann auch nicht im Ermessen des Konsulatsmitarbeiters.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
RainMan
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 167

Norden, Germany
Norden
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehrbereitschaft
Antwort #5 - 16.11.2005 um 09:58:50
 
Zitat:
Dies liegt dann auch nicht im Ermessen des Konsulatsmitarbeiters.


Das wohl schon, allerdings wird er die familiäre Bindung als Mutter (und Großmutter?) im Rahmen des Ermessens berücksichtigen müssen. Wenn er aber trotzdem zum Ergebnis kommt, dass eine Rückkehrbereitschaft nicht vorliegt, dürfte ein Verstoß gegen Art. 6 GG nicht so einfach zu begründen sein. Denn wie Du schon schreibst, ist die Großmutter von Art. 6 GG nicht erfasst.

Habe auch schon mehrfach gehört, dass "Kinderbetreuung" als Grund für den Besuch der Großmutter negativ ausgelegt wird. Schreibe deshalb immer "Besuch der Enkelkinder" und "Spracherwerb"....

Weiterhin viel Erfolg,

RainMan
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehrbereitschaft
Antwort #6 - 16.11.2005 um 09:59:21
 
Zitat:
Eine neg. Entscheidung wäre somit falsch. Dies liegt dann auch nicht im Ermessen des Konsulatsmitarbeiters.


Sorry Guenter,

jetzt geht mir die substanzlose Laberei aber langsam auf den Senkel.  Ärgerlich

Über ein Besuchsvisum wird im Ermessenswege entschieden. Ein Gericht darf lediglich feststellen, ob ein Ermessensfehler (Ermessensfehl- oder Nichtgebrauch) vorliegt.

Wenn eine ablehnende Entscheidung (gemessen am Zweck des Gesetzes und im Hinblick auf die Beachtung höherrangigen Rechts selbstverständlich) hinreichend begründet ist, wird es auch zu dem Ergebnis kommen, dass das Ermessen angewandt wurde.

Eine Ermessensreduktion auf Null liegt nicht vor. Und das Gleiche gilt für eine evtl. Anspruch.

Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Guenter
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 160
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehrbereitschaft
Antwort #7 - 16.11.2005 um 10:09:36
 
@ronny:

Sind für Dich Hinweise auf das GG oder Urteile des BVerfG substanzlos ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
RainMan
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 167

Norden, Germany
Norden
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehrbereitschaft
Antwort #8 - 16.11.2005 um 10:15:48
 
Zitat:
@ronny:

Sind für Dich Hinweise auf das GG oder Urteile des BVerfG substanzlos ?


Bin nicht Ronny, teile aber seine Meinung in diesem Punkt.

GG und BVerfG sind natürlich immer zu beachten. NUR: Hier passen Deine Angaben nicht, sorry. Dein Umkehrschluss, dass aus der Möglichkeit, den Kontakt über Besuche zu halten auch ein Anspruch auf ein Besuchsvisum folgt, ist weder zwingend noch folgerichtig. Wenn die Botschaft zum Schluss kommt, dass nach ihrer Prognose die Schwiegermutter hier bleiben will, bekommt sie kein Visum. Wenn die Botschaft bei der Begründung keine gravierenden Fehler macht, kann auch das VG daran nichts ändern. Deshalb sollte man der Botschaft halt möglichst viel mitteilen, damit sie eine Rückkehrbereitschaft glaubt. Denn: Selbst wenn die Rückkehrbereitschaft zweifelsfrei ist, ist die Visaerteilung immer noch Ermessenssache. Dann allerdings käme wohl die familiäre Bindung so stark ins Spiel, dass eine Ablehnung tatsächlich ermessensfehlerhaft sein könnte. Nur: Solange es an der Rückkehrbereitschaft scheitert, nützt die familiäre Bindung nichts.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehrbereitschaft
Antwort #9 - 16.11.2005 um 10:31:02
 
Zitat:
Sind für Dich Hinweise auf das GG oder Urteile des BVerfG substanzlos ?


Nö, aber als Totschlagargument sind solche Hinweise zwar immer beliebt, es bleibt jedoch ohne nähere Einzelfallbegründung substanzlos.

Was meinst Du wie oft ich in mehr als 25 Jahren solche Totschlagargumente (Art. 3, Art. 6 usw. und schlimmere aus der Gechichte )bereits hinnehmen mußte  ?
Zurück blieb meist heiße Luft.

Erweckt bei mir immer den Eindruck, als stünde ich neben der Verfassung oder mein Gegenüber hält mich für blöd Ärgerlich

Da beides nicht zutrifft, ist meine Toleranzschwelle mit der Zeit nicht gestiegen, sondern gesunken. Ich setze mich gerne mit fundierten Argumenten auseinander, aber doch nur dann wenn es Sinn macht oder eine gewisse Substanz beinhaltet.

Und wenn du behauptest, dass in einem verfassungsgemäßen Gesetz eine eindeutige Ermessensregelung .... ein Besuchsvisum kann erteilt werden.... zu einem Anspruch oder einer Ermessensreduktion auf Null führt, dann wirds substanzlos.

Und wenn diese Totschlagargumente geeignet, sind falsche Hoffnungen zu wecken, meckere ich auch mal.Zwinkernd

Die Botschaft bzw. das Auswärtige Amt wird sicher bei seinen Ausführungen die Vereinbarkeit seiner / ihrer Entscheidung mit den Zielen des GG abklopfen.
Ansonsten hätten die Mitarbeiter ihr Handwerkszeug nicht beherrscht. Da ich einige persönlich kennengelernt habe, bezweifele ich letzteres .


Inhaltlich hab ich RainMans Ausführungen nichts hinzuzufügen.  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema