Endlich bin ich nun verheiratet. Ich habe am 15,Oktober meine Frau in Rumänien geheiratet. Ich bin übrigens Deutscher ,meine Frau Ro. Wir haben mittlerweile auch ein deutsches Familienbuch und man hat hier unsren Doppelnahmen nach Ro-Recht akzeptiert. Beide führen wir als Ehenahme: Mein Geburtsname-Geburtsname meiner Frau.
Wir waren nun beim Anwalt und der will meiner Frau eine Aufenthaltsgehehmigung beschaffen, ohne dass sie zwecks Visum zurück muss. Sie ist im Moment hier, weil wir das Familienbuch beantragt haben.
Wenn ich Eure Foren so lese, kann das ja nur Unsinn sein , oder ?
Ich habe meine Frau vor mehr als 3 Jahren im Internet kennengelernt. Sie ist 29, hat 2 Uniabschlüsse, eine Firma in Ro und auch die Familie ist gut situiert. Das habe ich aber zum damaligen Zeitpunkt nicht gewusst. Für etwa ein Jahr haben wir nur Emails getaucht, danach regelmässig telefoniert. Erst habe ich Guthabenkarten gekauft (Die Dinger wo man ne 0800 Nummer anruft) ,da ich die EV abgegeben hatte und habe. Ab Juli 2004 hat nur noch meine Frau angerufen. Sie hat mich regelmässig einige Tage pro Monat (14mal!!) besucht (Sie hat die Stempel From Flughafen FFM im alten Pass), aber zusammen nicht mehr als 90 Tage in 180.
Im April 2004 hatte ich mich nach den Bedingungen für ein Heiratsvisum erkundigt. Das haben wir aber nicht beantragt, weil ich ja keine Verpflichtungserklärung bekommren hätte. Leben tue ich von einer kleinen Firma und Unterhalt von meinen Elten und jetzt von meiner Frau .
Meine Frau hatte auch meine Elten im Sommer 3 Wochen nach Ro eingeladen und Flug und Hotel gezahlt. Auch zur Hochzeit (300 Gäste) wurde für meine Elten ,mein Bruder und sogar für meine Experle alles bezahlt.
Der Anwalt war nun der Meinung, unter diesen Bedingungen könne niemand von Scheinehe reden. Insbesondere ,wenn meine Frau ilegal nach D kommen wolle, könnte Sie ja als Tourist ohne Visum kommen und dann nicht nach Hause gehen.
Welchen Rat gebt Ihr mir ?
Es den Anwalt versuchen zu lassen, oder sollen wir uns dummstellen und gemeinsahm zur
ABH gehen und eine Aufenthalsgehehmigung beantragen. Macht es eigentlich Sinn wenn der Sachbearbeiter meine Frau kennenlernt ?
Ein anderer Anwalt hat mir geraten in einen anderen Kreis zu ziehen, damit eine andere
ABH zuständig ist, weil ich ja nach einem Heiratsvisum gefragt hatte. Da ich Deutscher bin, sei zwar mein finanzieller Status nun unerheblich .Man könne nun Scheinehe unterstellen,weil man befürchtet man würde sich einen weiteren Harz4 Empfänger holen.
Dies ist eigentlich schachsinn,da meine Frau mich unterstützen müsste und wir von ihrem Vermögen lange zehren könnten.
Gruss
SUKASUKA