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Krankenversicherung für das Heiratsvisum (Gelesen: 1.451 mal)
tacu67
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.10.2005 um 15:51:18
 
Hallo,

das Heiratvisum meiner Verlobten ist von der ABH genehmigt worden und es kann jetzt von der Botschaft ausgestellt werden. Was noch fehlt ist die Krankenversicherung für meine Verlobte bis zur Heirat. Hierfür könnte sie entweder lokal eine Auslandsreiseversicherung kaufen oder ich könnte eine Versicherung für ausländische Gäste für sie hier in Deutschland abschliessen. Die Versicherung in Deutschland ist deutlich billiger und scheint mir auch die schlauere Wahl zu sein im "Ernstfall", da man einen Ansprechpartner in Deutschland hat.


Wenn ich eine Versicherung hier in Deutschland abschliesse, bekomme ich eine Versicherungsbestätigung zum Ausdrucken oder als pdf-Datei. Diese könnte ich per email an meine Verlobte schicken, sie druckt die Bestätigung aus und legt sie bei der Botschaft vor.


Meine Frage ist nun: Akzeptiert die Botschaft so einen Ausdruck als Bestätigung?

Ich bin mir da nicht so sicher, da nach meiner Erfahrung in dem ganzen Visumsverfahren jedes Dokument für die Botschaft ein "Original" sein musstge und mindestens noch eine Stempel brauchte Zwinkernd

Wie sind Eure Erfahrungen mit dieser Art von Krankenversicherung? Ich bin mir nicht sicher, ob die Forenregeln es erlauben, aber ich wäre natürlich auch für  positive / negative Erfahrungen mit bestimmten Versicherungsgesellschaften dankbar.

Besten Dank im voraus

Tacu67
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Reyhan
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Antwort #1 - 23.10.2005 um 19:02:44
 
Hallo Tascu67,

ich hatte bisher keine Probleme ( provisit) mit der Incoming KV über Internet. Ich habe die Bestätigung über den Farbdrucker laufen lassen , so dass diese wie ein Original aussah.

Allerdings habe ich vor kurzem gelesen, dass eine Botschaft die fehlende Unterschrift auf der Bestätigung moniert hat.Aus diesem Grunde würde ich deutlich darauf hinweisen lassen, dass über den auf der Police enthaltenen Code jederzeit die Überprüfung der Gültigkeit möglich ist.

Du solltest  unbedingt darauf achten dass die Versicherung den Schengener Bestimmungen entspricht. Sonst gibts wirklich Probleme.

Erfahrungen habe ich nur mit der o.g. KV . Es gibt aber auch noch einige andere die ebenfalls den Bestimmungen entsprechen.

Viel Glück

Reyhan

PS Ist zwar das Merkblatt der deutschen Botschaft in Ankara, aber vielleicht hilft es Dir trotzdem weiter :http://www.ankara.diplo.de/de/04/Visa/download__SV__Merkblatt__Reisekrankenversi...

Angegeben werden dort SITE, ELVIA und natürlich der ADAC
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roncubanito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.10.2005 um 15:50:39
 
Hallo tacu67:

Ich weiß nicht, welche Botschaft deine Verlobte besuchen muss- in meinem Fall genügte bei der Antragstellung die Bemerkung im Fragebogen - erst Incoming - dann privat versichert.
Ein Nachweis wurde nicht gefordert.
Ist aber egal, denn du/sie brauchst ja eine Versicherung.
Aber aufpassen: Viele Gesellschaften haben in ihren AGB stehen : "für vorübergehenden Aufenthalt"  - darin ist das Heiratsvisum nicht eingeschlossen.
Frag lieber bei deiner Versicherung nach.

Ich habe eine Versicherung gefunden, die ausdrücklich das Heiratsvisum einschliesst - und auch nach der Heirat noch bis zu insgesamt 183 Tagen versichert.

Da ich aber keine Werbung machen will und darf und jemand Interesse an dieser Assekuranz hat, der kann mir PM schicken.

Ach ja-  Kosten pro Tag - 1,20 Euro inkl. Unfall und Haftpflichtversicherung 

Gruß
Roncubanito
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Reyhan
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Antwort #3 - 25.10.2005 um 10:30:28
 
Hallo roncubanito,

Zitat:
Viele Gesellschaften haben in ihren AGB stehen : "für vorübergehenden Aufenthalt"  - darin ist das Heiratsvisum nicht eingeschlossen.
Frag lieber bei deiner Versicherung nach.


Danke für den Tipp, denn das habe ich noch nicht gehört. Mir hat man bisher die Auskunft gegeben, dass es sich  bei dem Visum zur Eheschliessung ebenfalls um einen vorübergehenden Aufenthalt handelt und deswegen die Incoming -Versicherung greift.

Viele Grüße

Reyhan
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