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Hielfe ,dringend...! (Gelesen: 858 mal)
drazziw
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hielfe ,dringend...!
14.11.2005 um 22:31:47
 
Hallo allerseits,

ich hoffe ihr könnt mir in meiner Ratlosigkeit helfen.
Folgender Sachverhalt.
Meine Verlobte Ukrainerin derzeit offiziell in Hessen lebend seit dem 21.10 rechtskräftig geschieden von einem Deutschen.
Ich bin deutscher Staatsangehöriger wir beabsichtigen an ihrem   Wohnsitz zu heiraten und danach gemeinsam bei mir im Land Brandenburg zu leben..
Die notwendigen Unterlagen haben wir am 04.11 beim Standesamt vorgelegt auch ihr Reisepass wurde eingesehen ( meine Verlobte und die Standesbeamte kennen sich schon aus früheren gesprächen) danach haben wir die Unterlagen persöhnlich beim OLG in Frankfurt abgegeben.
Nach Ablauf ihres dreijährigen Aufenthaltsberechtigung wurde wegen Vorfällen in ihre Ehelichen Lebensgemeinschaft die sie bereits nach ca. 18 Monaten verließ ein Antrag auf ein eigen ständiges Aufenthalsrecht nach § 31 / 2 gestellt, sie herhielt zu nächst drei Monate verlängerung danach noch einmal zwei Monate bis zum 15.11 . Der Antrag wurde abgelehnt und sie erhielt eine Grenzübertrittsbescheinigung zum 15.11.
Unser Anwalt legte Widerspruch ein und faxte ein schreiben an das Verwaltungsgericht allerdings erst am 14.11 an diesem Tag hatte sie auch einen Termin bei der Abh.
Nun geschah  Folgendes keine neue Fiktionsbescheinigung, ihr Paß und alte Fiktionsbescheinigung wurden von der Abh. Eingezogen Sie erhielt ein Kopie des Passes mit dem vermerk das der Paß bei der Abh. liegt.
Nun soll sie sich am 17.11 wieder bei der Abh. melden bis dahin wird eventuell das Aktenzeichen des Verwaltungsgerichtes vorliegen und laut aussage der Sb eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Alles mündlich kein Papier in den Händen!

Ist diese Vorgehensweise normal?
Meine Verlobte wäre doch zu diesem Zeitpunkt bereits den zweiten Tag illegal in Deutschland und könnte beim erscheinen in der Abh. verhaftet und abgeschoben werden.
Wie verhält es sich mit der Eheschließung wenn die Unterlagen vom  OLG beim Standesamt vorliegen geht es auch ohne ihren Reisepaß ?
Von der zeit her könnten wir es schaffen wenn sie tatsächlich eine neue Fiktionsbescheinigung über  vier Wochen erhalten sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.11.2005 um 22:34:46
 
Bitte das nächste mal einen aussagekräftigeren Betreff wählen.

"Hilfe, dringend" ist das sicher nicht. Man sollte schon ein klein wenig am
Betreff erkennen können, um was es sachlich geht.

Danke
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