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Aufenthaltsgehehmigung ohne Visum (Gelesen: 1.675 mal)
sukasuka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgehehmigung ohne Visum
06.11.2005 um 08:15:26
 
Endlich bin ich nun verheiratet. Ich habe am 15,Oktober meine Frau in Rumänien geheiratet. Ich bin übrigens Deutscher ,meine Frau   Ro. Wir haben mittlerweile auch ein deutsches Familienbuch und man hat hier unsren Doppelnahmen nach Ro-Recht akzeptiert. Beide führen wir als Ehenahme: Mein Geburtsname-Geburtsname meiner Frau.
Wir waren nun beim Anwalt und der will meiner Frau eine Aufenthaltsgehehmigung beschaffen, ohne dass sie zwecks Visum zurück muss. Sie ist im Moment hier, weil wir das Familienbuch beantragt haben.
Wenn ich Eure Foren so lese, kann das ja nur Unsinn sein , oder ?
Ich habe meine Frau vor mehr als 3  Jahren im Internet kennengelernt. Sie ist 29, hat 2 Uniabschlüsse, eine Firma in Ro und auch die Familie ist gut situiert. Das habe ich aber zum damaligen Zeitpunkt nicht gewusst. Für etwa ein Jahr haben wir nur Emails getaucht, danach regelmässig telefoniert. Erst habe ich Guthabenkarten gekauft (Die Dinger wo man ne 0800 Nummer anruft) ,da ich die EV abgegeben hatte und habe. Ab Juli 2004 hat nur noch meine Frau angerufen. Sie hat mich regelmässig einige Tage pro Monat (14mal!!) besucht (Sie hat die Stempel From Flughafen FFM im alten Pass), aber zusammen nicht mehr als 90 Tage in 180.
Im April 2004 hatte ich mich nach den Bedingungen für ein Heiratsvisum erkundigt. Das haben wir aber nicht beantragt, weil ich ja keine Verpflichtungserklärung bekommren hätte. Leben tue ich von einer kleinen Firma und Unterhalt von meinen Elten und jetzt von meiner Frau .
Meine Frau hatte auch meine Elten im Sommer 3 Wochen nach Ro eingeladen und Flug und Hotel gezahlt. Auch zur Hochzeit (300 Gäste) wurde für meine Elten ,mein Bruder und sogar für meine Experle alles bezahlt.
Der Anwalt war nun der Meinung, unter diesen Bedingungen könne niemand von Scheinehe reden. Insbesondere ,wenn meine Frau ilegal nach D kommen wolle, könnte Sie ja als Tourist ohne Visum kommen und dann nicht nach Hause gehen.
Welchen Rat gebt Ihr mir ?
Es den Anwalt versuchen zu lassen, oder sollen wir uns dummstellen und gemeinsahm zur ABH gehen und eine Aufenthalsgehehmigung beantragen. Macht es eigentlich Sinn wenn der Sachbearbeiter meine Frau kennenlernt ?
Ein anderer Anwalt hat mir geraten in einen anderen Kreis zu ziehen, damit eine andere ABH zuständig ist, weil ich ja nach einem Heiratsvisum gefragt hatte.  Da ich Deutscher bin, sei zwar mein finanzieller Status nun unerheblich .Man könne nun Scheinehe unterstellen,weil man befürchtet man würde sich einen weiteren Harz4 Empfänger holen.
Dies ist eigentlich schachsinn,da meine Frau mich unterstützen müsste und wir von ihrem Vermögen lange zehren könnten.

Gruss
SUKASUKA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.11.2005 um 15:57:14
 
Fassen wir den Fall doch mal zusammen:

1. Deiner Frau ist nach §28 AufenthGes eien Aufenthaltserlaubnis zunächst für drei juahre zu erteilen.

2. Aber zur Einreise mit dem Ziel der Begründung eines Daueraufenthaltes benötigt Deine Frau (eigentlich) ein entsprechendes Visum (Visum zur Familienzusammenführung).

2.a. Demnach wäre die Aufenthaltserlaubnis gemäß §5, Abs. 2 AufenthGes zu versagen, da Deine Frau nicht mit dem erforderlcihen Visum eingereist ist.

2.b. Von dem Versagungsgrund gemäß §5, Abs. 2 KANN abgesehen werden, wenn die Vorraussetzungen für einen Anspruch auf den Aufenthaltstitel gegeben sind. Für den Ehegatten eines Deutschen trifft dies sicher zu.

Frage doch einfach mal bei der Ausländerbehörde nach, wie die das im Einzelfall sehen.
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Antwort #2 - 06.11.2005 um 16:41:57
 
[quote author=sukasuka link=board=ehe;num=1131261326;start=0#0 date=11/06/05 um 08:15:26] oder sollen wir uns dummstellen und gemeinsahm zur ABH gehen und eine Aufenthalsgehehmigung beantragen.


Ist sicherlich das Beste, Ihr fragt bei der ABH nach ( wenn Deine Frau sich noch innerhalb der visafreien 90 Tage befindet. Dass sie Dir die Frage nach dem Visum zur Eheschließung " überl nehmen " kann ich mir nicht vorstellen. Der Hartz IV Bezug spielt bei deutschem Ehegatten für die Aufenthaltserlaubniis keine entscheidende Role - un dagegen könnt Ihr ja mit dem EK Deiner Frau argumentieren ( wird sich sicher auch belegen lasse ). Ich denke, dass Geld für einen Anwalt könnt Ihr Euch sparen.  Selbst wenn Deine Frau noch einmal für eine Visabeantragung ausreisen müsste, wäre das( mit eventueller Vorabzustimmung der ABH ) schneller und günstiger als ein möglicher Rechtstreit.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.11.2005 um 12:23:47
 
Ich denke übrigens, dass Du Deine Eheschliessung beim Hartz-4-Bezug angeben musst. Deine Frau ist Dir gegenüber unterhaltspflichtig und da wird sicherlich was auf die Hartz-4-Leistungen anzurechnen sein. Erkundige Dich da, bevor es Krawall gibt.
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sukasuka
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Antwort #4 - 07.11.2005 um 14:48:55
 
sorry, ich bekomme kein Harz4 . Ich lebe schon seit ca 1 Jahr von Unterhalt meiner (jetzt) Ehefrau.Sie ist über meine Situation voll im Bilde.Steht auch in unserem Ehevertrag.
Gruss
Sukasuka
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Antwort #5 - 09.11.2005 um 17:17:03
 
Zitat:
Wir waren nun beim Anwalt und der will meiner Frau eine Aufenthaltsgehehmigung beschaffen, ohne dass sie zwecks Visum zurück muss. Sie ist im Moment hier, weil wir das Familienbuch beantragt haben.
Wenn ich Eure Foren so lese, kann das ja nur Unsinn sein , oder ?
Zitat:
Sie hat mich regelmässig einige Tage pro Monat (14mal!!) besucht (Sie hat die Stempel From Flughafen FFM im alten Pass), aber zusammen nicht mehr als 90 Tage in 180.

Sofern Deine Frau sich rechtmäßig visumsfrei in D aufhält (d. h. die 90 Tage-Aufenthalt pro 180 Tage-Zeitraum nicht überschritten hat), kann Deine Frau eine AE ohne Ausreise direkt bei der ABH beantragen. Das ergibt sich aus § 39 Nr. 3 AufenthV:
Zitat:
§ 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke

Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates (Anm.: trifft für Rumänien zu) ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält ..., sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


Abu
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sukasuka
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Antwort #6 - 16.11.2005 um 16:02:13
 
Noch ne Frage an die Experten:
Unser Anwalt hat bei der ABH eine AE für meine Frau mit einem einfachen Schreiben und einer Kopie der Heiratsurkunde beantragt.
Da ich aber nicht so lange warten wollte,hab ich pers.dort vorgesprochen. Sie wollten jede mege Papiere.Sogar eine Lohnbescheinigung.Auf meinen Einwand,dass ich als Deutscher keinen Einkommensnachweis bringen muss,antwortete man,dass man dass hier so macht,ansonsten solle meine Frau ein Visum beantragen..
Meine Frau war dort aber nicht gemeldet,war nicht pers.da und hat auch nichts unterschrieben.
Da wir eh umziehen wollten haben wir uns im Haus meiner Eltern eine Wohnung gemietet und uns angemeldet. Auf der dann zuständigen ABH gab es die AE für 3 Jahre ohne Probleme in 25 Minuten.Die wollten nur 2 Passfotos,das Familienbuch und den Mietvertrag und die Meldebestätigung meiner Frau.
Nun zu meiner Frage: Muss ich oder der Anwalt bei der "altenABH"etwas machen,eventuell den Antrag zurücknehmen? Damit keine Missverständnisse aufkommen,wir wohnen wirklich in der neuen Wohnung,wären aber normal nicht so schnell umgezogen
Gruss
sukasuka
PS: Und nochmahls vielen dank für Eure Mühe und Euren super Service
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