Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat mit Russin als Arbeitslosser Deutscher (Gelesen: 3.905 mal)
pupsmaus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Russin als Arbeitslosser Deutscher
15.09.2005 um 17:59:51
 
Hallo,

ich erhalte ALGII. Wie ist es in dieser Situation möglich, meine russische Verlobte, die in Deutschland studiert, zu heiraten. Sie hat ein Visum für Studienzwecke und jemand bürgt für sie, da sie ja nicht viel Geld hat. Darf ich sie denn heiraten, wenn derjenige weiterhin für sie bürgt? So würde sie unserem Sozialstaat nicht zur Last fallen. Würde ich dann wenigstens ALGII wehalten? Für uns beide ist es jedenfalls nicht möglich gebürgt zu werden.

Vielen Dank für Infos!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Russin als Arbeitslosser Deutscher
Antwort #1 - 15.09.2005 um 18:13:42
 
Hallo,

du darfst als Deutscher jeden heiraten, der sich legal in Deutschland aufhält. Da kommt es ausländerrechtlich nicht auf das Einkommen an.

Deine Zukünftige erhält nach der Eheschließung eine AE nach § 28 Abs. 1 AufenthG (siehe oben bei Gesetze) auch wenn Du ihrenLebensunterhalt nicht sicherstellen kannst.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Peter2
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Russin als Arbeitslosser Deutscher
Antwort #2 - 15.09.2005 um 19:22:22
 
Zitat:
Würde ich dann wenigstens ALGII wehalten?


Spätestens mit der Eheschließung würdest nicht mehr DU, sondern IHR ALGII beziehen, weil Ihr dann eine sogenannte "Bedarfsgemeinschaft" bildet.  :richter
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pupsmaus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Russin als Arbeitslosser Deutscher
Antwort #3 - 15.09.2005 um 19:44:56
 
Hallo, meine Verlobte hat sich aber beim Standesamt erkundigt. Die Dame wollte nicht viel sagen, da es viele Scheinehen gibt. Sie meinte aber, dass sie vom Verlobten einen Einkommensnachweis braucht und wenn er arbeitslos sei, müsse jemand bürgen. Genaueres wollte sie nicht sagen. Nun scheint mir dies so, als dürften wir nur heiraten, wenn ich ein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann oder jemand für uns beide bürgt, dass er uns komplett versorgt. Ich habe aber keinen der dies tut und ob ich sehr schnell eine Arbeit finden kann, weiß ich natürlich nicht, bekomme ja andauernd leider Absagen. Ist somit eine Heirat derzeit ausgeschlossen? Entscheidend scheint ja zu sein, dass meine Freundin nicht aus dere EU ist und nicht unserem Staat zur Last fallen soll.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Russin als Arbeitslosser Deutscher
Antwort #4 - 15.09.2005 um 20:01:20
 
Zitat:
Ist somit eine Heirat derzeit ausgeschlossen?


Definitiv:

Für die Eheschließung muß der Lebensunterhalt nicht nachgewiesen werden, also auch kein Bürge oder sowas in der Art!

Wenn ein Standesbeamter einen Einkommensnachweis fordert, dann nur weil sich die Gebühren für das Befreiungsverfahren beim OLG www.info4alien.de/images/top_faq.gif nach der Höhe des Einkommens richten.

Keine Bange ! :paletti

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Rolsoft
Junior Top-Member
**
Offline


Immer den Ball flach halten
;-)


Beiträge: 175

69207 Sandhausen, Baden-Württemberg, Germany
69207 Sandhausen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Russin als Arbeitslosser Deutscher
Antwort #5 - 17.09.2005 um 01:59:59
 
Naja, ganz so einfach wird es jetzt doch nicht. Ronny hat schon recht wenn er die Ehefreiheit ins Feld führt, aber um deine Verlobte in DE ehelichen zu können mußt du ja zuerst einmal die nötigen Dokumente zusammentragen und bei der ABH ein Visum zur Eheschliesung für deine Verlobte beantragen. Für diesen Antrag musst du auch einen Bürgen mit ausreichendem Einkommen haben der für evtl. Kosten des Aufenthalts deiner Verlobten bürgt. Und wenn du da niemenaden an der Hand hast dürfte das ganze daran scheitern.......

BTW Weis jemand wieviel Einkommen man dafür je nach Personenstand des Bürgen dafür benötigt wird.

Nur so am Rande
Roland
Zum Seitenanfang
  

Intelligenz ist das am gerechtetsten verteilte Gut der Welt.
Jeder denkt er hat genügend davon!
http://www.facebook.com/roland.schediwy.7?ref=tn_t  
IP gespeichert
 
SanGerman
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Russin als Arbeitslosser Deutscher
Antwort #6 - 17.09.2005 um 09:39:58
 
Guten Morgen Roland, vielleicht hast Du übersehen, daß seine Verlobte schon in Deutschland ist - als Studentin - also nur die Papiere besorgt und ab zur Hochzeit - Einkommen spielt keine Rolle - Problem wäre nur, wenn sie vor der Hochzeit keine AE mehr hätte... :anbet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pupsmaus
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Russin als Arbeitslosser Deutscher
Antwort #7 - 17.09.2005 um 09:40:33
 
Hallo,

danke für eure Beiträge, was ist denn BTW?

Jetzt hat meine Verlobte ein Visum für Studienzwecke und studiert in Deutschland. Dafür bürgt ja bereits jemand. Muss das Visum dann zur Heirat in ein Visum zur Eheschließung umgewandelt werden? Sie möchte ja auch zeitgleich weiter studieren können.

Kann der jetzige Bürge dann für das Visum zur Eheschließung weiter bürgen, da ich dies ja wegen der Arbeitslosigkeit nicht kann? Für mich muss also keiner Bürgen um heiraten zu können? Und nach der Heirat würde ich weiterhin Arbeitslosengeld bekommen und für meine Frau müsste ein Bürge vorhanden sein bis ich oder sie eine Arbeit haben?

Darf meine Frau denn nach der Heirat auch eine Berufsausbildung beginnen, wenn das mit dem Studium nicht klappen sollte?

Vielen Dank!!!!!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Russin als Arbeitslosser Deutscher
Antwort #8 - 17.09.2005 um 10:28:47
 
Zitat:
was ist denn BTW?


BTW ist chat/mailslang: by the way - nebenbei bemerkt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rolsoft
Junior Top-Member
**
Offline


Immer den Ball flach halten
;-)


Beiträge: 175

69207 Sandhausen, Baden-Württemberg, Germany
69207 Sandhausen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Russin als Arbeitslosser Deutscher
Antwort #9 - 17.09.2005 um 10:50:30
 
:illOoops, sorry für die Panik die ich verbreitet habe. :ill

@SanGerman: Du hast recht, ich hatte das einfach übersehen :paletti

@Pupsmaus: Dadurch das deine Verlobte schon im Land ist hast du dir die evtl. Probleme mit dem Einladungsvisum und Bürgen erspart. Ronny hat also vollkommen recht. Die Ehe kann dir niemand verbieten. Im Gegentum Falls du deine Verlobte heiraten willst ist jetzt (in deiner Lage) wohl die günstigste Gelegenheit.

@all: Kennt jetzt zufällig jemand die Einkommensgrenzen für eine Einladung Fragezeichen
Zum Seitenanfang
  

Intelligenz ist das am gerechtetsten verteilte Gut der Welt.
Jeder denkt er hat genügend davon!
http://www.facebook.com/roland.schediwy.7?ref=tn_t  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema