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Einbürgerung von Ehefrau und Kindern (Gelesen: 1.656 mal)
Letoxx
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung von Ehefrau und Kindern
03.11.2005 um 14:20:22
 
Liebes Forum!

Durch Zufall bin ich auf dieses wirklich tolle, unglaublich informative Forum aufmerksam geworden. Leider konnte ich bisher keine konkreten Hinweise auf meine persönliche Situation finden. So poste jetzt hier meine Frage in der Hoffnung, weitere Infos zu bekommen.

Ausgangssituation:
Seit 3 1/2 bin ich mit meiner Ehefrau (Dominikanerin) verheiratet. Die Heirat wurde hier in Deutschland legalisiert, Familienbuch angelegt. In die Ehe brachte meine Frau 2 Kinder (6 und 8 Jahre alt), beide dominikanische Staatsangehörige, für die meine Frau das alleinige Sorgerecht besitzt. Alle halten sich seit 3 1/2 Jahren in Deutschland auf.
Wir möchten nun meine Frau und die Kinder (wenn möglich) einbürgen.
Meine Frau spricht sicheres, wenn auch nicht verhandlungssicheres Deutsch und hat bereits einen Intensiv-Sprachkurs an der VHS absolviert. Die Kinder, da hier in Kindergarten und Schule sowiso.

Nun die Fragen:
  • Erfüllt meine Frau die Voraussetzungen zur Einbürgerung?
    Erfüllen die Kinder die Voraussetzung
    Was ist konkret zu tun? Seiten Deutscher und Dominikanischer Behörden?
    Verfahrenslaufzeit
    Kosten?



Auf Antworten würde ich mich wirklich freuen.

Viele Grüße
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shary97
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Beiträge: 26
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.11.2005 um 15:45:26
 
Hallo,

von den zeitlichen Voraussetzungen würde es auf eine Einbürgerung gemäß § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz hinauslaufen, eine Miteinbürgerung der Kinder ebenfalls.

Genaueres hierfür findest Du in der Rubrik "Gesetze", die oben angezeigt wird.

Für die Einbürgerung muss Deine Frau auf jeden Fall eine Entlassung aus ihrer dominikanischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hierfür würde sie, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, von der zuständigen Einbürgerungsbehörde eine Einbürgerungszusicherung erhalten.

Über die Dauer und die Kosten wissen vielleicht die anderen Experten mehr . . .






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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 03.11.2005 um 15:46:25
 
Zitat:
Nun die Fragen:
Erfüllt meine Frau die Voraussetzungen zur Einbürgerung?

Hallo!
Ich gehe mal davon aus, dass du Deutscher bist, sonst gilt das folgende nämlich nicht.
Nun, nach der Schilderung sieht es ganz gut aus. Aufenthalts- und Ehedauer reichen aus. Allerdings gibt es einige weitere Voraussetzungen zu erfüllen, siehe hier:

--> http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/regel.htm

Insbesondere muss auch ein ausreichendes Familieneinkommen vorhanden sein, wobei es egal ist, ob dies vom Mann, von der Frau oder von beiden verdient wird.

Zitat:
Erfüllen die Kinder die Voraussetzung

Sieht so aus.

Zitat:
Was ist konkret zu tun?

Zuerst müsste deine Frau einen entsprechenden Antrag stellen (bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung). Alles Weitere teilt dann die Einbürgerungsbehörde mit.

Zitat:
Verfahrenslaufzeit

3-6 Monate auf deutscher Seite, zuzüglich der Dauer des erforderlichen Entlassungsverfahrens.
Allerdings ist bei einigen Behörden mit zum Teil deutlich längeren Zeiten zu rechnen.

Zitat:
Kosten?

Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro, zuzüglich 51 Euro pro Kind.
Dazu kommen ggf. Kosten für das Entlassungsverfahren sowie für zu beschaffende Unterlagen und Übersetzungen, Fahrtkosten zur Botschaft usw.
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Letoxx
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.11.2005 um 16:16:01
 
Sorry, klar, hatte ich vergessen: Ich bin Deutscher...

Klingt ja super!
Vielen herzlichen Dank für die schnellen und informativen Antworten. Wir werden uns gleich bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung danach erkundigen.
Die Anforderungen lt. dem Link sehe ich erfüllt.

Viele Grüße  :paletti
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