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Kosten NE (Gelesen: 2.812 mal)
janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kosten NE
20.09.2005 um 06:04:38
 
Hallo zusammen,

hat jemand vor kurzem eine NE beantragt und kann mir sagen was er dafür gezahlt hat?

Grüße,
Janine
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LG janine
 
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ronny
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Antwort #1 - 20.09.2005 um 07:25:23
 
Moin Janine,

ich hab zwar keine Zwinkernd, aber ich weiß wo es steht, was sie kostet:                        guck

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.09.2005 um 08:42:24
 
Ist die Erteilung einer AE bzw. NE für Ehegatten von Deutschen nicht kostenlos?
Zumindest war es mal so, denn mein Mann hat für die 2-jährige AE und die unbefristete AE nichts bezahlen müssen.

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Antwort #3 - 20.09.2005 um 08:51:15
 
Zitat:
Ist die Erteilung einer AE bzw. NE für Ehegatten von Deutschen nicht kostenlos?


Sicher Janna, teilweise sogar umonst (scherz) aber danach war ja nicht gefragt  Zwinkernd

Befreiungen sind geregelt im 



Grüße
Ronny Zwinkernd
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PeterLu
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Antwort #4 - 20.09.2005 um 08:58:29
 
@ Ronny

Die Gebührenbefreiung steht bei mir in § 52 AufenthV.

Gruß
Peter
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ronny
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Antwort #5 - 20.09.2005 um 09:05:15
 
Zitat:
§ 52 AufenthV


Klar Peter, danke für den Hinweis  :paletti

Richtig verlinkt ist es aber falsch geschrieben  kopfhau
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janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.09.2005 um 10:16:28
 
Liebe Leute,

bitte gebt mir nicht §§§§§. Ich kann damit nichts anfangen.

Ich bin Deutsche und mein Mann kann jetzt nach 3-jähriger AE seine NE beantragen.
Kostet sie etwas oder nicht? §52 steht "befreit" und wenn man auf §44 steht 85 Euro. Da steigt doch kein Mensch durch...

LG,
Janine
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PeterLu
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Antwort #7 - 20.09.2005 um 10:48:02
 
Hallo Janine,

also nochmal kurz und bündig. Ehegatten Deutscher sind von den Gebühren für eine Niederlassungserlaubnis befreit.

Gruß
Peter
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janine
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Antwort #8 - 20.09.2005 um 11:02:12
 
Vielen Dank Peter!
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