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Feste Anstellung bei Besuchsvisum? (Gelesen: 1.944 mal)
Salomea
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Feste Anstellung bei Besuchsvisum?
07.10.2005 um 22:17:21
 
Liebe Mitglieder, dies ist heute mein erster Versuch, bei info4alien Hilfe zu erhalten. Also, mein Freund ist Tunesier und ich würde ihn gerne zu Besuch nach Deutschland einladen. Er scheint mir recht gut informiert über die Anforderungen, die das Konsulat in Tunesien stellt. Er sagte, es sei erforderlich, dass er eine feste berufliche Anstellung in Tunesien benötigen würde, um als Tourist nach Deutschland zu kommen. Er hat zwar eine Arbeit, aber immer wieder nur zeitlich befristete Verträge. Kann mir jemand hierzu Informationen, möglicherweise Ausnahmen oder Erfahrungen schildern?
Überhaupt wäre ich dankbar über Eure Erfahrungen hinsichtlich Besuch und evtl. Heirat mit einem Tunesier und besonders auch darüber, wie lange die einzelnen Bewilligungen so dauern.
Vielen Dank!
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fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.10.2005 um 22:28:35
 
Es geht um das Problem der Rückkehrwilligkeit.

Solche Länder sind eben auffällig für Fälle, in denen die Visainhaber
dann plötzlich keine Lust mehr haben wieder auszureisen und ... wie
warum auch immer.... hier bleiben zu wollen.....

Je mehr Bindungen da im Heimatland bestehen desto wahrschein-
licher ist es, dass er wieder zurückkehren will und den Besuch in D
nicht "missbrauchen" will (Asylantrag, Untertauchen...).



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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 08.10.2005 um 11:18:09
 
Guckst Du hier:  http://www.1001geschichte.de
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« Zuletzt geändert: 08.10.2005 um 12:10:14 von N/V »  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Salomea
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.10.2005 um 18:48:10
 

Hallo Fons, danke für Deine Antwort. Inhaltlich bin ich in meinen Überlegungen zum selben Ergebnis gekommen. Meine Frage ging in die Richtung, ob das wohl "unumstößlich" und immer so sein muss - oder ob durch die Erfahrungen anderer vielleicht Ausnahmen davon bekannt sind. Feste Anstellungen scheinen in den Verträgen in Tunesien, vor allem im Tourismus eher die Ausnahme als die Regel zu sein.
Gruß und vielleicht eine neue Antwort?
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Riki
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Beiträge: 46

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #4 - 08.10.2005 um 20:40:19
 
Zitat:
Er scheint mir recht gut informiert über die Anforderungen, die das Konsulat in Tunesien stellt


Gerade deshalb solltest Du unbedingt einen Besuch bei 1001 Geschichte abstatten. Zwinkernd
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