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Namensrecht Kamerun (Gelesen: 6.390 mal)
marykate
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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09.11.2005 um 18:20:35
 
Hallo erstmal,

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen. Ich blicke nämlich im Moment nicht so ganz durch.

Also, mein Mann kommt aus Kamerun und wir haben bei der Heirat in DK keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt, weil man uns dort sagte, dass es Probleme in D geben könnte.

Da wir sowieso ein Familienbuch anlegen lassen wollten, haben wir beim Standesamt alle Dokumente abgegeben um Sie durch die Botschaft überprüfen zu lassen. Jetzt (ca. 3-4 Monate später) haben wir Sie zurückbekommen, Sie wurden als echt bewertet. In der zwischenzeit sind wir umgezogen und haben Ende des Monats einen Termin beim Standesamt für das Familienbuch.

Jetzt ist die Frage, sollen wir den Familiennamen nach deutschem oder kamerunischem Recht bestimmen.
Die "alte" Standesbeamtin sagte, dass es im kamerunischem Recht eigentlich gar keine Regeln gäbe. Das bestätigte auch mein Mann.

Jetzt möchte ich gerne die verschiedenen Möglichkeiten wissen, die wir haben, insbesondere inwieweit, dass dann auch Einfluss auf die Namensgebung von (noch nicht vorhandenen) Kindern hätte. Auf jeden Fall möchte ich aber seinen Namen annehmen.

Mein Mann hat z.B. 3 Namen:
1. Name: "englischer" Vorname (z.B. John)
2. Name: "kamerunischer" Eigenname (z.B. Mafany)
3. Name: "kamerunischer" Eigenname des Vaters (z.B. Efoe)

Variante Deutsches Recht:
1. Ich nehme seinen Namen an und Kinder würden automatisch seinen Namen bekommen.

Ich würde ja in diesem Fall nach Deutschem Recht "Mary Efoe" heißen, richtig?

Variante Kamerunisches Recht:
da habe ich leider kaum einen Überblick und bräuchte Hilfestellung

Mein Mann sagte mir, dass es üblich sei, dass die Frau bzw. Kinder nicht den 3. Namen (Efoe) sondern den 2. (Mafany) als Familiennamen annehmen, damit man sehen kann mit welchem der Brüder man verheiratet ist  Zwinkernd, oder die Kinder sogar einen ganz frei ausgewählten Namen bekämen (z.B. den eines Patenonkels).

Gibt es folgende Möglichkeiten dann wirklich?

Mein Name:
Mary Efoe
Mary Mafany
Mary Mafany Efoe (Doppelname?)

Kinder:
... Efoe
... Mafany
... Mafany Efoe (Doppelname)

Ich hoffe ihr könnt ein bischen Licht ins Dunkel bringen, damit ich nicht ganz unvorbereitet zum Standesamt gehe.

Vielen Dank, mary

[edited]Habe mal die vielen entfernt, weil ich nicht wußte was Du formatieren wolltest[/edited]

[hint]Ginge dann so:  hierhin das zu formatierende Wort           Zwinkernd[/hint]
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« Zuletzt geändert: 10.11.2005 um 08:25:04 von ronny »  
 
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garfield2008
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Antwort #1 - 09.11.2005 um 19:59:04
 
H(a)i,

folgendes sollte dein Standesamt in Schriftform vorliegen gaben  grin
[edited]Ich habe mal den link in eine lesbare Form gebracht Zwinkernd[/edited]

LINK


[hint][url=wichtig ist das = in dieser Klammer hierher gehört die Browser- Angabe]  und hierhin gehört das Verknüpfungswort, z.B. LINK [/url] [/hint]

mfg
Thomas Böttcher
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« Zuletzt geändert: 10.11.2005 um 08:08:04 von ronny »  

Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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marykate
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Antwort #2 - 09.11.2005 um 20:07:40
 
Also bedeutet das, dass man wirklich alle Möglichkeiten hat und das Standesamt alle möglichen Formen akzeptieren muss?
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ronny
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Antwort #3 - 10.11.2005 um 08:11:32
 
Hallo zusammen,

wenn nach dem Heimatrecht des Mannes lediglich Eigennamen geführt werden, besteht überhaupt keine Möglichkeit, diese zu einer dem Familienenamen vergleichbaren Funktion (Ehename) zu bestimmen.

Wie sieht der vollständige Name des Mannes denn im Pass aus?

Steht da lediglich Name:........


oder steht da :

Surname....
Prename....
Name......

Und nach meinen Informationen gibt es in Kamerun kein Recht , das die (registerrechtliche) Führung des Familiennamens des Mannes durch die Frau zuläßt.
Die Ehefrau hat lediglich das Recht den Namen des Mannes zu gebrauchen, dies hat aus deutscher  Sicht aber keine Relevanz für die Personenstandsregister.

Wenn der Mann also einen echten Familiennamen und keinen Eigennamen führt, habt ihr lediglich die Möglichkeiten des deutschen Rechts zur Verfügung, also Deinen oder seinen Geburtsnamen zum Ehenamen zu bestimmen, ein Doppelname ist nur für einen von Euch beiden möglich.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 10.11.2005 um 08:22:24 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 10.11.2005 um 10:24:31
 
In seinem Pass steht glaube ich alles in einem also Name123. Also gibt es dann gar keine Möglichkeit für mich seinen Namen anzunehmen?

Hier wurde doch auch überall der 3. Name als Nachname eingetragen (EWA, ABH, ...) Außerdem haben sowohl seine Mutter, als auch sein Vater in der Geburtsurkunde diesen Namen, allerdings nicht alle in der gleichen Position.

Tut mir leid wenn ich soviele Fragen stelle, aber warum sind solche Dinge denn auch kompliziert. Ich möchte doch nur den gleichen Nachnamen haben wie mein Mann...

Trotzdem danke für euro Hilfe
marykate
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ronny
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Antwort #5 - 10.11.2005 um 11:04:27
 
Zitat:
Ich möchte doch nur den gleichen Nachnamen haben wie mein Mann...


Hallo Marykate,

ich habe ja nicht behauptet, dass es gar nicht geht, sondern nur das Problem aufgezeigt, dass die Varianten die Du Dir überlegt hast so nicht funktionieren. Zwinkernd

Das nächste Problem ist, dass Kamerunisches Recht in Deutschland kaum nachlesbar vorliegt, und häufig gar nicht in "Papierform" existiert.  Das Rechtssystem dort wird englisch, französisch und gewohnheitsrechtlich  dominiert. Und es ist zumindest uns nicht möglich, die bei der Geburt angewandte Rechtsordnung festzustellen.


Zitat:
In seinem Pass steht glaube ich alles in einem also Name123


Er führt also einen Eigennamen aus mehreren Bestandteilen.

Lässt sich an der Schreibweise irgendwie einer der drei Bestandteile unterscheiden ?

Kann er evtl. eine Bestätigung der Botschaft erhalten, dass einer der drei Eigennamen als Familienname gilt ?

Wenn ja, sehe ich kein Problem, diesen abweichend von den anderen beide, als Familiennamen zu qualifizieren. dann könnte bei der Anlegung des FamBuches über eine Rechtswahl nach Art. 10 EGBGB und über den § 1355 BGB sein Geburtsname zum Ehenamen werden.

Wenn nein, ginge es nach meiner Auffassung über das Rechtsinstitut der Angleichung ebenfalls. Grob gesagt wird einer der Namen zum Familiennamen  bestimmt (angeglichen) und alle anderen zu Vornamen. Zwinkernd

Dadrüber gibts aber deutschlandweit durchaus auch abweichende Ansichten.

Deswegen solltest Du mit dem Standesbeamten klären, ob er sich auf eine Angleichung einlassen kann oder darf.
Das hängt so en bißchen mit den Ansichten der jeweiligen Landesfachverbände zusammen.
Bevor ich jetzt wieder seitenweise über Angleichung monologisiere, solltest Du die Vorfrage mit deinem Standesamt klären.Kann man / frau ja telefonisch klären Zwinkernd

Wenn das klar ist, melde Dich wieder dann machen wir den Rest

Zitat:
Hier wurde doch auch überall der 3. Name als Nachname eingetragen (EWA, ABH, ...)


erstens weils sie nicht besser wissen können,

zweitens aus Gewohnheit immer den letzten nehmen,und

drittens weil einiges für den dritten als Familiennamenäquivalent spricht.  Zwinkernd

Zitat:
Tut mir leid wenn ich soviele Fragen stelle, aber warum sind solche Dinge denn auch kompliziert


Kein Problem mit den Fragen. :paletti

Wenns Leben einfach wäre, sähen wir alle gleich aus, trügen die selben grauen Klamotten, usw.  grin


Grüße
Ronny Zwinkernd
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