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Rücksprache oder 'zeitgleiche Befragung' (Gelesen: 1.158 mal)
caraa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.11.2005 um 10:26:43
 
Hallo zusammen,

vor mehreren Wochen wurde mein Mann, eine Woche nach Stellen des Antrages auf Familienzusammenführung im zuständigen Konsulat, im Sinne einer Scheineheprüfung befragt.
Die zuständige Bearbeiterin hier in Deutschland lädt mich nun für diesen Freitag in die AHB ein, weil 'Rücksprache' erforderlich sei und ansonsten nach Aktenlage entschieden werden müsse.
Meine Frage: ist 'Rücksprache' das gleiche wie 'zeitgleiche Befragung', ich meine, zeitgleich ist es ja gerade nicht. Die Fragen, die mein Mann zu beantworten hatte, scheinen aber die gleichen zu sein, wie hier im Forum schon häufig für die  'zeitgleiche Befragung' geschildert.
Oder kann es damit doch was anderes auf sich haben? Ich möchte dort nicht schon wieder anrufen und fragen, weil die Bearbeiterin mich schon zweimal gebeten hat, von weiteren Anrufen abzusehen.
Ich soll zu meinem Termin meinen Reisepaß mitbringen, das vielleicht noch als Hinweis.

Vielen Dank für Eure Hinweise schonmal im voraus. Und viele Grüße!!!
Caraa
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 02.11.2005 um 11:25:09
 
Hallo Caraa,

ich könnte mir vorstellen, dass die Beamten eine Kopie Deines Passes machen (mit dem Foto). Von Deinem Mann werden sie ja schon ein Foto haben. Dann wird möglicherweise der Außendienst später, wenn Dein Mann hier ist, die Nachbarn mit den Fotos in der Hand befragen, ob sie Deinen Mann kennen und ob der bei Dir wohnt (so war es zumindest bei uns).

O-Ton: "Kennen Sie diese Leute?" und Fotos bzw. Kopien gezeigt und die Nachbarn über uns ausgefragt ...  Griesgrämig

Kann auch sein, dass die Beamtin von Dir einfach nur wissen will, ob Du wirklich willst, dass Dein Mann hierher zu Dir kommt. Dazu gab es schon mal einen Thread hier im Forum.

Wenn Du Angst hast, nimm Dir eine Freundin als Beistand mit. Aber ich denke, das wird alles nicht so schlimm werden.

Liebe Grüße und alles Gute !  Smiley
Janna

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caraa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.11.2005 um 13:04:05
 
Hallo Janna,

danke für Deine Antwort. Wir hatten eine beglaubigte Kopie meines Personalausweises mit dem Antrag eingereicht, vielleicht akzeptieren sie aus irgendeinem Grund nur den Paß. Oder sie wollen kontrollieren, wie oft wir hin- und hergereist sind, seit wir uns kennen.

Danke jedenfalls für den Hinweis!
Viele Grüße, Caraa
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Chips
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.11.2005 um 21:34:39
 
Hallo Caraa,

eine Rücksprache war in meinem Fall auch erforderlich. Es handelte sich nicht um eine zeitgleiche Befragung.
Meinem Mann wurden in der Botschaft bei der Beantragung des Visums zur FZF ganz wenige Fragen gestellt. Einige Wochen später musste ich bei der ABH vorsprechen, da auf dem Einladungsbrief "Rücksprache erforderlich" vermerkt war. Riesige Probleme gab es nicht und mir wurden auch ein paar Fragen gestellt. Die schlimmste davon war, mit welchem Flieger ich zuletzt zu meinem Mann geflogen bin :nix grin.

Alle Mitarbeiter der ABH, mit denen ich bis jetzt zu tun hatte, waren sehr nett und mein Mann ist von den Leuten dort positiv überrascht :blum. Ich drücke dir die Daumen, dass es bei dir auch so ist.

Viele Grüße
Chips
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caraa
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.11.2005 um 10:03:42
 
Hallo Chips,

vielen Dank !!! Das ist genau, was ich hören wollte.

Viele Grüße, Caraa
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