Jungejunge,
Du hast meine Frage mißverstanden...
Also, mal anders gefragt: Könnte es sein, daß es nicht notwendig ist, daß Du die finnische Staatsangehörigkeit beantragst, da Du diese bereits von Geburt an besitzt?
Auf der website der finnischen Botschaft habe ich folgendes gefunden:
Zitat:Ein Kind erhält die finnische Staatsbürgerschaft mit seiner Geburt, wenn
- seine Mutter finnische Staatsbürgerin ist,
- sein Vater finnischer Staatsbürger und seine Mutter Ausländerin ist und beide miteinander verheiratet sind,
- sein Vater finnischer Staatsbürger und seine Mutter Ausländerin ist, das Kind unehelich in Finnland geboren wird und die Vaterschaft des Mannes zum Kind bestätigt wird,
- der Vater vor der Geburt des Kindes verstorben ist, zum Zeitpunkt seines Todes finnischer Staatsbürger und mit der Mutter des Kindes verheiratet war,
- der Vater vor der Geburt des Kindes verstorben ist, das Kind unehelich in Finnland geboren wird und die Vaterschaft des Mannes zum Kind bestätigt wird.
Ein Kind erhält die finnische Staatbürgerschaft mit seiner Geburt auch dann, wenn das Kind in Finnland geboren wird und mit seiner Geburt nicht die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erhält und auf der Grundlage seiner Geburt nicht einmal sekundär das Recht auf die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates hat.
Danach scheint es mir bei einem finnischen Elternteil eigentlich nur eine Konstellation zu geben, bei der Du die finnische Staatsangehörigkeit
nicht von Geburt an hättest, nämlich:
- Der finnische Elternteil ist Dein Vater,
- Deine Eltern waren zum Zeitpunkt Deiner Geburt nicht verheiratet und
- Du bist nicht in Finnland geboren.
Trifft das auf Dich zu?
Abu