Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbügerung ohne Deutschkentnisse (Gelesen: 3.254 mal)
Midiman
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 32
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbügerung ohne Deutschkentnisse
16.10.2005 um 23:13:25
 
Hallo

ich frage zwar für eine Bekannte von mir die hier schon seit 1973 in Deutschland lebt und seit 1975 ein Schwerbehindertes Kind selbsständig pflegt.
Sie möchte sich einbürgern lassen und ihr problem besteht darin das Sie nicht gut deutsch kann also weder lesen noch schreiben da wie schon erwähnt Sie ihr ganzes leben verbracht hat ein schwerstbedürftiges Kind das 24 Stunden versorgt werden muss zu pflegen.
Sie ist mitllerweile 58 Jahre alt und möchte sehr gern wenn es möglich ist eingebürgert werden.
Kann man ihr jetzt die Einbürgerung verweigern ?
Es wäre nett wenn mir jemand eine Information geben könnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbügerung ohne Deutschkentnisse
Antwort #1 - 16.10.2005 um 23:35:32
 
Zitat:
Kann man ihr jetzt die Einbürgerung verweigern ?


Kann man, denn in § 11 StAG heißt es eindeutig:

Zitat:
(1) Ein Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 besteht nicht, wenn

1. der Einbürgerungsbewerber nicht über ausreichende Sprachkenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
...


Eine Einbürgerung nach § 10 StAG wäre damit ausgeschlossen.

Aber auch bei einer Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG sind ausreichende Deutschkenntnisse erforderlich:

Zitat:
8.1.2.1.1 Sprachkenntnisse

       Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache liegen vor, wenn sich
       der Einbürgerungsbewerber im täglichen Leben einschließlich der übli-
       chen Kontakte mit Behörden in seiner deutschen Umgebung sprachlich
       zurechtzufinden vermag und mit ihm ein seinem Alter und Bildungsstand
       entsprechendes Gespräch geführt werden kann. Dazu gehört auch, dass
       der Einbürgerungsbewerber einen deutschsprachigen Text des alltägli-
       chen Lebens lesen, verstehen und die wesentlichen Inhalte mündlich wie-
       dergeben kann. Die Fähigkeit, sich auf einfache Art mündlich verständigen
       zu können, reicht nicht aus.
Bei den Anforderungen an die deutschen
       Sprachkenntnisse ist zu berücksichtigen, ob sie von dem Einbürgerungs-
       bewerber wegen einer körperlichen oder geistigen Krankheit oder Behin-
       derung nicht erfüllt werden können.


Die Frau sollte sich daher zunächst einmal nach entsprechenden Deutschkursen umsehen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbügerung ohne Deutschkentnisse
Antwort #2 - 17.10.2005 um 11:03:48
 
Zitat:
Dazu gehört auch, dass der Einbürgerungsbewerber einen deutschsprachigen Text des alltäglichen Lebens lesen, verstehen und die wesentlichen Inhalte mündlich wiedergeben kann. Die Fähigkeit, sich auf einfache Art mündlich verständigen zu können, reicht nicht aus.

Was ist dann eigentlich mit Analphabeten? Heißt das, daß die generell nicht eingebürgert werdn können?

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Djamila
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbügerung ohne Deutschkentnisse
Antwort #3 - 17.10.2005 um 12:08:22
 
Obwohl ich Deutsch-Kenntnisse für eine Einbürgerung unbedingt erforderlich halte, es auch Kurse für Analphabeten gibt (sicher zu wenig ), halte ich diese Frage in Anbetracht von ca. 4 Mill. deutschen Analphabeten für sehr interessant  :paletti

Aber die sind ja Deutsche und haben deshalb keine Probleme mit ihrem Aufenthalt  grin

Zu beachten ist allerdings im Gesetz : ...Bei den Anforderungen an die deutschen
       Sprachkenntnisse ist zu berücksichtigen, ob sie von dem Einbürgerungs-
       bewerber wegen einer körperlichen oder geistigen Krankheit oder Behin-
       derung nicht erfüllt werden können.


Ich nehme an, dass mein Beitrag den User/in wieder zur Vergabe von Minuspunkten nötigt  :lma2   Ich finde es toll und :rofl2 wenn ich auf der Liste stehe - danke :blum
Zum Seitenanfang
  

Djamila
 
IP gespeichert
 
Midiman
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 32
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbügerung ohne Deutschkentnisse
Antwort #4 - 17.10.2005 um 12:21:59
 
Also das mit der Sprachschule würde auf keinen fall gehen da wie gesagt sie ja ein behindertes Kind hat und niemand da ist um es zu pflegen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbügerung ohne Deutschkentnisse
Antwort #5 - 17.10.2005 um 15:36:56
 
Zitat:
Zu beachten ist allerdings im Gesetz : ...Bei den Anforderungen an die deutschen
       Sprachkenntnisse ist zu berücksichtigen, ob sie von dem Einbürgerungs-
       bewerber wegen einer körperlichen oder geistigen Krankheit oder Behin-
       derung nicht erfüllt werden können.



Hi,
völlig richtig. Allerdings ist hier nicht die Einbürgerungsbewerberin, sondern
deren Kind behindert.
Grundsätzlich gilt, dass der Besuch eines Alphabetisierungskurses zu-
mutbar ist. Wenn die Bereitschaft oder die Möglichkeit hierzu nicht be-
steht (oder wie vorliegend in 30 Jahren Aufenthalt nicht bestand), muss
man sich ggf. damit abfinden, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht
zu erhalten.
Im Übrigen sei noch auf die VwV-Nr. 8.1.3.7 verwiesen. Hier steht, dass
es bei Personen über 60 Jahren (mit zwölfjährigem Aufenthalt) ausreicht,
wenn sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher
Sprache mündlich verständigen können.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbügerung ohne Deutschkentnisse
Antwort #6 - 20.10.2005 um 17:08:14
 
Aktuell: Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass Schriftkenntnisse nicht zwingend sind, das heißt, der Bewerber muss nicht auf Deutsch schreiben können.

mehr dazu:
Tagesschau.de


In wie weit sich das Urteil auch auf Lesekenntnisse bezieht, kann noch nicht gesagt werden. Mehr dazu in diesem Forum, sobald das vollständige Urteil zugänglich ist.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbügerung ohne Deutschkentnisse
Antwort #7 - 21.10.2005 um 11:59:36
 
Zitat:
Zu beachten ist allerdings im Gesetz : ...Bei den Anforderungen an die deutschen 
   Sprachkenntnisse ist zu berücksichtigen, ob sie von dem Einbürgerungs- 
   bewerber wegen einer körperlichen oder geistigen Krankheit oder Behin- 
   derung nicht erfüllt werden können.


Analphabeten leiden aber nicht an einer Krankheit oder Behinderung.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
RedBaron
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 46

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbügerung ohne Deutschkentnisse
Antwort #8 - 24.10.2005 um 18:25:36
 
In einem vor einigen tagen ergangenen Urteil (fragt mich nicht nach dem Az, es war aber ein recht hohes Gericht) wurde klar festgestellt:

1. Der Einbürgerungsbewerber muss deutsch lesen können.
Das schliesst die Einbürgerung von Analfabeten aus.

2. Der E. muss nicht unbedingt auch deutsch schreiben können.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbügerung ohne Deutschkentnisse
Antwort #9 - 24.10.2005 um 18:48:26
 
Zitat:
In einem vor einigen tagen ergangenen Urteil (fragt mich nicht nach dem Az, es war aber ein recht hohes Gericht) wurde klar festgestellt:


Hi,

guck
klickmichan


(Steht aber auch schon ein Hinweis im letzten Post von Ralf.)
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema