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Visumprobleme/Besuch des Sohnes in Deutschland (Gelesen: 749 mal)
BLR
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Ich schätze das Leben


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visumprobleme/Besuch des Sohnes in Deutschland
08.10.2005 um 16:52:08
 
Ich grüsse alle Teilnehmer dieses Forums !!!

Ich möchte meinen Sohn in Deutschland besuchen und dabei brauche ich Ihr Rat.

Meine Situation ist folgende.

In bin weißrussischer Staatsbürger und habe meinen ständigen Aufenthalt in Minsk. In Berlin wohnt meine Verlobte mit meinem 7 Monate alten Sohn. Vor c.a. 8 Monaten habe ich Atntag auf Familienzusammenführung bei der Deutschen Botschaft in Minsk gestellt. Dies wurde nach 2 Monaten Überprüfung abgelehnt. Der Grund: Meine Verlobte und mein Sohn haben keine Deutsche Staatsangehörigkeit sondern einen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis und außerdem sind wir nicht miteinander verheiratet.

Als das Kind geboren wurde, hat die Botschaft mir einen Besuchsvisum mit zweiwöchigem  Aufenthalt für die BRD erteilt. Ich habe meinen Sohn in Berlin besucht. Während meines Besuchs habe ich die Vaterschaft anerkannt und gemainsam mit meiner Verlobte die Elterliche Sorge für das Kind übernommen. Als das Visumsfrist zu Ende ging, hatte ich die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig verlassen.

Nach einiger Zeit habe ich Antrag auf ein kurzfristiges Besuchsvisum (2 Wochen) bei der Botschaft in Minsk gestellt. Ich wollte meinen Sohn, den ich 7 Monaten lang nicht gesehen habe, besuchen. Alle Unterlagen, die von mir gefordert wurden habe ich vorgelegt (Verpflichtungserklährung, Vaterschaftsanerkennungsnachweis, Sordeerklährung usw.) Nach 4 Tagen hatte ich die Ablehnung bekommen und kann bis jetzt nicht begreifen, warum ich als leibliche Vater meines Sohnes, für den ich das Sorgerecht habe nicht besuchen darf !? Seit 7 Monaten habe ich überhaupt kein Kontakt zu meinem Sohn.
Ich und meine Verlobte haben Angst unser Sohn nach Belarus zu holen, weil nach der Tschernobylkatastrophe noch die Möchlichkeit besteht, dass die Fogen der Tschernobyl negativ auf das Kind beeinflüssen konnten.

Meine fragen sind:

1. Darf ich als Vater meinen Sohn in Deutschland besuchen ?
2. Hat das Kind das Recht nach dem Deutschen Gesetz auf Umgang mit beiden Elternteilen?
3. An welche Behörden oder Instanzen in Deutschland soll ich mich wenden um die Hilfe und Unterstützung bei der Lösung meiner Promlemms zu bekommen?
4. Mit wieviel Zeit muss ich rechnen bis ich meinen Sohn zu sehen bekomme.


Ich bedanke mich für Ihre Informationen und Tipps im voraus.


Mit bessten Grüssen aus Minsk/Weißrussland



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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visumprobleme/Besuch des Sohnes in Deutschland
Antwort #1 - 10.10.2005 um 08:45:50
 
Hallo,

Ihr könnt gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen. Ich halte es allerdings für sehr unsicher, ob das Visum erteilt wird, da sicherlich auch argumentiert wird, dass bei Dir keine Rückkehrwilligkeit nach Minsk gegeben sein wird, denn sicherlich möchte der Vater ja bei seinem Kind bleiben ...
Zwar gibt es im Grundgesetz den Schutz von Ehe und Famile, aber es muss eben die Ehe sein. Und ein ausländischer Vater, der zu seinem ausländischen Kind nach Deutschland will, hat auch keinen Rechtsanspruch auf Zuzug nach Deutschland, der Lebensunterhalt muss gesichert sein.

Die Botschaft wird auch argumentieren, dass Deine Freundin ja mit dem Kind ausreisen kann und Ihr in Minsk leben könnt. Dein Argument mit Tschernobyl wird die Leute dort nicht interessieren.

Wäre evtl. eine andere Möglichkeit, dass Du in ein Land reist, in das Du ohne Visum kommen kannst (oder für das Du ohne Probleme ein Visum bekommen kannst) und Du Deine Freundin und Deinen Sohn dort triffst? Das wäre immerhin erst mal besser als nichts ...

Viele Grüße
Janna
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