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Anspruchseinbürgerung ohne Einkommen? (Gelesen: 2.186 mal)
willy
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anspruchseinbürgerung ohne Einkommen?
03.11.2005 um 10:43:06
 
Hallo Ralf wie sieht es aus bei einer Einbürgerung nach §§ 10 StAG? reicht es aus wenn man Unterhalt von den Eltern erhält?
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« Zuletzt geändert: 03.11.2005 um 14:01:05 von Ralf »  
 
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Ralf
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Antwort #1 - 03.11.2005 um 12:03:47
 
Zitat:
Hallo Ralf wie sieht es aus bei einer Einbürgerung nach §§ 10 StAG? reicht es aus wenn man Unterhalt von den Eltern erhält?


Bei § 10 ist es erforderlich, dass der Einbürgerungsbewerber:
Zitat:
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann


Von dieser Voraussetzung wird außerdem abgesehen, wenn der Ausländer das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann.
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« Zuletzt geändert: 03.11.2005 um 14:02:09 von Ralf »  

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Mick
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Antwort #2 - 03.11.2005 um 13:04:36
 
Zitat:
Bei § 10 ist es erforderlich, dass derEinbürgerungsbewerber:[...]


Und man muss acht Jahre rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen können.
Dazu habe ich im Ausgangspost (und danach) nichts gefunden.

Neues Thema (§ 10), neuer Thread wäre besser.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ralf
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Antwort #3 - 03.11.2005 um 14:03:15
 
Zitat:
Neues Thema (§ 10), neuer Thread wäre besser.


Stimmt, erledigt.  :haken
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