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Tausch der Aufenthaltserlaubnis gegen eine Fiktion (Gelesen: 6.078 mal)
shumigerd
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06.10.2005 um 21:28:52
 
Hallo und guten Abend,
ich benötige eine Hilfestellung für meine Tochter.
Russin, verheiratet seit fast 2 Jahren mit einem Deutschen. 1. Aufenthaltserlaubnis 1 Jahr, 2. Aufenthaltserlaubnis 1 Jahr, bis September 2005. Im Juli 2005 neuen Russischen Pass erhalten. Im Juli 2005 bei der AB des Heimatortes mit dem alten und dem neuen Pass vorgesprochen  und den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gestellt.
Ergebnis:
Fiktionsbescheinigung erhalten bis zum Ablaufdatum der im alten Pass eingetragenen Aufenthaltserlaubnis. Begründung man müsse kontrollieren kommen ob eine Scheinehe vorliege, hat man auch schon im Laufe der Zeit  der Aufenthaltserlaubnis gemacht. Ich betone es liegen keinerlei Verdachtsmomente vor.  Da ich heute wieder im EU Ausland wohne, wo meine Tochter früher eine Aufenthaltserlaubis für 5 Jahre hatte bevor Sie nach D ging, beunruhigt mich der Umstand das Sie bei jedem Besuch hier "illegal" ist.
Meine Frage nun, ist diese Prozedur durch irgendwelche Gesetze/Verordnungen abgesichert? Oder handelt es sich hier um eine "erweiterte" Auslegung des Begriffs Ermessen
mfg
Shumigerd
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Antwort #1 - 06.10.2005 um 23:31:52
 
Wenn ein Antrag auf Verl. der AE gestellt wird gilt der alte Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung über den Antrag fort, das ist die sog. Fiktionswirkung über die von der ABH eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird.
Bei noch gültiger AE -wie in diesem Fall- ist das nicht notwendig weil ja noch ein Aufenthaltstitel vorliegt. Damit der neue Paß nicht gleich wieder vollgeklebt wird -dazu noch mit einer nur noch kurz gültigen AE- kann man sich in dem Fall mit einer FB behelfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird dann gleich die neue AE mit verlängerter Gültigkeit eingeklebt. 
Überprüfungen der ehelichen Lebensgemeinschaft werden routinemäßig durchgeführt, auch ohne offensichtliche Verdachtsmomente. Darüber würde ich mir keine großen Sorgen machen. Die ABH kann die Übertragung der alten AE in den neuen Paß allerdings nicht vom Ergebnis dieser Überprüfung abhängig machen, sie kann bei negativem Ergebnis höchstens die beantragte Verlängerung ablehnen. Der alte Aufenthaltstitel bleibt gültig so wie er erteilt wurde. Eine nachträgliche Befristung oder Rücknahme wäre nur mittels Verwaltungsakt möglich.
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Antwort #2 - 07.10.2005 um 01:25:43
 
Zitat:
Wenn ein Antrag auf Verl. der AE gestellt wird gilt der alte Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung über den Antrag fort, das ist die sog. Fiktionswirkung über die von der ABH eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird.
Bei noch gültiger AE -wie in diesem Fall- ist das nicht notwendig weil ja noch ein Aufenthaltstitel vorliegt. Damit der neue Paß nicht gleich wieder vollgeklebt wird -dazu noch mit einer nur noch kurz gültigen AE- kann man sich in dem Fall mit einer FB behelfen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird dann gleich die neue AE mit verlängerter Gültigkeit eingeklebt. 
Überprüfungen der ehelichen Lebensgemeinschaft werden routinemäßig durchgeführt, auch ohne offensichtliche Verdachtsmomente. Darüber würde ich mir keine großen Sorgen machen. Die ABH kann die Übertragung der alten AE in den neuen Paß allerdings nicht vom Ergebnis dieser Überprüfung abhängig machen, sie kann bei negativem Ergebnis höchstens die beantragte Verlängerung ablehnen. Der alte Aufenthaltstitel bleibt gültig so wie er erteilt wurde. Eine nachträgliche Befristung oder Rücknahme wäre nur mittels Verwaltungsakt möglich.


Danke für die schnelle und kompetenete Antwort,
es bleiben für mich die se Fragen offen:
Woher wird das Recht  abgeleitet durch die nicht Umtragung, Ersatz F.B ein Reiseverbot auszusprechen!
Die Beantragung der Verlängerung vor Ablauf der vorhandenen AE war auf Grund einer Integrationsmassnahme (auf Nachfrage vom Leiter der AB empfahlen) durchgeführt worden. Der Massnahmenträger nimmt nur Teilnehmer auf die eine mindestens 1 jährige AE vorweisen.  Durch diese Fiktionsbescheinigung aus kosmetischen Grunden wird so ein Zeitraum von 6 Monaten verschenkt. Dieses hochgerechnet auf das Studium und den somit späteren Berufseintritt ergibt einen  nicht unerheblichen materiellen Schaden. Hätte nicht  eine Verlängerung bei Antragsstellung stattfinden müssen da keine Hinderungsgründe vorlagen? Die Kntrolle hätte ja auch später stattfinden können, was ja nun wohl auch erst nach Ablauf der FK geschieht.

mfg
Gerd
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Antwort #3 - 07.10.2005 um 09:18:27
 
Das Nicht-Bestehen der ehel. LG wäre ein Hinderungsgrund für die Verl. der AE, das Vorliegen der Voraussetzungen muß daher vorher überprüft werden.  Das hat aber -wie gesagt- nichts mit der alten AE zu tun. Wenn Deine Tochter darauf besteht müßte die ABH die alte AE in den neuen Paß übertragen. Inzwischen ist sie aber wohl ohnehin abgelaufen, so daß bis zum Abschluß der Prüfung die FB die einzige Option ist. Einen Zeitraum von 6 Monaten für die routinemäßige Überprüfung der ehel. LG finde ich allerdings erheblich. Wieso soll die Sache so lange dauern?
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Antwort #4 - 07.10.2005 um 10:01:05
 
Zitat:
Einen Zeitraum von 6 Monaten für die routinemäßige Überprüfung der ehel. LG finde ich allerdings erheblich. Wieso soll die Sache so lange dauern?

Mein Mann bekam damals eine FB für 3 Monate.

Allerdings wurden wir dann sofort aktiv, schrieben den Landrat an etc. (siehe meine Homepage, zu finden über mein Profil) und baten um Hilfe, da bei uns definitiv keine Scheinehe vorlag, so dass die Sache innerhalb von wenigen Wochen abgeschlossen war (dauerte für mich noch immer zu lange, der Stress war enorm ...)

Vielleicht sollte Deine Tochter auch mal schriftlich den Bürgermeister oder Landrat sowie evtl. andere auf meiner Page genannte Stellen um Hilfe / Unterstützung bitten?

Viele Grüße und viel Erfolg!
Janna
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Antwort #5 - 07.10.2005 um 11:16:29
 
Wenn ich die Geschichte von Janna richtig in Erinnerung habe, gab es durch die zwei Wohungen auch einen Verdachtsmoment, aber wieso werden bei Paaren, die zwei Jahre im Bundesgebiet leben, noch Kontrollen durchgeführt und wie sehen diese "routinemäßigen Kontrollen" aus ?

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Antwort #6 - 07.10.2005 um 12:52:12
 
Hallo Christian
das ist auch was ich nicht verstehe. Laut der betroffenen ABH wird vor jeder Verlängerung eine erneute Kontrolle durchgeführt! Nur hat man nun scheinbar in fast 3 Monaten keine Zeit dafür gefunden.
Von der AHB wurde ohne Rückfrage bei dem Verlängerungsantrag die gültige AE (bis 3.9.2005) durch eine Fiktionsbescheinigung ersetzt, es erfolgte auch kein Hinweis auf die nun eingeschränkte Reisefähigkeit erteilt
Dies ist eine bewusste  Handlung die den AE Inhaber in die Straftat des illegalen Aufenthalts treibt, oder sehe ich dies verkehrt?
Insbesondere da meine Frau und ich im EU Ausland mindestens 1 x in der Woche von den Kindern besucht werden.
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Antwort #7 - 07.10.2005 um 13:14:55
 
Zitat:
Wenn ich die Geschichte von Janna richtig in Erinnerung habe, gab es durch die zwei Wohungen auch einen Verdachtsmoment, aber wieso werden bei Paaren, die zwei Jahre im Bundesgebiet leben, noch Kontrollen durchgeführt und wie sehen diese "routinemäßigen Kontrollen" aus ?



Nachtrag:
Kontrolle gleich unangekündigter Besuch mit Kontrolle der Wohnung, Zahnbürtse etc.
Da dies jawohl 1 x Jährlich geschehen soll sehe ich fast einen Konflikt mit dem GG

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Antwort #8 - 07.10.2005 um 13:32:04
 
Ääääächt ???

Ohne auch nur einen Hauch von Verdacht?

Andererseits käme mir das dann in etwa so vor, wie wenn ich bei der Polizei ins Röhrchen blasen muß in dem festen Bewußtsein, nix getrunken zu haben.

So nach dem Motto: Endlich halten die mich mal an wenn ich wirklich nichts verbrochen hab...  grin   :pei
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Antwort #9 - 07.10.2005 um 13:47:54
 
Jedes binationale Paar, das ich kenne, bekam für drei Jahre eine AE und wird auch in Ruhe gelassen. Ich hoffe das klärt sich bald bei euch.

Viel Glück !!!
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Antwort #10 - 07.10.2005 um 14:50:49
 
Zitat:
Ääääächt ???

...
Andererseits käme mir das dann in etwa so vor, wie wenn ich bei der Polizei ins Röhrchen blasen muß in dem festen Bewußtsein, nix getrunken zu haben.

...


Das wissen DIIIIIIEEEEE doch nicht. Und wenn der Führerschein auf dem Spiel steht kannste ja viel erzählen Zwinkernd
Im Ernst: gibt halt sehr viel Mißbrauch und oft müssen gerade die pusten, die nix getrunken haben.  Griesgrämig
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Antwort #11 - 07.10.2005 um 15:02:31
 
Zitat:
...gibt halt sehr viel Mißbrauch...


Abba bei "Green Card" hats ja dann posthum doch geklappt ,-)
Oder wie war das in der letzten Szene?
Mußte er nun wech - oder nicht ??

Nunja, Du hast ja Recht, und ich wollte das durch mein Motto eigentlich auch nur unterstützen:
Wenn man nix zu verbergen hat, dürfte die Routine-Kontrolle wohl ein Spaziergang werden.

Und das pupse ich hier als Schlauberger ins All, der mit sowas noch nicht konfrontiert wurde...(genausowenig wie mit dem "pusten" - toi, toi, toi...)

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Antwort #12 - 07.10.2005 um 15:44:08
 
Zitat:
...Und das pupse ich hier als Schlauberger ins All, der mit sowas noch nicht konfrontiert wurde...(genausowenig wie mit dem "pusten" - toi, toi, toi...)
...


Abwarten Zwinkernd Zwinkernd ( Ne, war nur ein Scherz! Hoffentlich bleibt´s für Euch dabei! )
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Antwort #13 - 07.10.2005 um 19:36:23
 
Hallo Brikart,

gut wenn wir den Humor nicht verlieren,  aber mich interessiern wirklich  die folgenden Fragen;
1. Ist es zulässig das man einen/e AE Inhaberin ohne Aufklärung mit einer FE los schickt und damit vorsätzlich einen Illegalen Aufenthalt bei Reisen produziert.
2. Ist es rechtens, das bei jeder Verlängerung der AE ein mehrmonatiges Reiseverbot ausgesprochen wird in Form einer FE.

Gegen eine Kontrolle der LG haben wir nichts einzuwenden, aber gegen die Einschränkung der Grundrechte!!!  Aber auch die Polizei hat oft mit Missbrauch zu tun und nimmt nicht bei jedem der Nachts nach 12.00 auf der Strasse ist die Fingerabdrücke.

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Antwort #14 - 08.10.2005 um 14:35:26
 
Stimmt, bei uns gab es das Verdachtsmoment mit den 2 Wohnungen (1x Dienstwohnung).

Zitat:
Kontrolle gleich unangekündigter Besuch mit Kontrolle der Wohnung, Zahnbürtse etc.
Da dies jawohl 1 x Jährlich geschehen soll sehe ich fast einen Konflikt mit dem GG


Das mit der Kontrolle geht eigentlich nicht so einfach, man braucht die Beamten nicht in die Wohnung zu lassen, erst mit einem Durchsuchungsbefehl wäre man verpflichtet, sie reinzulassen.
Allerdings: lässt man die Beamten nicht in die Wohnung heißt es gleich: Die haben was zu verbergen ...
Auf jeden Fall sollte man sich einen unabhängigen Zeugen beiholen (z.B. Nachbar), bevor man mit den Beamten weiter spricht und sie reinlässt.

Jedes Jahr 1 x Kontolle - das ist mir neu ... Bei uns wurde seitdem nicht mehr kontrolliert. Allerdings gab es einige Zeit später mal einen Brief vom Ausländeramt, da hatte jemand einen anonymen Brief geschrieben und uns verleumdet (wir wissen auch wer es war, die Angaben im Brief waren da trotz aller Anonymität eindeutig, aber da eine strafrechtliche Verfolgung solcher "Denunzianten" nichts bringt, haben wir es gelassen ...).
Da die ABH verpflichtet ist, jedem Hinweis nachzugehen, haben sie uns halt angeschrieben. Ich habe dann -nach anfänglicher Panik: Jetzt geht die ganze Sache wieder von vorne los ...- bei der ABH angerufen und mit dem Abteilungsleiter gesprochen. Der nahm die Sache ganz gelassen, schließlich kannte er uns ja mittlerweile und wusste, dass dieser Brief eine einzige Lüge ist.

Ja, nach Zahnbürste und Rasierzeug, wird gefragt ... geguckt, ob da auch 2 Handtücher hängen etc.
Mir wollten sie damals nicht glauben, dass wir in einem Hochbett, 1,40 m auf 2 m schlafen. Aber bei der kleinen Wohnung ging das doch gar nicht anders ...

Wenn Deine Tochter nach 3 Monaten noch immer nicht die neue AE im Pass hat, könnte man evtl. was über eine Untätigkeitsklage machen.

Vielleicht könnte man jetzt schon mal einen Brief an den Bürgermeister / Landrat schreiben mit der Bitte um Hilfe (Problematik mit der "verschenkten Zeit" darstellen - Deine Tochter möchte doch so schnell wie möglich arbeiten, etwas für die deutsche Wirtschaft und den deutschen Staat tun ...  Zwinkernd ), und auch bei der Ausländerbeauftragten würde ich mal vorsprechen.

Viele Grüße
Janna


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Antwort #15 - 08.10.2005 um 16:33:19
 
Also ich bin seit nunmehr fast 23 Jahren mit einer Nicht-EU-Ausländerin verheiratet, aber bei uns hat noch niemand kontrolliert ob wir tatsächlich zusammen leben.
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Antwort #16 - 10.10.2005 um 09:29:20
 
Hi Saxonicus,

ich habe festgestellt, dass es eine Tendenz dahin gibt, dass die ABH bei deutschen Frauen mit einem ausländischen Mann misstrauischer ist und genauer guckt, als bei einem deutschen Mann mit ausländischer Frau ....  verdacht  :sagnix:

Viele Grüße
Janna

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