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familienzusammenführung (Gelesen: 1.242 mal)
Myrjam
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Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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14.11.2005 um 21:59:40
 
Hallo,dies ist mein erster beitrag, mein name ist myrjam, ich bin deutsche und bin in der türkei verlobt. mein verlobter hat von meiner kusine eine einladung bekommen und kommt nächsten monat für drei monate nach deutschland, sobald er hier ist möchten wir heiraten und ich würde gerne versuchen das er gleich hierbleiben kann. vielleicht kann jemand mir helfen und weiss eventuel was ich alles brauche um ihn hier zu heiraten und ob es eine möglichkeit gibt das er bei mir bleiben kann. ich habe eine eigene wohnung(58qm) aber mit leider noch in der ausbildung. ich hoffe mir kann jemand helfen den so eine entfernung ist auf dauer nicht gerade schön weinend  vielen dank im voraus.....liebe grüße myrjam
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 14.11.2005 um 22:20:23
 
Hallo Myrjam,

Dein Verlobter kommt vermutlich mit einem Touristenvisum? Das ist im Grunde das "falsche" Visum für eine Heirat, so dass die ABH (Ausländerbehörde) von ihm verlangen kann, dass er nach der Hochzeit erst mal wieder ausreist und einen Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung stellt
(das ist also erst mal die schlechte Nachricht ...)

Es kann aber auch sein, dass die ABH keine Ausreise und Wiedereinreise fordert, ist Ermessenssache. Aber die ABH sieht es natürlich nicht gern, dass mit dem "falschen" Visum geheiratet wird, denn eigentlich bräuchte Dein Verlobter ein Visum zur Eheschließung.

Welche Papiere Ihr zur Hochzeit braucht, erfährst Du auf dem für Deinen Wohnort zuständigen Standesamt.
Eine gute Seite zum Informieren bzgl. Hochzeit / Türkei ist auch
Türkeiteam
. Am Besten, Du schaust dort mal vorbei ...  Smiley

Wohnraum und Einkommen sind bei Deutsch-Verheirateten im Grunde unwichtig, manche Ausländerbehörden verlangen trotzdem Wohn- und Einkommensnachweis. Aber zu geringes Einkommen des deutschen Ehepartners darf nicht zur Ablehnung des Visums / der Aufenthaltserlaubnis führen. Und die 58 qm Wohnraum würden sowieso ausreichen (man rechnet ca. 12 qm pro Person, Kinder etwas weniger).

Viele Grüße
Janna  :zahn
(noch immer mit Zahnweh)
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Myrjam
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Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.11.2005 um 21:51:42
 
hallo jana, ich danke dir für deine antwort sie hat mich auf alle fälle schon etwas weiter gebracht und die seite türkeiteam find ich auch klasse....danke

liebe grüsse myrjam :happy:
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