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Erfahrung mit der Ausbürgerung aus Serbien? (Gelesen: 6.303 mal)
Uwe66
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16.09.2005 um 13:12:48
 
Hallo,
meine serbische Ehefrau befindet sich seit April 2003 legal in Deutschland und wir streben im kommenden Jahr (April 2006)  die Ermessenseinbürgerung an, bzw den Antrag hierzu zu stellen.

Sie besitzt einen gültigen (blauen) serbischen Reisepass (ausgestellt 2003)  und hat Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland.

Hinsichtlich der Ausbürgerung aus Serbien habe ich folgende Fragen:
- mit welcher Laufzeit / Kosten muss ich für den Ausbürgerungsantrag rechnen?
- Sind Laufzeit und Kosten unterschiedlich, wenn der Antrag über ein Konsulat oder in Serbien beim MUP gemacht wird? Wenn ja, wie sind die Unterschiede?
- welche konkreten&selbst gemachte Erfahrungen gibt es, wenn man die Ausbürgerung in Serbien (MUP) beantragt hat?

Ich bei der Suche im Forum auf Hinweise gestossen - jedoch leider nichts konkretes. Mir sind die Probleme mit alten Reispässen, Kosovo-Serben und durch nicht legitimerte serbische Behörden ausgestellte Entlassungsurkunden bekannt. Trifft aber in diesem Fall nicht zu. Ich bin für alle Hinweise dankbar, die eine "normale" Ausbürgerung aus Serbien betreffen - sofern diese perse "normal" verlaufen kann (woran ich manchmal bei diesem  Land meine Zweifel habe - trotz der vielen netten Menschen und neuen Freunde die ich bisher getroffen habe).

Vielen Dank für die Info und viel Erfolg bei euren eigenen Anliegen.

Gruß Uwe
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Ralf
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Antwort #1 - 16.09.2005 um 23:53:34
 
Hallo Uwe!

Bei vorhandenen aktuellen Papieren sollte einer Entlassung eigentlich nichts im Wege stehen, allerdings dauert dieser Vorgang bei Serbien recht lange (mindestens 1 Jahr). Die Kosten belaufen sich zur Zeit knapp über 1.000 Euro.

Zitat:
- Sind Laufzeit und Kosten unterschiedlich, wenn der Antrag über ein Konsulat oder in Serbien beim MUP gemacht wird? Wenn ja, wie sind die Unterschiede?

Vor Ort soll es wohl schneller gehen, und auch die Kosten sind geringer. Ob es sich allerdings rechnet, wenn man die Reisekosten berücksichtigt, muss  jeder selbst wissen.

Aber wie du selbst schon erkannt hast: man hüte sich vor Fälschungen und irgendwelchen unwirksamen Bescheinigungen von unzuständigen Stellen.
Der sicherste Weg führt über das Konsulat.
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mani82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.10.2005 um 13:30:42
 
Hallo Ralf,
ich habe auch einen serbischen Pass, und -wie in einem anderen Rubrik schon erwähnt- habe seit über ein Jahr meine Deusche Staatsbürgeschaft beantragt. Ich hatte damals 250€ für die Bearbeitungsgebühren in Deutschland gezahlt und bin mir im Klaren, dass ich noch 1000€ für Ausbürgerung in Serbien zahlen muss.
Weisst du ungefähr wie lange die Ausbürgerung dauert???
Und sollte ich es erwähnen, dass ich mein Mann nach Deutschland her bringen möchte?

Ach noch ne Frage habe ich: Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit anfang August letzten Jahres beantragt und damals war ich ledig. Inzwischen habe ich aber geheiratet.
Kann es sein, dass das vielleicht noch verzögert wird, weil ich nicht bescheid gesagt habe?? Hoffe nicht sonst weiss ich es echt nicht was ich dann machen könnte

Liebe Grüße
Mani
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Ralf
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Antwort #3 - 25.10.2005 um 15:28:07
 
Zitat:
Hallo Ralf,
ich habe auch einen serbischen Pass, und -wie in einem anderen Rubrik schon erwähnt- habe seit über ein Jahr meine Deusche Staatsbürgeschaft beantragt.

Hast du denn die Einbürgerungszusicherung schon erhalten?

Zitat:
Ich hatte damals 250€ für die Bearbeitungsgebühren in Deutschland gezahlt und bin mir im Klaren, dass ich noch 1000€ für Ausbürgerung in Serbien zahlen muss.

Da die Gebühr an Serbien üblicherweise bei Antragstellung gezahlt werden muss, gehe ich mal davon aus, dass der Antrag noch nicht gestellt wurde.

Zitat:
Weisst du ungefähr wie lange die Ausbürgerung dauert?

Vorausgesetzt, die nötigen Papiere incl. gültigem Pass sind vollständig vorhanden, würde ich dazu mindestens ein Jahr einkalkulieren, eher ein paar Monate mehr. Gerechnet natürlich ab dem Tag der Stellung des Entlassungsantrages.

Zitat:
Und sollte ich es erwähnen, dass ich mein Mann nach Deutschland her bringen möchte?

Das dürfte keinen Unterschied machen.

Zitat:
Ach noch ne Frage habe ich: Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit anfang August letzten Jahres beantragt und damals war ich ledig. Inzwischen habe ich aber geheiratet.
Kann es sein, dass das vielleicht noch verzögert wird, weil ich nicht bescheid gesagt habe?? Hoffe nicht sonst weiss ich es echt nicht was ich dann machen könnte

Na, zumindest bei der Ausländerbehörde und beim Einwohnermeldeamt wirst du dies ja wohl bereits angegeben haben. Die Einbürgerungsbehörde sollte aber auch Bescheid wissen und vollständige Unterlagen haben. Sofern sich durch deine Heirat der Name geändert hat, muss natürlich auch der richtige Name in der Zusicherung und nachher in der Einbürgerungsurkunde stehen.
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mani82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.10.2005 um 20:34:25
 
ich habe über ein Jahr auf meine deutsche Einbürgerungszusicherung gewartet, nun habe ich es gestern bekommen. Heute habe ich von dem serbisch-montenegrinischen Konsulat gesagt bekommen, dass ich noch 18 Monate warten darf Schockiert/Erstaunt, bis ich ausgebürgert bin. Toll nicht :nix
Schneller soll es gehen wenn ich es in Serbien machen sollte, aber wenn ich mich dort ausbürgere, wie soll ich denn hierher kommen, denn in der Zeit habe ich ja keine Staatangehörigkeit, nicht mehr serbisch aber auch noch nicht deutsch. Da kriege ich doch an den Grenzen probleme oder????
Weiss jemand wie sowas geht??
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tomas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.11.2005 um 22:36:57
 
HI!
Wollte nur Mani82 noch eine Frage stellen, bzw. darf sie auch gern jeder beantworten :-D
das konsulat hat gesagt, dass du 18 Monate warten darfst? Mir wurden sensationelle 10-12 monate prophezeiht bei der abgabe meines ausbürgerungsantrages!
weiß zufällig jemand, we lange die zur zeit so im schnitt brauchen?
weitere frage: weiß jemand, wie es abläuft nach der vorraussichtlichen ablehnung seitens serbiens? ich wurde schon von denen darauf hingewiesen, dass ich den antrag eigentlich umsonst stelle, da er eh abgelehnt werden würde (wehrdienst), allerdings soll ich dagegen klagen können/beschwerde einlegen im konsulat, die auch wieder an serbien - montenegro weitergeleitet werden soll... weiß jemand was das kosten wird/und vor allem, was das noch mal dauern wird? kann man sich auch schon vorher nach §87 abs.3 (glaub ich jedenfalls) einbürgern lassen?
vielen dank
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Blaise
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Antwort #6 - 20.11.2005 um 10:44:12
 
Hallo Mani

mani82 schrieb am 28.10.2005 um 20:34:25:
Schneller soll es gehen wenn ich es in Serbien machen sollte, aber wenn ich mich dort ausbürgere, wie soll ich denn hierher kommen, denn in der Zeit habe ich ja keine Staatangehörigkeit, nicht mehr serbisch aber auch noch nicht deutsch. Da kriege ich doch an den Grenzen probleme oder???? Weiss jemand wie sowas geht??


Ich empfehle, die Entlassung nicht in Serbien-Montenegro zu betreiben. Es kann tatsächlich erhebliche Probleme bei der Einreise geben (vielleicht ist ja ein bgs-ler pardon, ein(e) Bundespolizist(in) da, der/die da was zu sagen kann).

Vor allem ist aber bekannt, dass aus Serbien-Montenegro viele Fälschungen über die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit vorgelegt  werden. Also: Vorsicht!

Viel Erfolg!

Grüße

Blaise
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Antwort #7 - 20.11.2005 um 10:55:27
 
Hallo Tomas,

tomas schrieb am 18.11.2005 um 22:36:57:
Mir wurden sensationelle 10-12 monate prophezeiht bei der abgabe meines ausbürgerungsantrages! weiß zufällig jemand, we lange die zur zeit so im schnitt brauchen?


Mir wurde vor kurzem eine Entlassung vorgelegt, die genau 13 Monate dauerte.

Wegen des Wehrdienstes habe ich in Erinnerung, dass ein serbisches Gericht mindestens in einem Fall entschieden hat, dass die Entlassung trotz des nicht abgeleisteten Wehrdienstes erfolgen kann. Deshalb wird auch auf die Möglichkeit der Klage verwiesen.

Eine Entscheidung nach § 12 Abs. 3 StAG kann deshalb in der Regel erst erfolgen, wenn tatsächlich nachgewiesen wurde, dass eine Entlassung wegen des Wehrdienstes nicht möglich ist und die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 3 vorliegen.

Wurde gegen die Entscheidung der serbisch-montenegrinischen Behörde geklagt, ist m.E. die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach
§ 12 Abs. 1 Nr. 3 StAG möglich.

Grüße

Blaise
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