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Besuchsvisum für Kinder (Gelesen: 1.738 mal)
Kitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchsvisum für Kinder
11.10.2005 um 15:57:12
 
Hallo,

ich habe heute von meiner ABH eine Auskunft bekommen, die mich etwas besorgt stimmt. Es geht um folgendes:

Mein Mann und ich wollen mit den Kindern meines Mannes aus erster Ehe die Weihnachtsferien in Deutschland verbringen. Da mein Mann noch in Südafrika ist und erst Ende November nach Deutschland kommt, wollte ich die Verpflichtungserklärung abgeben und habe mich beim zuständigen Ausländeramt erkundigt, was ich alles mitbringen soll. Der gute Mann war sehr freundlich, hat aber bei der Erwähnung, dass es die Kinder meines Mannes sind, bezweifelt, dass die Botschaft die Visa erteilen würde, da die standardmäßig annehmen würden, dass die Kinder hier bleiben würden.

Das ist absolut nicht der Zweck des Visums. Mein Mann hat schriftliche Erklärungen seiner Ex-Frau und der Schule vorliegen, dass die Kinder mit deren Wissen und Einverständnis reisen und dass sie zurückkehren werden. Er hat das Recht laut Scheidungsvertrag, dass die Kinder ihn besuchen. Sollte er den Vertrag vielleicht auch mitnehmen?

Was könnte man noch machen, um die Botschaft von vornherein zu überzeugen, dass wir sie wieder in den Flieger setzen? Zur Not könnte die Ex-Frau mitgehen.

Falls noch jemand eine Idee hat, wäre es hilfreich. Die Kinder freuen sich auf den Urlaub. Hoffentlich klappt es und wir haben Schnee, den haben sie nämlich noch nie gesehen.

Gruß

Kitty
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.10.2005 um 10:26:46
 
Die dt. Botschaften unterstellen oftmals mangelnde Rückkehrbereitschaft und verweigern daraufhin die Ausstellung eines Besuchsvisums. Ehe und Familie unterstehen dem besonderen Schutz der staatlichen Organe nach Art. 6 GG. Nach gängiger Rechtssprechung des BVerfG impliziert dies nicht unbedingt einen Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Ehe bzw. Familie auch im Ausland gelebt werden kann oder die familären Bindungen durch gegenseitige Besuche aufrecht erhalten werden können. Diese Formulierungen implizieren dann aber einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Besuchsvisums.
Im Falle einer Ablehnung würde ich remonstrieren und dabei o. g. Tatsache erwähnen und zusätzlich Tatsachen aufzählen, die eine Rückkehrbereitschaft belegen.
Notfalls würde ich vor dem VG in Berlin gegen einen ablehnenden Bescheid Klage einreichen, da Besuche auch zukünftig noch auf der Tagesordnung stehen dürften.
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RainMan
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Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 12.10.2005 um 11:45:50
 
Hallo Kitty,


wir haben hier auch einen sehr netten und tatsächlich hilfsbereiten Beamten bei der ABH, der für die Verpflichtungserklärungen zuständig ist (Keine Ironie, hat uns wirklich schon sehr geholfen, wenn irgendwas schief gelaufen ist).

ABER: Von der Praxis der Visumvergabe hat er absolut keine Ahnung. Wenn es nach seinen gut gemeinten Auskünften ginge, hätten wir schon die Hälfte der Visa für Familie und Freunde meiner Frau nicht bekommen, die dann tatsächlich völlig problemlos erteilt wurden.

Es wird bei der Botschaft mit Sicherheit um die Rückkehrbereitschaft gehen und ich kann leider nicht einschätzen, welche Anforderungen die Botschaft in SA stellt, aber ich würde eher dort mal anfragen als mich auf das zu verlassen, was hier ein Beamter sagt. Schulbesuch und eine Mutter, die das Sorgerecht hat und die Kinder zurück haben will, würden mich überzeugen, aber nach meiner Meinung geht es leider nicht Griesgrämig Grundsätzlich ist es natürlich gut, wenn man alles, was eine Rückkehrbereitschaft beweist, auch belegen kann. Aber wie gesagt, ich würde nachfragen, vielleicht sehen die das ganz unkompliziert und denen reicht ein Schreiben der Mutter, die das Sorgerecht hat.
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Kitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.11.2005 um 11:37:01
 
Hallo RainMan,

Du hast recht gehabt. Wir haben die Visa sogar ohne irgendeinen Schrieb von der Mutter bekommen. Die Mitarbeiter waren zwar griesgrämig wie immer und die Schlangen endlos, aber sonst ging es reibungslos.

Jetzt muss es nur noch zu Weihnachten schneien, damit alles perfekt ist.

Gruß

Kitty
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