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Uneheliches Kind --Klärungen--- (Gelesen: 925 mal)
ekoka
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Uneheliches Kind --Klärungen---
10.10.2005 um 11:17:32
 
Hello Leute, es gibt folgende Sachverhalt.

A (Mann)ist mit B (frau)verheiratet Beide deustchstaatsbürger und berufstätig.
Einen Ehevertrag liegt vor. (Gütertrennung/Kein Versorgungsausgleich..etc.....)
A und B haben keine Kinder und leben zusammen.
Jetzt A ist Vater geworden, es ist ein uneheliches Kind. A will das Kind anerkennen, die Mutter (C) hat momentan nur eine Duldung_Aufenthalt (Asylbewerberin) in Deutschland.

Fragen:

wie sieht die Rechtslage aus n Bezug auf den Ehevertrag? wird das Kind automatisch deustchstatsbürger?
Bei Anerkennung des Kindes, welche Ansprüche wird die Mutter (C) nehmen bzw haben?
Danke für Infos und Hinweise
einen schönen Tag
Ekoka
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RainMan
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Beiträge: 167

Norden, Germany
Norden
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Uneheliches Kind --Klärungen---
Antwort #1 - 10.10.2005 um 12:31:26
 
Der Ehevertrag hat auf das uneheliche Kind eigentlich keine Auswirkungen.

D.h: Das Kind hat einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Auch die Mutter hat u.U. in den ersten drei Lebensjahren des Kindes einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater. Und, wenn alles so ist, wie beschrieben, bekommt das Kind deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis. Letzteres evtl. erst nach Vaterschaftstest, wenn da die ABH von einer "Scheinvaterschaft" ausgehen sollte.
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