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Welches Visum für Dänemark (Gelesen: 1.173 mal)
Niglima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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29.10.2005 um 16:09:48
 
Hallo,

ich habe schon viel bei euch mitgelesen und euch weiterempfohlen.

Mein Problem:
Mein Lebensgefährte und ich wollen in Dänemark heiraten, er kann in nächster Zeit mit einem 4 Wochengeschäftsvisum zurück nach Deutschland kommen.
Muß es ein 90 Tage Visum sein?
Welcher Ärger kann uns dann von der AB drohen? Er braucht das Visum auch geschäftlich, schließt das eine das andere dann aus?

Liebe Grüße und vielen Dank
Niglima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.10.2005 um 16:53:47
 
DK fordert nur das das Visum zum Aufenthalt in DK berechtigt.
Wenn das Geschäftsvisum für die Schengenstaaten gilt, ..wieso sollte es da Ärger geben???
Falls es jedoch ein nationales Visum nur für Deutschland sein sollte wird es mit Enreise nach DK natürlich nichts.
Verstehe Deine Frage nicht so ganz, inwiefern sollte die ABH etwas dagegen einwenden.
Die Gültigkeitsdauer des Visums ist völlig schnurz, nur darauf achten, das in manchen DK Geimeinden ein Aufenthalt von 3 Tagen vor der Hochzeit gefordert wird, aber ein 4 Wochen-Visum sollte dafür wohl locker ausreichen  Zwinkernd

greets ...
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Niglima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 29.10.2005 um 17:01:57
 
Hallo,

ich habe vorher sämtliche Beiträge gelesen, da stand immer etwas von 90 Tagen Visum,
und wenn man z.B mit einem Touristenvisum heiratet es Ärger wegen des "falschen" Visum geben könnte.
Aber danke dir vielmals, vieleicht mache ich mir auch nur zuviele Gedanken.
Ich habe schon mal einen Ausländer geheiratet und das hat sich dann als Katastrphe entpuppt.
Deswegen frage ich lieber voher Zwinkernd.

Liebe Grüße
Niglima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 29.10.2005 um 17:16:06
 
Hallo!

Ich vermute, Du meinst, dass es Probleme bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geben könnte. Das kann durchaus der Fall sein. Wenn Dein Freund mit einem für 40 Tage gültigen Geschäftvisum einreist, ihr dann in der Zeit - wenn auch in Dänemark - heiratet, dann sieht es so aus, dass der Einreisezweck die Eheschliessung war. Es kann sein, dass man Euch beim Ausländeramt dann vorwürft, Ihr hätte bei der Visabeantragung falsche Angaben zum Einreisezweck gemacht und ev. eine Ausreise und Wiedereinreise mit entsprechendem Visum abverlangen.

Aber das dürfte doch eigentlich auch nicht das ganz grosse Problem sein!

Thomas
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Neuromancer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.10.2005 um 17:29:01
 
Auweia, Hund, Katze, Teufelchen, was für ne Mischung  Zwinkernd

Ja, im schlimmsten Fall müßte dann die FZF nachgeholt werden, aber ich denke mal, wenn sogar die mit Besucher-Visum in Deutschland geschossenen Ehen durgehen, (Visumzweck ist dabei ja auch nicht sooo eingehalten worden)  grin
Könnte es gut klappen.
Aber evtl. äußert sich ja noch einer von den Profis zur Thematik.

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Janna
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Antwort #5 - 29.10.2005 um 18:56:57
 
Hi,

Zitat:
... dann sieht es so aus, dass der Einreisezweck die Eheschliessung war. Es kann sein, dass man Euch beim Ausländeramt dann vorwürft, Ihr hätte bei der Visabeantragung falsche Angaben zum Einreisezweck gemacht und ev. eine Ausreise und Wiedereinreise mit entsprechendem Visum abverlangen.


Zitat:
Er braucht das Visum auch geschäftlich, schließt das eine das andere dann aus?


Da der Mann das Visum wirklich geschäftlich benötigt, wird er dies sicherlich beweisen können. Er sollte sich genaue Aufzeichnungen über die Geschäftsbesuche etc. machen und diese, wenn die ABH Zweifel hat, vorlegen.

Falschen Visumszweck dürfte man ihm eigentlich nicht vorwerfen können, schließlich kann er ja nicht für den gleichen Zeitraum auch noch ein Visum zum Zwecke der Eheschließung beantragen ...
Und es wäre umständlich, zeit- und geldaufwändig, nach den Geschäftsbesuchen erst mal wieder auszureisen, sofort Visum zum Zweck der Eheschließung zu beantragen und wieder einzureisen.

Viele Grüße
Janna
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Niglima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #6 - 29.10.2005 um 19:42:05
 
Liebe Janna,

Vielen lieben Dank, das hat Hand und Fuß, danke für den Tip.

Liebe Grüße

Niglima
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