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Anfrage für AE-status (Gelesen: 1.557 mal)
vnn
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Beiträge: 39
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anfrage für AE-status
31.10.2005 um 09:25:12
 
hllo   Smiley
Ich habe ein sehr gute Bekannter, Er ist Ausländer, ist mit deutscher Frau geheiratet und eine liebe Töchter( auch deutsch). Er ist über 1 Jahre in Deutschland,lebt zur Zeit von Hatz4, aber er wird bald zur Arbeit gehen. Jetzt will Frau nicht mehr und Er ist aus gemeinsam Wohnung ausgezogengen, Frau hat die Scheidung eingereicht und Es wird bald geschieden.und Frau hat gedroht,in schlimmes Fall den man abschieben zulassen.
Die Frage bitte:
Wie sieht aus mit AE weiter?, er hat zur Zeit AE bis 10-2007( 3 Jahre befritest).
Wie wird Das gemeisam Sorgenrecht geregelt? und wie sieht aus , wenn es Streit gäbe?
mit freundlichen Grüßen!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.10.2005 um 09:41:24
 
Hallo,

schau dazu einfach mal in die www.info4alien.de/images/top_faq.gif Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 31.10.2005 um 16:21:17
 
Darüberhinaus ist noch folgender § 28 Abs. 1 AufenthG relevant:
Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
... 
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge


zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.


Abu
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vnn
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Beiträge: 39
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.11.2005 um 15:11:56
 
Hallo!  Smiley

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
...   
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
 
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. 

Aber die SB von AB hat erklärt,wenn die Frau das alleinige Sorgenrecht beantragt und von Gericht auch Kriegt, dann wird AE von dem man entziehen.der man muss mindesten 5 jahre in Deuschland, dann hat er das Bleibrecht.
Die Frage bitte: Wie lange dauert das Verfahren, wie ist Aussicht , wenn der man sich sehr um seine Töchter kümmert. aber die Frau ihn ständig schikaniert. der man bezahlt auch das Unterhaltsgeld für das Kind. DAs Unterhaltsgeld ist von Jungenamt {Vorschuß}bezahlt, weil er hatz4 kriegt.
Wer kennt die gute Erfahrung, Wie der man Am besten dagegenmachen kann, um bei seiner Töchter bleiben und sich weiterhin um sie kümmern kann.
Danke schön!
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 11.11.2005 um 21:02:11
 
Zitat:
Wer kennt die gute Erfahrung, Wie der man Am besten dagegenmachen kann, um bei seiner Töchter bleiben und sich weiterhin um sie kümmern kann.

Hi,
schau mal bei
Pappa.com
,
da gibt es diesbezüglich einige Infos.

Viele Grüße
Janna

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