Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wer darf zusammengeführt werden? (Gelesen: 854 mal)
ReindeerHD
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wer darf zusammengeführt werden?
17.09.2005 um 13:12:23
 
Hallo zusammen!

Ich bin seit diesem Jahr mit einem Alien verheiratet. Smiley Leider verschlechtert sich die politische und wirtschaftliche Lage im Herkunftsland meiner Ehefrau zunehmend. Ich habe daher überlegt meine Schwiegereltern nach D zu holen und für sie zu sorgen.

Meine Frage daher: können wir eine Familienzusammenführung beantragen? Wie steht es dann um meine Schwägerin?

Danke im Voraus!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wer darf zusammengeführt werden?
Antwort #1 - 17.09.2005 um 14:13:29
 
Da Deine Schwiegereltern wahrscheinlich Nicht-Eu´ler sind stehen die Chancen eher schlecht. Es ginge allenfalls im Rahmen einer außergewöhnlichen Härte, diese müßte allerdings detailliert nachgewiesen werden. Eine sich verschlechternde politische Lage im Heimatland reicht dafür nicht aus und da im Heimatland ja offensichtlich noch eine Schwägerin lebt, die sich um die Schwiegereltern kümmern kann, wird es wohl selbst auf dem Weg nicht gehen. Zusätzlich müßte der LU incl. KV Schutz sichergestellt sein, und hier scheitert es meistens schon an der nicht vorhandenen Möglichkeit, eine KV abzuschließen. Sorry, aber mehr als ein Besuchsaufenthalt ist wohl nicht drin.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema