Hallo an alle,
ich habe eine Frage , und zwar,
Er (Deutscher, Kosovo-albanischer Abstammung, im Kosovo geboren) möchte Sie (Kosovo-Albanerin, serb-montenegrinische Saatsangehörige mit entsprechendem Pass, in D geboren und aufgewachsen, Unbefristete
AE seit 1997, Einbürgerungszusicherung seit 2005)
Um in der BRD zu heiraten wird u.a. eine Ledigkeitsbescheinigung für die Frau gefordert. Sie kann jedoch keines im Kosova bekommen, da sie bei der UNMIK nicht gemeldet ist. Sie ist im 6. Monat schwanger und das Kind soll ehelich geboren werden. Daher hat sie die Einbürgerungsbehörde gebeten sie unter HInnahme von Mehrstaatigkeit einzubürgern, damit sie als deutsch-deutsches Paar unkompliziert in der BRD heiraten können. Die
EBH hat sich wohl darauf eingelassen, aber es dauert nun doch noch einige Zeit, da die
EBH erhebliche Rückstände hat. Letzten Endes würde das Kind dann doch unehelich zur Welt kommen.
Meine Frage hier: Wenn sie jetzt schnellstmöglich in den Kosovo fliegen (solange SIE noch reisen darf), sie sich anmeldet und die Heirat dort stattfindet, ... würde diese Heiratsurkunde hier anerkannt? Dürfen Sich Verlobte, die ihren gewöhlichen Aufenthalt in der BRD haben, einfach im Kosovo heiraten und dann die Ehe hier eintragen lassen ?
Falls es so nicht geht, könnte sie doch auch nach erfolgter Anmeldung im Kosovo die Ledigkeitsbescheinigung mitnehmen und sie heiraten dann in der BRD als deutsch-kosovarisches Paar. Wie lange dauert es bis zum Termin ? Müssen die Unterlagen aus dem Kosovo (Geburtsurkunde von ihm und Ledigkeitsbescheinigung von ihr) beim OLG geprüft werden oder wird nach Einreichung der kompletten erforderlichen Unterlagen der Termin zur Eheschliessung gemacht werden??
Vielen Dank im Voraus.