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Ungeklärte Staatsbürgerschaft (Gelesen: 8.391 mal)
Marija
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08.10.2005 um 21:17:06
 
Hallo meine Lieben [fahne=fahne.gif] ,
bin das Kind ehemaliger jugoslawischer Gastarbeiter, in Deutschland geboren und habe das Land nie verlassen ausser zu Urlaubsreisen. Seit 8 Jahren weigert sich das gesammte ehemalige Jugoslawien (Serben,Kroaten,usw.) mir einen Pass auszustellen mit der Begründung das ich kein Nachweis meiner Staatsbürgerschaft erbringen kann.Im Januar 2005 erhielt ich endlich einen Reiseausweis von der Ausländerbehörde,die Jahre davor lief ich mit so nem Ausweisersatz rum.Habe eine Rundreise durch das ehem. Jugoslawien gemacht mit dem Resultat das ich nicht existent bin. Habe von den dortigen Behörden sogar Bescheinigungen darüber erhalten. Bin also in unser Rathaus hier in Berlin und wollte mir einen Antrag für Einbürgerung holen,hab ihn nicht bekommen.Was nun, kann mir jemand Rat geben  Fragezeichen
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Ralf
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Antwort #1 - 08.10.2005 um 21:30:49
 
Hallo jaleel!

Zitat:
bin das Kind ehemaliger jugoslawischer Gastarbeiter,


Aus welcher ehem. jugoslawischen Teilrepublik stammen denn deine Eltern? Bzw. welche Staatsangehörigkeit haben denn deine Eltern heute? Wenn es bei beiden die gleiche ist, sollte das eigentlich für den betreffenden Staat genug Beweis sein.

Hast du früher einen alten (roten) jug. Pass besessen? Wenn ja, welche Teilrepublik hat diesen ausgestellt (erkennbar an den Kennbuchstaben der Passnummer)?
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Riki
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Antwort #2 - 08.10.2005 um 22:47:12
 
Zitat:
Seit 8 Jahren weigert sich das gesammte ehemalige Jugoslawien (Serben,Kroaten,usw.) mir einen Pass auszustellen mit der Begründung das ich kein Nachweis meiner Staatsbürgerschaft erbringen kann


Das riecht sehr nach Mischehe bei Deinen Eltern; auf dem heute weitgehend reinrassigen Balkan nicht mehr gern gesehen.
Woran ist Deine Einbürgerung gescheitert?
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Ralf
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Antwort #3 - 08.10.2005 um 23:25:18
 
Wie es aussieht, wurde bereits die Aushändigung eines Antragsformulars verweigert, was m.E. nicht sein darf. Allerdings kann man die Einbürgerung im Prinzip auch formlos beantragen, der Antrag muss nur die notwendigen Angaben enthalten.

Oder man lädt sich einen Antrag aus dem Internet herunter, z.B. bei uns:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/material/Einbuergerungsantrag.pdf

tippse
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Marija
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Antwort #4 - 10.10.2005 um 10:44:06
 
Hallo Ralf,

meine Mutter war Kroatin am **.**.1979 verstorben,Vater Serbe **.**.2003 verstorben,Staatsbürger von Serbien und Montenegro,hat die Vaterschaft bei dem deutschen Standesamt versäumt anzuerkennen, die Ehe wurde nach meiner Geburt vor der jugoslawischen Militärmission geschlossen und `75 geschieden.Das Sorgerecht bekam meine Mutter zugeschprochen.Meine alte Passnummer lautet CR 85****.
Die Pässe wurden von der Militärmission ausgestellt.
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« Zuletzt geändert: 10.10.2005 um 11:11:12 von Marija »  
 
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Ralf
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Antwort #5 - 10.10.2005 um 10:53:31
 
Hallo!

Habe die persönlichen Daten mal etwas anonymisiert.

Der alte Pass mit dem Kennbuchstaben "C" deutet darauf hin, dass die Eintragung in Serbien erfolgte, was bei einem serbischen Vater auch am wahrscheinlichsten ist.

Man muss wohl davon ausgehen, dass die serbische Staatsangehörigkeit besteht. Da es ein zentrales Staatsangehörigkeitsregister nicht gibt, muss man die entsprechenden Registerauszüge bei der zuständigen Gemeinde anfordern, diese müsste sich eigentlich aus dem alten Pass ergeben.
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Marija
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Antwort #6 - 10.10.2005 um 11:29:43
 
Die in meinem Pass eingetragene Gemeinde befindet sich in Bosnien und Herzegovina.Bin im August dort gewesen, bin weder registriert noch besitze ich die bosnische Staatsbürgerschaft, schriftlich niedergelegt. Sollte hinzufügen Mutter auf bosnischem Gebiet geboren.In Serbien bin ich auch nicht existent ,für die Einreise verlangten sie ein Visum.
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Ralf
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Antwort #7 - 10.10.2005 um 12:10:55
 
So, ich habe das jetzt mal hierher verschoben, da es dir ja wohl hauptsächlich um die Einbürgerung geht. Zwinkernd

Wie du oben schreibst, besitzt du jetzt einen Reiseausweis (der ist blau, oder ist es ein graues Reisedokument?) Was ist denn darin als Staatsangehörigkeit vermerkt?

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Marija
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Antwort #8 - 10.10.2005 um 13:29:07
 
Hallo,

ich besitze einen grauen Reiseausweis für Ausländer ehemals als Reisedokument bekannt. Als Staatsbürgerschaft ist ungeklärt eingetragen.
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Antwort #9 - 10.10.2005 um 13:48:23
 
Zitat:
Als Staatsbürgerschaft ist ungeklärt eingetragen.


Ok, dann geht wohl auch die Ausländerbehörde nicht zwingend davon aus, dass du die serbische StA besitzt.

Ich frage mich die ganze Zeit, aus welchem Grund die Einbürgerungsbehörde eine Aushändigung des Antragsformulars verweigert. Aber wie schon gesagt, die Verwendung eines ganz bestimmtem Vordrucks ist nicht vorgeschrieben.

Du solltst erst mal den Antrag stellen und sehen, was dann weiter passiert. Vorher bewegt sich hier alles nur im Bereich der Spekulation. Jedenfalls steht auch nirgends geschrieben, dass jemand mit ungeklärter StA nicht eingebürgert werden kann.
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Antwort #10 - 10.10.2005 um 13:51:28
 
Zitat:
Als Staatsbürgerschaft ist ungeklärt eingetragen.


Nach dem was mir bislang bekannt ist, hätte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine Anmeldung bei der konsularischen Vertretung erfolgen müssen, um die jugoslawische heute serbische StAng nach dem Vater zu erlangen. Wobei aber die Vaterschaft auch nach jugoslawischen Vorschriften hätte feststehen müssen.

Das ist nach dem Ausgangssachverhalt aber wohl offenkundig nicht der Fall.

Was ist mit der kroatischen Staatsangehörigkeit nach der Mutter ? Die Kroaten sehen auf alle Fälle einen nachträglichen Geburtserwerb vor wenn das Kind sonst staatenlos wäre. Serbien übrigens auch .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Ralf
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Antwort #11 - 10.10.2005 um 14:17:44
 
Hmmm.... Hilft auch nicht weiter, wenn jede Seite auf die andere verweist: "Soll er doch bei denen anklopfen." Wir wissen doch alle, dass diese Staaten auf ihre eigenen Gesetze pfeifen und ihre Pässe nach Lust und Laune bzw. Ethnie vergeben - oder eben nicht.

Oder:

Zitat:
Die in meinem Pass eingetragene Gemeinde befindet sich in Bosnien und Herzegovina.


Beide verweisen auf eine dritte Möglichkeit. Durchaus möglich, wenn z.B. der Vater zwar Serbe, aber eben bosnischer Serbe war. Stammten die Eltern (einer oder beide) vielleicht aus dem Gebiet des heutigen Bosnien und Herzegowina?
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Antwort #12 - 10.10.2005 um 15:19:38
 
In der Sterbeurkunde meiner Mutter steht Nacionalität kroatisch,Staatsbürgerschaft BiH.
Hatte daraufhin die kroatische Staatsbürgerschaft beantragt. Wurde abgelehnt da ich ja kein Nachweis über meine Nationalität besitze (wie denn auch,Kroatien war zum Zeitpunkt meiner Geburt Jugoslawien!!!). Das Einbürgerungsamt verlangt von mir eine Klärung des Sachverhalts. Die Serben fühlen sich nicht zuständig da meine Mutter das Sorgerecht nach der Scheidung erhalten hat und ich ja auch katholisch getauft wurde.
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Antwort #13 - 10.10.2005 um 15:36:10
 
Zitat:
In der Sterbeurkunde meiner Mutter steht Nacionalität kroatisch,Staatsbürgerschaft BiH.

Das Entscheidende ist hier wohl die Staatsbürgerschaft, also BiH. Welcher Staat hat die Urkunde denn ausgestellt?

Zitat:
Wurde abgelehnt da ich ja kein Nachweis über meine Nationalität besitze (wie denn auch,Kroatien war zum Zeitpunkt meiner Geburt Jugoslawien!).

Nicht ganz. Die jugoslawischen Teilrepubliken waren schon immer mehr oder weniger autonom, was die inneren Angelegenhaiten betraf.

Zitat:
Das Einbürgerungsamt verlangt von mir eine Klärung des Sachverhalts.

Hmmm.... Das Einbürgerungsamt kann ja erst dann zuständig werden, wenn du den Antrag gestellt hast. Folglich kann es auch vorher keine Forderungen stellen.

Zitat:
Die Serben fühlen sich nicht zuständig da meine Mutter das Sorgerecht nach der Scheidung erhalten hat und ich ja auch katholisch getauft wurde.

Die Staatsangehörigkeit richtet sich aber nicht nach dem Sorgerecht und schon gar nicht nach der Religion, sondern - im Falle der Nachfolgestaaten des ehem. Jugoslawien - nach der Abstammung.
Stammte der Vater denn nun aus dem heutigen Serbien oder aus dem serbischen Teil Bosniens? Dies ist nämlich ein großer Unterschied.
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Antwort #14 - 10.10.2005 um 16:15:29
 
Vater Serbe aus Serbien. Das Einbürgerungsamt verlangte Klärung meiner Nationalität damit sie mir den Einbürgerungsantrag aushändigen, sonst würde es keine Aussicht auf Erteilung der deutschen Staatsbürgerschaft geben. Letztendlich ist es mir egal, welche Staatsbürgerschaft ich erhalte, fühle mich eh als Europäer. Ich möchte nur das nach acht Jahren die Rennerei aufhört und ich endlich ein "normales" Leben führen kann (heiraten etc.). Gruß
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