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Weißrussische Botschaft will Pass nicht ändern (Gelesen: 6.219 mal)
Mathias
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Beiträge: 13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Weißrussische Botschaft will Pass nicht ändern
09.11.2005 um 16:30:57
 
Hallo,

ich habe vor einem Jahr eine Frau aus Weißrussland in Dänemark geheiratet, welche sich auf einer Dienstreise in Deutschland befand. Sie hat eine Aufenthaltsberechtigung für zunächst 3 Jahre erhalten und arbeitet hier jetzt im Management eines internationalen Pharmaunternehmens.

Ihre Tätigkeit ist mit vielen Dienstreisen, auch in's Ausland, verbunden und hier gibt es jetzt teilweise Probleme mit Ihrem alten weißrussischen Pass. Die weißrussische Botschaft in Berlin verweigert den Austausch mit der Begründung, dass Sie sich in Weißrussland nicht in's Ausland abgemeldet habe. Somit müsse sie den Pass persönlich in Minsk abgeben und einen neuen Pass beantragen, den sie dann nach einigen Wochen erhält. Nähere Angaben zur Zeitdauer werden auch nicht gemacht.

Dieser Weg scheidet somit aus, da der Jahresurlaub meiner Frau vermutlich nicht ausreichen würde.

Die Botschaft ist auch nicht bereit irgendwelche Informationen schriftlich zu geben, da sie ja nicht zuständig sei.

Die deutschen Behörden können uns auch nicht weiterhelfen, da sie ja noch einen weißrussischen Pass hat. Es ist zwar bekannt, dass Weißrussland sich häufig so verhält, um seine Bürger anschließend dafür zu bestrafen, dass sie mit "falschem" Visum im Ausland geheiratet haben, aber das sei eine weißrussische Angelegenheit.

Gibt es nicht irgendwelche Härtefallregelungen um zu einem deutschen Reiseausweis zu kommen?

Inter-nette Grüße
Mathias
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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 09.11.2005 um 16:52:19
 
Hallo!

Die von Dir angesprochene "Härtefallregelung findest Du Smiley § 5 AufenthV (s.Oben)

Die weißrussische Botschaft sanktioniert mit der Nichtausstellung eines neuen Reisepasses die fehlende Abmeldung Deiner Ehefrau ins Ausland. Sie reagiert damit darauf, dass Deine Frau sich nicht an in ihrem Heimatland geltende Bestimmungen gehalten hat. Die Nichtausstellung ist damit selbstverschuldet. Da Deine Frau auch durchaus die Möglichkeit hat, sich einen neuen Pass notfalls im Heimatland zu besorgen, denke ich nicht, dass sie gesetzliche Voraussetzung der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Passbeschaffung erfüllt.

Ich sehe die Chancen für die Ausstellung eines deutschen Reiseausweises für Ausländer eher schlecht. Daumen runter


:sosmi
Der Wichtel

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Mathias
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.11.2005 um 20:02:52
 
Hallo Wichtel,

welche Möglichkeit hat denn meine Frau den Pass im Heimatland zu tauschen wenn der Urlaub nicht reicht? Der Arbeitgeber gewährt ihr normalerweise nur bis zu 2 Wochen, maximal 3 Wochen zusammenhängenden Urlaub, da sie ein Fachgebiet allein betreut und keine vollwertige Vertretung möglich ist. Somit sehe ich keine Möglichkeit den Pass im Heimatland zu tauschen.

Inter-nette Grüße
Mathias
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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 09.11.2005 um 21:39:37
 
Hat sie vielleicht die Möglichkeit, sich nachträglich noch abzumelden, um dann über die Botschaft etwas zu erreichen ?

Wenn nicht sehe ich nur die Möglichkeit, die Problematik mit Eurer ABH abzuklären. Die Voraussetzungen kennt ihr ja jetzt. Ich würde dann hingehen, das Problem schildern und fragen, ob die dort eine Möglichkeit sehen, zu helfen. Kommt denk ich besser, als eventuell gleich zu fordern.

Viele Hoffnungen kann ich Euch aber nicht machen. Bei uns wär's ziemlich schwierig.

Trotz allem viel Glück Zwinkernd

Der Wichtel

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spm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.11.2005 um 22:32:08
 
Mathias, ich empfehle die Foren von germany.ru und vorota.de, sind beide auf Russisch, schau dich dort gemeinsam mit deiner Frau um. Sie ist sicherlich nicht die erste in einer solchen Situation und selbst, wenn sie wirklich nach Weißrussland fahren muss, gibt es Wege, die die Angelegenheit beschleunigen würden.  Zwinkernd  Denke, dass du dort eher Leute finden wirst, die helfen können.

Viel Erfolg!
spm
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.11.2005 um 08:49:49
 
Ich teile Wichtels Auffassung, dass die Ausstellung eines Reiseausweises nicht nicht möglich ist. Denn es ist nicht unzumutbar, wenn man die Umstände die zu diesem Problem geführt haben selbst verschuldet hat.

Wir haben übrigens in Deutschland eine ähnliche Prozedur. Zwinkernd

Solange Wohnsitz und / der g.A. im Inland liegen, ist die Wohnsitzbehörde zuständige Passbehörde . Erst bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wird die Botschaft zuständig.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mathias
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.11.2005 um 09:26:43
 
Ich habe inzwischen mit verschiedenen Stellen der ABH gesprochen.

Hier konnte ich sehr erfreut feststellen, dass alle Mitarbeiter der ABH sehr freundlich und entgegenkommend sind und sich bemühen sämtliche Rechtsvorschriften und Erleichterungen zu unseren Gunsten zu finden und anzuwenden. Ich habe selten deutsche Behörden erlebt, die so auf die Probleme der Bürger eingehen und sicvh um Lösungen bemühen. Ein großes Lob für unsere ABH!

Wir werden die weißrussische Botschaft jetzt schriftlich per Einschreiben anschreiben und bitten uns die Konditionen für einen Umtausch des Reisepasses mitzuteilen. Sofern es uns trotz intensiver Bemühungen nicht möglich sein sollte hier einen Passersatz zu erlangen dürfen uns dann doch die deutschen Behörden helfen, denn eine längere Reise nach Weißrussland, welche einen Arbeitsplatzverlust zur Folge hätte ist nicht zumutbar.

Inter-nette Grüße
Mathias
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RainMan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 10.11.2005 um 09:41:16
 
Hallo Matthias,


will sich Deine Frau nicht in Weissrussland abmelden oder hat sie es schlicht vergessen?

Zumindest in Russland gibt es die Möglichkeit, sich von hier aus in Russland abzumelden, danach kann man dann offiziell alles im Konsulat/Botschaft erledigen. Kostet aber eine Kleinigkeit, ich meine so ca. 400-500 Euros und dauert auch ein wenig. Ob das in Weissrussland auch geht, weiß ich nicht, aber erfahrungsgemäß wird einem dort auf keine Frage geantwortet, die man nicht ausdrücklich stellt. Deshalb könnte man ausdrücklich nachfragen, ob eine Abmeldung über die Botschaft möglich ist um dann den Pass hier zu beantragen. Oder will sie da wegen Wohnung/Privatisierung etc. noch gemeldet bleiben?

Gruß, Rainman
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Mathias
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 10.11.2005 um 10:54:51
 
Hallo RainMan,

telefonisch sagte man uns, dass sie in Minsk den Pass ändern lassen müsse und sich dann in's Ausland abmelden könnte. Wir werden jetzt noch mal schriftlich alle Möglichkeiten erfragen - vielleicht bieten sie uns dann Alternativen an.

Es macht aber den Eindruck, dass man sie zu einer Reise nach Minsk nötigen möchte, denn sie soll dort unbedingt persönlich beim Finanzamt vorsprechen (andernfalls werden Bußgelder fällig, obwohl alle Steuern bezahlt sind und alle Abschlüsse vorliegen) und ihr Geld wird von der Staatsbank trotz Vollmacht nicht an die Eltern ausgezahlt, da sie persönlich erscheinen müsste. Da man sie mit allen Mitteln zu einer Reise nach Weißrussland veranlassen möchte befürchte ich, dass man ihr dort nur Schwierigkeiten bereiten möchte.

Inter-nette Grüße
Mathias
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