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Freiwelige Ausreise dann mit andere Aufethaltstite (Gelesen: 2.044 mal)
ziko28
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20.10.2005 um 18:10:04
 
Hallo ich habe schon paar fragen hier in diesem Forum gestellt und wenn man die lesen würde dann weiss man warum es mir jetzt reicht!
ich habe mich nach 2Jahren von meine Deitsche Ehefrau getrennt weil wir nur noch Streit haten, sie hat Aleinigesorgerecht für unsere gemeinsames Kind bereintragt und gekrigt dürsch gerichtliche Beschluß worin der Richter sich für sie entschieden hat weil wir angeblich Komunikationsschwierigkeiten haben solten, danach wurde mir von der ABh gesagt ich muß Deutschland verlaßen, ich habe natürlich einen Anwalt eingeschaltet war aber Zweklos, denn dursch Unanfechtbarebeschluß von VG Kassel würde der Eigenständigeaufenthaltsrech abgelehnt. Danach habe ich mich mit meine Ehefrau versöhnt und zur ihr eingezogen wo mein Kind auch lebt, ich war dann seit Fibruar 2005 in Ehelichelebensgemeinschaft mit ihr, dursch anwalt habe ich einen fiktionsbescheinigung erhalten, doch seit 2 wochen habe ich mich noch einmal von ihr getrennt weil unsere zusammen leben unzumutbar ist. Ich möchte mich schleßlich nur um meinen 4 jährigen kind kömern.
jetzt möchte ich augehben zu versuchen durch Frau oder Kind zu einen Aufenthalt.. zu erlangen, ich habe einen guten arbeitsgeber der mir einen arbeitsvertrag schiken werde wenn ich in marokko binn.

Kann ich durch arbeit wenn ich freiwielig ausreise zu einen Aufenthaltstitel dursch Arbeitsvertrag ?

oder was kann ich in so einen hofnungslosenfall machen damit ich mich mindestens weiter um meinem Kind kömern kann?
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ziko28  
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Janna
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Antwort #1 - 20.10.2005 um 22:19:34
 
Zitat:
oder was kann ich in so einen hofnungslosenfall machen damit ich mich mindestens weiter um meinem Kind kömern kann?

Schau mal
hier
, vielleicht findest Du dort etwas, was Dir weiterhelfen kann.

Viele Grüße
Janna
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Antwort #2 - 21.10.2005 um 18:27:45
 
Hallo Janna und danke für deine Aufmerksamkeit, Smiley
ich glaub zuverstehen was du meinst,  Zwinkerndich solte wieder mal versuchen die Gemeinsamesorgerecht an meinem Kind durch anwalt und Richter zuerlangen, doch dar bin ich mir nicht sicher ob es klapt Augenrollen weil wie gesagt meine frau ist Extrem Nerven krank und  sie würd sich nie mit mir einigen wollen weil ich lezlich die trennung will :stampf:, und zwar wiegen das wohl des Kind, ich weis wie schädlich es ist wenn man bei dauern streitende Eltern aufwächst.

ausserdem ich habe schon meinen Anwalt ein bericht über unsere zummen leben und ihre geschtörten verhalten und wie sehr mein 4 järiges kind bei ihr schlecht geht geschrieben, doch nach erfahrungen in der fammielien gericht habe ich die eindrück  daß wir Ausländer wenige rechte an unsere Kinder haben als Deutsche oder auch andere Ausländer mit sicheren Status oder Bleiberecht " unbefristeteaufenthaltsrecht "

Ich hätte eigentliche liebe einen antwort darüber ob es mit einen Arbeitsvertrag zur einen Aufenthaltserlaubnis (titel) kommen kann wenn ich ales aufgehben würde und freiwelig nach Marokko ausreise ?? Fragezeichen

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ziko28  
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Janna
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Antwort #3 - 21.10.2005 um 21:24:22
 
Hallo Ziko,

auch wenn Du nicht das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit Deiner Frau hast, hast Du trotzdem das Besuchsrecht für Dein Kind. Ich denke, diesbezüglich und wie Du durchsetzen kannst, dass Du Dein Kind wenigstens ab und zu sehen und mit ihm etwas unternehmen darfst, kann Dir die von mir genannte Seite helfen.

Zitat:
... ich weis wie schädlich es ist wenn man bei dauern streitende Eltern aufwächst.
Da hast Du Recht ...  Griesgrämig
Du könntest evtl. das Jugendamt informieren über die psychischen Probleme Deiner Frau. Ich weiß aber nicht, ob es für das Kind letztlich besser ist, wenn es auch Deiner Frau weggenommen würde und in ein Heim käme ...

Zitat:
Ich hätte eigentliche liebe einen antwort darüber ob es mit einen Arbeitsvertrag zur einen Aufenthaltserlaubnis (titel) kommen kann wenn ich ales aufgehben würde und freiwelig nach Marokko ausreise ?? Fragezeichen

Darüber kann ich Dir leider nichts Definitives sagen, ich denke jedoch, dass dies nur mit einer Arbeitsmarktprüfung durch die Arbeitsagentur geht. Hierfür müsste der Arbeitgeber sich auch sehr stark für dich einsetzen und beweisen, dass es keinen geeigneten Deutschen oder EU-ler oder sonstigen Bevorzugten für genau diese Arbeitsstelle gibt.

Sollte es sich zum eine Tätigkeit im IT-Bereich handeln, käme evtl. die Sache mit der "Green Card" infrage (falls es die überhaupt noch gibt ? Da müsstest Du Dich mal bei der Arbeitsagentur erkundigen)

Wie lange ist die Fiktionsbescheinigung gültig? An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall rechtzeitig vor Ablauf (falls die Bescheinigung nicht verlängert werden kann) ausreisen, denn wenn Du mit der Ausländerbehörde nicht kooperierst, wird es in Zukunft für Dich noch schwieriger, wieder nach D einzureisen.

Viele Grüße
Janna
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ziko28
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Antwort #4 - 23.10.2005 um 16:59:26
 
Hollo Janna und vielen dank noch einmal,

ich finde dass deine Antwort nützlich und sehr logich klingt, also ich bin auch noch nicht ganz für die Ausreise nach Marokko da das zur riskant für mich wäre doch ich glaub besser ist wenn ich erst hier für meines kindes Wohl hier kämpfen muß so lang ich die möglichkeit habe, mir haben nur wirksame planungen und Schrite gefählt, aber  jetzt weiss ich waß zu tun ist.

Auch wenn meine frau mir mein Kind vorenthält muß ich es vielleicht weiter versuchen ihn zu besuchen.

Einen Umgangsrecht habe ich durch Anwalt bereintragt, ich glaube ich soll sogar beweismiteln " Aufzeichnungen sameln darüber daß meine frau mich meinen Kind nicht mehr besuchen läßt.

was ich nicht wußte, und ich glaub es ist das wirksame in der sache wäre, ist dass ich das Jugendamt auch einen Bericht darüber wie es mein Kind bei seine Mutter geht und dass ihr auch nicht gut geht wobei sie jegliche terapeutiche Hilfe verweigert.

Danach könnte man die ABh darüber überzeugen dass man sich um sein Kind kömert, troz wenn die Ehefrau weiterhin das gegenteil berhaupten würde, weil ihe in einem und ganzen nur um sich und ihre gescheiterte Ehr und den Man der ihr nicht mehr geheurchen will geht ???

Ich kann nur noch sagen dass meine Kraft bald zuende ist, und mit dem was ich vor habe spiele ich das alle letzte level damit meine gewissen mich später nicht plagt meines Kindes wegen, aber meine Frau wie gesagt hat nicht mehr zu verlieren, denn sie hat schon einen 18 jährigen von einen früheren Ehe der seine amrikanischen Vater noch nie im leben gesehen hat, und glaubte damit hat sie den Vater bestraft, doch die Tatsache sieht anderes aus denn sie hat sich und ihre Kind zur unrecht bechtraft. soll ihr noch gelengen das gleiche mit mir und mein Kind zumachen ist eine Frage der Zeit Glück oder Schiksal Fragezeichen

Somit biette ich um verzeihung dass ich es mir erlaubt habe meinem herzen bei dir Janna und bei die Leser dieser Seite ausgelehrt zu haben.

Danke und mit freundlichen Grüßen.

ziko28  :blum
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Antwort #5 - 24.10.2005 um 10:48:01
 
Hi Ziko,
Zitat:
Somit biette ich um verzeihung dass ich es mir erlaubt habe meinem herzen bei dir Janna und bei die Leser dieser Seite ausgelehrt zu haben.

Dafür ist dieses Forum doch da  Smiley und ich denke, jeder hier freut sich, wenn er sieht, dass seine Informationen jemandem weiterhelfen konnten.

Zitat:
. . . also ich bin auch noch nicht ganz für die Ausreise nach Marokko da das zur riskant für mich wäre doch ich glaub besser ist wenn ich erst hier für meines kindes Wohl hier kämpfen muß so lang ich die möglichkeit habe . .

Ja, ich denke auch, dass es einfacher ist vor Ort zu kämpfen. Allerdings ist es wichtig, dass Du darauf achtest, dass Dein Aufenthalt immer legal ist (also die AE bzw. im Moment in Deinem Fall die Fiktionsbescheinigung) gültig ist.

Zitat:
Auch wenn meine frau mir mein Kind vorenthält muß ich es vielleicht weiter versuchen ihn zu besuchen.
So lange Deine Frau keine gerichtliche Verfügung erwirkt hat, die Dir die Besuche und den Kontakt mit Deinem Kind verbieten, würde ich es auf jeden Fall probieren. Ich würde auch an Deiner Stelle Kontakt mit den Leuten auf der von mir genannten Page aufnehmen - sie haben diese Probleme bereits erlebt und können Dir sicherlich Tipps geben, wie Du Dich am besten verhältst, damit keiner Dir etwas Negatives nachsagen kann, sondern Du eher noch die Polizei und Behörden auf Deiner Seite hast.

Zitat:
Aufzeichnungen sameln darüber daß meine frau mich meinen Kind nicht mehr besuchen läßt.
Gut wäre es da z.B. einen unbeteiligten Zeugen mitzunehmen, wenn Du Dein Kind wieder besuchen willst. Dieser Zeuge kann dann bestätigen, dass Deine Frau Dich nicht zu Deinem Kind gelassen hat. Natürlich reicht dann ein einmaliger Besuch nicht aus, Ihr müsst mehrmals hin und genau aufschreiben, wann Ihr dort wart, was gesagt wurde. Als Hilfe könntet Ihr das Gespräch auf Band aufnehmen und danach dann ein entsprechendes Gedächtnisprotokoll anfertigen.
Hinweis: Bandaufnahmen, von denen der Gesprächspartner nichts weiß, sind nicht als Beweismittel vor Gericht zulässig, eine solche Bandaufnahme kann nur für Dich als Gedächtnisstütze dienen, um danach Deine Aufzeichnungen anzufertigen!


Zitat:
... wirksame in der sache wäre, ist dass ich das Jugendamt auch einen Bericht darüber wie es mein Kind bei seine Mutter geht und dass ihr auch nicht gut geht wobei sie jegliche terapeutiche Hilfe verweigert.
Es kann helfen, muss aber nicht. Du kennst die Sachbearbeiter beim Jugendamt besser, so dass Du beurteilen kannst, ob sie Deine Aktionen als "Racheakt" gegen die Frau auffassen würden oder als Besorgnis eines liebenden Vaters. Du kannst aber auch sagen, dass Du gerne bereit bist, die ersten Besuche unter Betreuung stattfinden zu lassen. Da wäre dann ein Mitarbeiter des Jugendamtes dabei, der sich so auch überzeugen könnte, wie Du mit Deinem Kind umgehst und dass Du nur Gutes für es willst.

Zitat:
Danach könnte man die ABh darüber überzeugen dass man sich um sein Kind kömert, troz wenn die Ehefrau weiterhin das gegenteil berhaupten würde, weil ihe in einem und ganzen nur um sich und ihre gescheiterte Ehr und den Man der ihr nicht mehr geheurchen will geht ???
Das könnte über diese Protokolle der Besuchsversuche und die Zeugenaussagen funktionieren. Vielleicht kannst Du ja auch mal Deinen Anwalt zu einem solchen Besuchsversuch mitnehmen.

Zitat:
Ich kann nur noch sagen dass meine Kraft bald zuende ist, und mit dem was ich vor habe spiele ich das alle letzte level damit meine gewissen mich später nicht plagt meines Kindes wegen
Das kann ich nachvollziehen, dass Du kaum noch Kraft hast. Ich finde es super, dass Du trotzdem weiter kämpfst. Für Dein Kind lohnt sich das allemal, und ich wünsche Dir viel Kraft dafür.

Viele Grüße
Janna
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Antwort #6 - 25.10.2005 um 16:57:16
 
Ich bedanke mich bei die macher dieses Forum, und bei dir Janna, denn es hat mir Hofnung und Kraft gegehben hier mal gefragt zu haben.


Mit freundlichen Grüßen.

:blum

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