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Studium und Arbeitserlaubniss (Gelesen: 1.754 mal)
wili
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studium und Arbeitserlaubniss
07.11.2005 um 21:36:28
 
Hallo an Alle Experten,

Ich bin seit mehr als 14 Jahre in Deutschland Als Student und Doktorand. Mein Aufenthalt war zum Studium Zweck. Jetzt habe ich eine Aufenthalterlaubniss bekommen nach dem neuen Gesetz und habe unbefristeten Arbeitsvertrag aber befristete Arbeitserlaubniss. Die Arbeitsamt hat mir gesagt das meine Arbeitserlaubniss wird Jährlich verlängert  werden um ein Jahr.
Mein Frage Jetzt: Nach wieviel Monate oder Jahre darf ich einen Antrag auf die Einbürgerung Stellen
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Ralf
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Antwort #1 - 07.11.2005 um 22:44:42
 
Hallo!

Es kommt hier auf zwei Dinge an:

1.: Nach welcher Rechtsgrundlage ist die jetzige AE erteilt worden?
2.: Nicht in allen Bundesländern werden die Zeiten mit A-Bewilligung angerechnet. Es hängt also vom Bundesland ab.

Sofern du nicht mit einem deutschen Ehepartner verheiratet bist, gelten für dich die Voraussetzungen des § 10 StAG, zu finden oben unter ....
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wili
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.11.2005 um 21:01:54
 
Danke Ralf,
Ich habe mein Dr-Arbeit anfang 2005 abgeschlossen und nach dem neuen Gesetz von 1.1.2005 habe eine Arbeit gesucht und gefunden habe danach meine AE.
Jemenden hat mir gesagt Ich muss erst 3 gehaltsabrechnung bei der AB vorlegen bevor ich den Einbürgerung Eintrag stellen Stimmt das  :anbet?
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Ralf
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Antwort #3 - 09.11.2005 um 21:31:27
 
Ich weiß zwar jetzt mmer noch nicht die genaue Rechtsgrundlage für die AE, aber anhand des § 10 StAG kannst du leicht selbst feststellen, ob sie ausreicht. Die Bestimmung lautet:

Zitat:
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er

.... eine Aufenthaltserlaubnis für andere als in den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt.


Zitat:
Ich muss erst 3 gehaltsabrechnung bei der AB vorlegen bevor ich den Einbürgerung Eintrag stellen Stimmt das

Nicht unbedingt, Wenn du auf andere Weise belegen kannst, dass der Lebensunterhalt für dich und deine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gesichert ist, geht das auch in Ordnung. Aber der übliche Weg ist halt der über die Gehaltsabrechnungen.
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