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Aufenthalt nach Scheidung (Gelesen: 2.037 mal)
Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt nach Scheidung
15.09.2005 um 20:52:28
 
Eine Bekannte (Nicht-EU-Bürgerin) von mir, seit über 10 Jahren in D und Mutter von zwei D-Kindern (15 und 18 jährig) mit NL-Erlaubnis (§ 29/2), lebt getrennt von ihren eingedeutschten Ehemann und möchte sich jetzt scheiden lassen.
Verliert sie ihren Aufenthaltstitel ?
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Enigma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.09.2005 um 21:01:52
 
kommt drauf an wie lange sie schon verheiratet ist. Es müssen mindestens 3 J sein.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.09.2005 um 21:03:23
 
Quatsch Enigma
!


Es wird sich nix ändern. Sie hat ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Amen!
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 15.09.2005 um 21:24:22
 
Beide Kinder (14 und 18 Jahre alt) sind in der Ehe geboren, also mindestens 18 Jahre verheiratet.
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Enigma
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.09.2005 um 21:28:41
 
sorry...das "D-Kinder" hatte ich übersehen
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.09.2005 um 21:31:57
 
Zitat:
sorry...das "D-Kinder" hatte ich übersehen


@ Enigma:
Antwort wäre auch FALSCH gewesen wenn die Kinder nicht deutsch wären!

@ Sax..
Und bitte etwas Geduld beim Absenden, wenn der Server etwas langsam ist.
Nicht 3 x klicken. Hab 2 gelöscht  tippse
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Enigma
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Beiträge: 28

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.09.2005 um 21:37:03
 
jaaaaa ok....sie hat auch eine NL-Erlaubnis...irgendwie auch übersehen... !!!


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