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Eheschliessung ohne Ledigkeitsbescheinigung ?? (Gelesen: 5.138 mal)
augensternchen
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschliessung ohne Ledigkeitsbescheinigung ??
15.11.2005 um 11:09:41
 
Hallo an alle,

ich habe eine Frage , und zwar,

Er (Deutscher,  Kosovo-albanischer Abstammung, im Kosovo geboren) möchte Sie (Kosovo-Albanerin, serb-montenegrinische Saatsangehörige mit entsprechendem Pass, in D geboren und aufgewachsen, Unbefristete AE seit 1997, Einbürgerungszusicherung seit 2005)

Um in der BRD zu heiraten wird u.a. eine Ledigkeitsbescheinigung für die Frau gefordert. Sie kann jedoch keines im Kosova bekommen, da sie bei der UNMIK nicht gemeldet ist. Sie ist im 6. Monat schwanger und das Kind soll ehelich geboren werden. Daher hat sie die Einbürgerungsbehörde gebeten sie unter HInnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern, damit sie als deutsch-deutsches Paar unkompliziert in der BRD heiraten können. Die EBH hat sich wohl darauf eingelassen, aber es dauert nun doch noch einige Zeit, da die EBH erhebliche Rückstände hat. Letzten Endes würde das Kind dann doch unehelich zur Welt kommen.

Meine Frage hier: Wenn sie jetzt schnellstmöglich in den Kosovo fliegen (solange SIE noch reisen darf), sie sich anmeldet und die Heirat dort stattfindet, ... würde diese Heiratsurkunde hier anerkannt? Dürfen Sich Verlobte, die ihren gewöhlichen Aufenthalt in der BRD haben, einfach im Kosovo heiraten und dann die Ehe hier eintragen lassen ?

Falls es so nicht geht, könnte sie doch auch nach erfolgter Anmeldung im Kosovo die Ledigkeitsbescheinigung mitnehmen und sie heiraten dann in der BRD als deutsch-kosovarisches Paar. Wie lange dauert es bis zum Termin ? Müssen die Unterlagen aus dem Kosovo (Geburtsurkunde von ihm und Ledigkeitsbescheinigung von ihr) beim OLG geprüft werden oder wird nach Einreichung der kompletten erforderlichen Unterlagen der Termin zur Eheschliessung gemacht werden??

Vielen Dank im Voraus.  danke
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.11.2005 um 11:41:15
 
Hallo,

es heißt das Kosovo und es ist kein Staat Zwinkernd

Das nur am Rande Zwinkernd

Staatsangehörige der Bundesrepublik Serbien und Montenegro aus der autonomen Teilrepublik Kosovo müssen in Deutschland für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Da in der unter UNMIK Verwaltung stehenden Teilrepublik Kosovo derzeit keine EFZ ausgestellt werden, benötigen diese Staatsangehörigen hier die Befreiung von der Beibringung des EFZ durch den Präsidenten des OLG (s. oben bei den FAQ).

Eine Eheschließung dort unten ist möglich, allerdings benötigen deutsche Staatsangehörige dafür ein EFZ, ansonsten wird die Ehe nach Auskünften der UNMIK wieder aufgehoben. Voraussetzung für die Ausstellung des EFZ an den deutschen Staatsangehörigen ist der Nachweis der Ledigkeit seines zukünftigen Ehepartners.

Also gehoppst wie gesprungen ....

Zitat:
könnte sie doch auch nach erfolgter Anmeldung im Kosovo die Ledigkeitsbescheinigung mitnehmen und sie heiraten dann in der BRD als deutsch-kosovarisches Paar.


Halte ich persönlich für die beste Lösung, allerdings muß dann Befreiung durchgeführt werden, wie oben dargestellt.

Da sowohl deutsches als auch serbisch-montenigrinisches Recht die Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern abgeschafft haben, dürfte der Zeitpunkt der Geburt vor oder nach der Eheschließung ziemlich egal sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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augensternchen
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.11.2005 um 12:39:56
 
ronny schrieb am 15.11.2005 um 11:41:15:
Hallo,


Da sowohl deutsches als auch serbisch-montenigrinisches Recht die Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern abgeschafft haben, dürfte der Zeitpunkt der Geburt vor oder nach der Eheschließung ziemlich egal sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd






Hallo ronny,

vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung Zwinkernd

Was muss man denn machen damit der Vater des Kindes auch als solcher in der Geb-Urkunde eingetragen wird ? Bein Standesamt eintragen lassen, wenn das Kind angemeldet wird?

Ist es möglich dass das Kind den Nachnamen des Vaters bekommt, obwohl die Eltern nicht miteinander verheiratet sind ?

Danke im Voraus Smiley
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RainMan
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Beiträge: 167

Norden, Germany
Norden
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 25.11.2005 um 12:46:13
 
augensternchen schrieb am 25.11.2005 um 12:39:56:
Was muss man denn machen damit der Vater des Kindes auch als solcher in der Geb-Urkunde eingetragen wird ? Bein Standesamt eintragen lassen, wenn das Kind angemeldet wird?

Ist es möglich dass das Kind den Nachnamen des Vaters bekommt, obwohl die Eltern nicht miteinander verheiratet sind ?



Der Vater muss das Kind nur anerkennen. Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt beim Jugendamt und kann schon vor der Geburt gemacht werden.

Und ja, das Kind kann dann auch den Nachnahmen des Vaters bekommen, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

Alles Gute für Kind und Hochzeit,

RainMan
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