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Heirat mit US-Amerikaner (Gelesen: 3.032 mal)
Kathrinchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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30.10.2005 um 18:43:29
 
Hallo!

Ich möchte gern meinen US-amerikanischen Freund in Deutschland heiraten (danach allerdings wohl in den USA leben).
Meine Frage: Braucht er da, obwohl USA grundsätzlich privilegiertes Ausland ist, ein Visum? Wenn ja, wann muss er dies beantragen und wie lange dauert es voraussichtlich, bis es genehmigt wird?

Und wie viel einfacher wäre es, wenn wir in Dänemark heiraten?

Sorry, wenn es schon ein Forum dazu gibt, hab es nicht gefunden (schickt mir sonst den Link). DANKE!

Kathrinchen
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 30.10.2005 um 22:11:06
 
Zitat:
Hallo!

Ich möchte gern meinen US-amerikanischen Freund in Deutschland heiraten (danach allerdings wohl in den USA leben).
Meine Frage: Braucht er da, obwohl USA grundsätzlich privilegiertes Ausland ist, ein Visum? Wenn ja, wann muss er dies beantragen und wie lange dauert es voraussichtlich, bis es genehmigt wird?

Hi,
er kann die AE zur Eheschließung auch nach der Einreise in D.
beantragen. Allerdings empfehle ich, dass Ihr Euch vorher darum
kümmert, welche Papiere benötigt werden!

Zitat:
Und wie viel einfacher wäre es, wenn wir in Dänemark heiraten?


Glaube kaum, dass es bei einer us-dt. Eheschließung in Deutschland  be-
sonders kompliziert wird. Aber die Personenstandsrechtler werden hier
sicher noch für Klarheit sorgen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 31.10.2005 um 07:09:16
 
hallo kathrinchen

>>  http://www.heiraten-leicht-gemacht.de/
oder
>> http://www.weddix.de/reise/hia/europa/daenemark.shtml

der grund das ich meine frau in amerika geheiratet hatte(auch us-amerikanerin)
war, das es viel einfacher war , keine übersetzungen e.t.c. was viel geld gekostet hätte.

gruss jobek
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 31.10.2005 um 07:53:55
 
Zitat:
Allerdings empfehle ich, dass Ihr Euch vorher darum kümmert, welche Papiere benötigt werden!


Hi

hier noch die notwendigen Papiere (siehe auch FAQ ) für die Beantragung der Befreiung vom EFZ beim OLG  guck
hier
 
  .

Nichts weltbewegendes Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Kathrinchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 31.10.2005 um 08:59:35
 
Hallo Jobek,
brauche ich denn, wenn ich in den USA heirate, keine beglaubigten Übersetzungen meiner (deutschen) Dokumente?

Und Ronny,
reicht es, wenn ich diese Dokumente beim Standesamt vorlege, oder muss ich da noch die Gerichte oder sonstwen einschalten?

Das mit der AE zur Heirat habe ich auch noch nicht so 100% verstanden. Das gilt trotz privilegiertem Ausland, oder wie? Kann aber beantragt werden, wenn er hier ist? Wie lange dauert das dann circa, bis wir die AE haben? Irgendwelche Erfahrungswerte?

Sonst danke für die Tipps - scheint ja doch machbar zu sein...
Kathrinchen
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RainMan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 31.10.2005 um 09:12:51
 
Wenn ich das richtig verstanden habe, wollt Ihr doch hier nur heiraten und dann in den USA leben, oder? Das müsste für meine Begriffe im Rahmen des visafreien Aufenthaltes gehen, da Dein zukünftiger ja keinen Daueraufenthalt anstrebt.

Oder ist der Post von Mick "AE zur Eheschließung" so zu verstehen, dass ein visafreier Ausländer zur Eheschließung ein Visum braucht, auch wenn er nach der Heirat sowieso nicht hier bleiben will? Würde irgendwie keinen Sinn machen.

Gruß, Rainman
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Kathrinchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 31.10.2005 um 09:50:57
 
@Rainman,

genau das war eben meine Frage... wäre ja praktisch, wenn es ganz ohne Visum ginge! Kann mir das jemand bestätigen?

Kathrinchen
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Kathrinchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #7 - 31.10.2005 um 09:51:48
 
Ach so --
ja, du hast es richtig verstanden. Wir wollen in den USA leben, aber eben hier heiraten.
Kathrinchen
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jobek01
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Antwort #8 - 31.10.2005 um 20:24:25
 
hi

also ich habe in kentucky geheiratet,
die brauchten von mir nur eine internationale geburtsurkunde (da sind verschiedene sprachen drauf ,auch englisch) und meinen reisepass.
weiss allerdings nICHT WIE ES WÄRE WENN ICH SCHON MAL VERHEIRATET GEWESEN WÄRE; WAS SCHEIDUNGSURTEIL ANGEHT:::

gruss jobek

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RainMan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 31.10.2005 um 20:33:53
 
Hab ich was verpasst? Wer ist denn hier geschieden?  :nix

Kathrinchen wollte doch nur wissen, ob Ihr Zukünftiger ein besonderes Visum braucht, wenn er hier heiratet, welche Papiere sie für das Standesamt braucht, wurde doch schon verlinkt.

Ich denke, wenn er nicht mehr als 3 Monate bleibt (visafrei), kann er in der Zeit auch heiraten, er will doch sowieso nicht hier bleiben, aber wie gesagt, ich weiß es nicht 100%ig. Allerdings: Wen sollte es stören?
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