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Heirat mit Vietnamesin - Probleme mit Geburtsurkun (Gelesen: 5.307 mal)
Sinola
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18.10.2005 um 20:43:26
 
Hallo Leute,

bin neu hier und wende mich nun an Euch, da ich jetzt nicht so recht weiter weiß im Behördendschungel!!
Vielleicht könnt ihr mir ja witer helfen?!
Nun sind endlich die Papiere ( Amtshilfe des Standesamtes) aus der dt.Botschaft Hanoi zurück, aber leider wurde die vorliegende Geburtsurkunde (Neuantrag-kein Original vorhanden) nicht anerkannt. Angeblich Probleme mit der Registriernummer, und das größte Problem scheint das Geburtsdatum zu sein: sinngemäß steht hier - Kein genaues Geburtsdatum im VK vorhanden, dann stimmt auf einmal das Datum im Register mit den Angaben auf der Geb.urkunde überein, aber es liegen angeblich Hinweise auf ,,nachträgliche Änderung'' vor. Dann wieder heisst es, es ist lediglich das Geburtsjahr, aber kein konkretes Datum im Register eingetragen?! Ist mir alles ziemlich unlogisch!!!
Dann fehlen die Rersonaldaten der beantragenden Person auf der Urkunde und die Begründung warum eine Re-Registrierung erfolgen mußte. Hatten wir aber ein separates Dokument vom VK mit den Gründen beigefügt, das wurde anscheinend ignoriert?!
Was mir aber das größte Paradoxon ist: die Ledigkeitsbescheinigung - Oh Wunder - wurde anerkannt. Dort steht aber auch das Geburtsdatum usw. drauf. Wie kann ich die Geburtsurkunde und Geb.datum anzweifeln, wenn doch mit der Ledigkeitsbescheinigung mit den selben Angaben alles in Ordnung ist!!!! Familienbuch hatten wir übrigens auch beigelegt, wurde aber erst 1998 ausgestellt und anscheinend nicht berücksichtigt!
So, und jetzt stehen wir da, was nun!? Wie am Besten weiter?
Sollten wir weiter versuchen, hier in Deutschland zu heiraten und noch mal eine Geburtsurkunde besorgen?
Oder steht jetzt die Frage Heirat in Vietnam oder Dänemark?!
Habe heute mit dem auswärtigen Amt gesprochen und dort sagte man mir, dass nach Heirat in Vietnam, die deutsche Botschaft die vietnamesiche Heiraturkunde sowie alle anderen Papiere (inklusive angeblich nicht korrekter Geburtsurkunde) nochmals prüfen wird. Also würde uns demnach eine Heirat in Vietn. nichts nutzen, da dann sicherlich die Geburtsurkunde wieder bemängelt wird. Das Standesamt dagegen sagt, es wird nur die Heiratsurkunde geprüft, die ja dann echt und korrekt sein müßte!!
Da habe ich aber so meine Bedenken ob das dann auch so ist?!

Heiraten in Dänemark wird auch schwierig, da meine Maus mit großer Wahrscheinlichkeit kein Schengenvisum bekommt. Laut Ausländerbehörde werden Touristvisum gar nicht mehr ausgestellt. Aber wir brauchen ja eh ein Visum zwecks Eheschließung, dass sie nicht bekommen wird, da ja die Geburtsurkunde nicht korrekt sein soll. Geht also auch nicht!

Lässt sie die Geburtsurkunde neu registrieren, werden ja aber auch keine anderen Angaben drauf stehen wie vorher!! Es war ja schon eine Re-Registrierung und das (angezweifelte) Geburtsdatum hat sich seitdem ja nicht geändert!!!!!!!!

P.S. In ihrem Pass und Personalausweis steht ja auch überall ihr Geburtsdatum, das müßte doch eindeutig sein?!

Also ich bin langsam am Ende... :stampf: kopfhau

Für Eure Meinung wäre ich sehr dankbar, weiß echt nicht so recht weiter!
Freue mich auf Feedback von Euch und schon mal D A N K E im voraus!
Und Sorry, dass es so ein langer Beitrag geworden ist!
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Gruss Sinola
 
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ronny
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Antwort #1 - 19.10.2005 um 08:35:59
 
Zitat:
So, und jetzt stehen wir da, was nun!? Wie am Besten weiter?


Hi Sinola,

das Urkundenüberprüfungswesen in dem Problemstaat VN ist nach meinen Erfahrungen (leider  ned viele damit ) tatsächlich ein Problem. Die bei mir aufgetretenen Fälle haben es dann einfach sein lassen (oder -was ich nicht weiß- sind nach DK gegangen).

Was sagt denn das Standesamt, lehnt es die Eheschließung (nur) wegen der Urkunde ab? Das ist ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes eh etwas schwierig zu beurteilen Zwinkernd

Evtl. sollte der StB einfach mal mit dem OLG reden, ob dort ähnliche Fälle bereits bekannt sind. Müßten sie , da dieses Problem kein Einzelfall ist.  
Dann soll das OLG über die Befreiung (oder nicht) entscheiden. Notfalls kann der Standesbeamte die Sache auch seinem Personenstandsgericht zur Entscheidung vorlegen (§ 45 PStG).

Ggf. noch eine erneute  nachträgliche Geburtsbeurkundung unter Beachtung der Prüfbemerkungen des Vertrauensanwaltes versuchen.

Sorry, mehr fällt mir im Moment leider nicht ein Zwinkernd

Zitat:
Und Sorry, dass es so ein langer Beitrag geworden ist!


Kein Problem Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Guenter
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Antwort #2 - 19.10.2005 um 10:03:15
 
@ronny: Auch wenn es schwierig ist, die Echtheit einiger Urkunden zu überprüfen, so darf die Konsequenz doch nicht der Verzicht auf Heirat sein. Zu Heiraten ist ja schließlich ein Menschenrecht, deren Durchsetzung sogar außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland lt. GG Auftrag einer jeden dt. Regierung ist.
Versagung von Menschenrechten durch unangemessen lange Behördenwege ist sicherlich auch eine Verletzung der Menschenwürde und somit ein Verstoß gegen das GG. Wie wollen Behörden denn mit dieser Problematik umgehen ?
Würdest Du in diesem Fall einen übergesetzlichen Notstand als gegeben sehen ?
Würdest Du dann ggf. daraus das Recht ableiten, ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu dürfen ? Währen dann nicht ggf. Schleuser Anwärter auf das Bundesverdienstkreuz, wie dies vor 30 Jahren schon mehrmals der Fall war ?
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ronny
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Antwort #3 - 19.10.2005 um 10:25:05
 
Zitat:
so darf die Konsequenz doch nicht der Verzicht auf Heirat sein


Fordert ja keine Behörde, oder ? Zwinkernd


Scherz: Manchen täte es sicher gut, solche Hemmnisse vor einer derartigen Entscheidung (Ja-Wort) zu haben, bevor sie sich ins Unglück stürzen Zwinkernd

Zitat:
Wie wollen Behörden denn mit dieser Problematik umgehen ?
Würdest Du in diesem Fall einen übergesetzlichen Notstand als gegeben sehen ?


Im Ernst:

Die Geschichte kann allgemeingültig sicher ned so gesehen werden, und für den Einzelfall ist der Gerichtsweg (§ 45 PStG) ja da. Und ein übergesetzlicher Notstand liegt m.E. nicht vor, da es ja Regelungen für den Einzelfall gibt.

Zitat:
Zu Heiraten ist ja schließlich ein Menschenrecht, deren Durchsetzung sogar außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland lt. GG Auftrag einer jeden dt. Regierung ist.


M.E. wäre es vordringlichster Auftrag einer Regierung mit den Problemstaaten TACHELES zu reden, denn sie sind die Ursache der Behinderung von Eheschließungen. Solange Korruption da an der TO ist, sind die Urkundenüberprüfungen notwendig.

Zitat:
Würdest Du in diesem Fall einen übergesetzlichen Notstand als gegeben sehen ?
Würdest Du dann ggf. daraus das Recht ableiten, ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu dürfen ? Währen dann nicht ggf. Schleuser Anwärter auf das Bundesverdienstkreuz, wie dies vor 30 Jahren schon mehrmals der Fall war ?


Lippen versiegelt das sollen die Strafrichter beurteilen nicht ich   Lippen versiegelt

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Sinola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.10.2005 um 01:54:18
 
Hallo, danke für eure Meinung,

ich denke es bleibt nur die Möglichkeit einer Heirat in Vietnam, denn die Papiere sind einfach nicht so zu beschaffen, wie sie gefordert werden. Im Prinzip dreht sich alles um die Geburtsurkunde, die eben nun einmal nicht mehr im Original vorhanden ist. Eine nochmalige Re-Registrierung der Re-Registrierung möchte ich nicht mehr machen lassen.
Ich bezweifle schon jetzt, dass diese anerkannt werden würde und dann wäre wieder ein halbes Jahr verloren wegen der Überprüfung. Die Ledigkeitsbescheinigung wäre dann auch wieder ungültig!!
Die Geburtsurkunde wird übrigens nicht von der Standesbeamtin (sondern von OLG/Botschaft/Vertrau.anw.) angezweifelt, im Pass, Personalausweis und Ledigkeitsbescheinigung stehen ja die gleichen Daten!!
Leider wurde bei der Prüfung durch den Vertrau.anw. auch das Familienbuch angezweifelt, da es erst 1998 ausgestellt wurde und nur das Geburtsjahr drin steht und kein genaues Datum. Aber vorher hatte die Familie eben keins, das ist nun mal so.
Ich müsste jetzt eine Bestätigung der Echtheit des Familienbuches und eine beglaubigte Kopie vom Familienbuch anfertigen lassen, um zu bestätigen, dass lediglich die Geburtsdaten mit Jahren und nicht mit Tagen und Monaten erfasst wurden!
Das ist doch langsam Irrsinn was hier betrieben wird!  :vogel3  :vogel3
Also ich werde dann jetzt doch versuchen in Vietnam zu heiraten. Anscheinend die letzte Möglichkeit meine liebe Maus zu ehelichen. Ich hoffe nur, das dann die Heiratsurkunde hier anerkannt wird. Da habe ich so ein flaues Gefühl ... Kanns da dann wieder Probleme geben?!
Aber auf gar keinen Fall lass ich meine Maus allein, unsere Zukunft darf nicht an diesen Bürokraten scheitern   :lma2

Habt Ihr villeicht noch ein paar Ratschäge zwecks Heirat in Vietnam?!   öhm  öhm
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Gruss Sinola
 
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garfield2008
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Antwort #5 - 21.10.2005 um 13:53:37
 
H(a)i,

Zitat:
Habt Ihr villeicht noch ein paar Ratschäge zwecks Heirat in Vietnam?!   öhm  öhm


vieleicht hier Forum-Vietnam.

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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pitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.10.2005 um 17:42:42
 
Mich wundert es, dass es derartige Probleme mit der Geburtsurkunde gibt. Entweder war die Urkunde nie korrekt oder der Eintrag in das Geburtenregister war nicht in Ordnung. Beides lässt sich im Normalfall regeln. Also, entweder neue Urkunde anfordern oder die Daten im Register korrigieren lassen. Vietnam war in der 60er/70er Jahre im Kriegszustand, sodass durchaus Einträge sind, die zerstört wurden oder aus welchen Gründen auch immer nicht korrekt waren. Meine Standesbeamtin meinte sogar, ich könne als ehmaliger chinesischer Süd-Vietnamese (Süd-Vietnam existiert nicht mehr als Staat) eine neue Geburtsurkunde aus Vietnam anfordern. Die Kommunisten haben alles mögliche nach dem Krieg zerstört, was an Süd-Vietnam erinnerte - nur die Geburtenregister waren denen hoch und heilig.  Deine Verlobte sollte dem örtlichen Standesbeamten vorsprechen und die Unstimmigkeiten regeln. Denn die Geburtsurkunde wird nicht nur für die Heirat benötigt, sondern auch für andere Angelegenheiten wie Einbürgerung etc. Viel Glück!
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