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§ 16, Arbeitsplatzsuche nach Promotion (Gelesen: 5.119 mal)
brickbat
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Antwort #15 - 15.09.2005 um 16:21:09
 
Zitat:
Hi,
das trifft in NRW aber zumindest für die Beschäftigung ärztlicher,
zahnärztlicher und pharmazeutischer Antragsteller nicht (mehr)
zu. Aktueller Erlass vom 01.09.2005: Beteiligung der BezReg zwecks
Überprüfung, ob Versorgung der Patienten ohne das Tätigwerden
der Antragsteller gefährdet wäre.



Vom 01.09.2005? :rofl2 Lieber Mick, heute ist erst der 15. 09.2005! Bis dieser Erlaß bei mir auf dem Tisch liegt habe ich sicher schon die ein- oder andere Mittagspause mit Glühweintrinken verbracht.  !!!
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ronny
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Antwort #16 - 15.09.2005 um 16:26:47
 
Zitat:
wo sitz Du dann


Auf meinem Stuhl Zwinkernd

Zitat:
Bücher am Schreibtisch seines Nachbarn schauen


Vielleicht schaust Du mal in ein Buch Zwinkernd

Die Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung ist in den SGB (vorzugsweise im IV ) geregelt. Zwinkernd

Zitat:
ich bezog mich auf die Regelung der unbefristeten AE die nach 60 Monaten SV Pflicht gewährt werden kann.


Gleicher Tip wie eben Zwinkernd

Die unbefristete AE heißt seit dem 01.01.2005 Niederlassungserlaubnis . Eine der zahlreichen Erteilungsvoraussetzungen, welche Du bei uns oben im nachlesen kannst, ist der Nachweis von mindestens 60 Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Liegen alle Erteilungsvoraussetzungen vor, ist die NE zu erteilen, nicht kann, wie Du oben hochquallifiziert zum besten gegeben hast Zwinkernd

Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor gibts halt nix, compris ?

Die Erteilung einer NE ist aber nicht immer ohne weiteres möglich (trotz der erfüllten Voraussetzungen) , weil  die Anwendung des § 9 AufenthG spezialgesetzlich (z.B. durch den § 16 Abs. 2 AufenthG nach einem Studium) ausgeschlossen ist. Auch dann gibts nix, compris?

Jetzt kommt eine Zitat:
...eine Meinungsäußerung...
: also ned übel nehmen, gelle?

Deine Orthografie lässt zweierlei Schlüsse zu :

1. die (Hoch-) Qualifikation ist Wunschdenken Zwinkernd

oder

2. der "blöden deutschen Pass" wurde Dir nicht in die Wiege gelegt Zwinkernd

Wenn 2. zutrifft, frage ich mich wieso Du die Diskrepanz zwischen Deinem Wunsch

Zitat:
Leider kommt man mit dem blöden deutschen Pass so schlecht hier weg


und dem Besitz des deutschen Passes nicht durch Nichtannahme desselben aufgelöst hast  :nix

Träfe 1 zu stünde es Dir frei, dem Weg des koreanischen "Qualifikations" - Genossen zu folgen  Zwinkernd

Nichts für ungut Zwinkernd
Ronny Zwinkernd

LW Zwinkernd

 

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ichhabrecht
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Antwort #17 - 15.09.2005 um 17:22:19
 
Was zu Beweisen war!


Liesse sich jemand evl. zur Beantwortung meiner Frage herab?
(Ronnys Sicht kenne ich jetzt)
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brickbat
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Antwort #18 - 15.09.2005 um 18:12:07
 
:anbetDumagstjarechthaben, o Nabel der Welt, eine Antwort auf Deine Frage zu erwarten ist aber ungefähr so als ob Du vom Metzger ein Rezept für Brötchen verlangst, verbunden mit der Forderung, beim Bäcker gegenüber ins Rezeptbuch zu schauen.

Die von Dir bemängelte Diskrepanz mag in der unterschiedlichen Zielsetzung beider Gesetze begründet liegen, dies ist aber nur meine eigene bescheidene Meinung.

Wenn Du mit Deinem deutschen Paß hier nicht wegkannst scheint ja nicht nur der deutsche Staat Deine überragenden Qualifikationen nicht ausreichend zu würdigen. Kein Grund also für Verbitterung.  grin
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ichhabrecht
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Antwort #19 - 15.09.2005 um 18:30:44
 
Um weiteren Spekulationen vorzubeugen:
ich könnte weg, ich hab aber die Hoffnung in eine Besserung der Zustände noch nicht aufgegeben. Nächsten Sonntag ist ja Gelegenheit dazu.
Im Übrigen war der Beitrag ironisch, da mich ja Ronnie Nabel der Welt genannt hatte. Sachlich auf seine Anfeindungen einzugehen war nicht mein Anliegen und bringt einen nicht weiter.
Vielleicht bin ich da etwas naiv.
Das Problem ist immer dass die eine hand nie weiss was die andere macht.
Diese unterschiedliche Berurteilung der Stati von Doktoranten kann nicht rechtmäßig sein. Natürlich hat man hierauf keinen Einfluss.
Vielleicht ist ja ein Lebensmittelchemiker hier im Forum der sich mit Brötchen und Steak auskennt.
Dies Unklarheiten machen noch Wahnsinnig.

Um das klar zu stellen:
Ich bin Groß, Blond , Blauäugig, Zäh wie Leder, Hart wie Kruppstahl und Hohl wie Brot.
"deutscher" geht also nicht.
Ob es in meinem Stammbaum einen Ausländer gibt weiss ich nichtmal.

Ich habe aber lange unter Legasthenikermönchen in Tibet gelebt.

Ich rege mich nur auf wie schwer es qualifizierten arbeitswilligen Leuten hierzulande gemacht wird. Die könnten wir weiss Gott gebrauchen. Warum war wohl die Greencard kein Erfolg (neben den Sprachproblemen)
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Enigma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 15.09.2005 um 19:18:14
 
Hallo,

wie ich sehe laufen hier rege Diskussionen...freut mich jedoch dass es genau die Fragen sind die mich beschäftigen....Und leider gibt es keine konkrete Antworten daurauf. Zumindest weiss ich jetzt bescheid, dass eine erfolgreiche Promotion zur 1-Jahr-Arbeitssuche berechtigt.

Nur mal so: @ Ronny...was macht man so als Mitarbeiter der Standesamtaufsicht?  grin Spioniert man Nachts am Fenster  eines frisch verheirateten Ausländers ?   Schockiert/Erstaunthrf verdacht
Was es nicht alles an Stellen gibt...
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ronny
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Antwort #21 - 15.09.2005 um 19:29:13
 
Zitat:
@ Ronny...was macht man so als Mitarbeiter der Standesamtaufsicht?


Hmmm,

nachts sitze ich meist hier im Forum, und arbeite Zwinkernd

Die Aufsicht über die Standesämter ist eine ganz vielschichtige Aufgabe, bei der Du noch echt was erleben kannst.
ronny denkt immer noch ernsthaft über eine Schriftstellerkarriere nach


Vertreter des öffentlichen Interesses in den personenstandsrechtlichen Gerichtsverfahren (Berichtigungen, Zweifelsfallentscheidungen, etc.) nach dem PStG, Namensrecht usw.
Da wir ja die klassische "Normalehe" (zwei ledige junge Deutsche ohne gemeinsame voreheliche Kinder) nicht mehr haben, oder kaum noch, auch häufig Hilfestellung für die Standesämter wenn es ins Eingemachte geht.

Das sind dann oft solche Fälle die auch oben bei Ehe und Familie auftauchen  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #22 - 15.09.2005 um 20:15:20
 
Zitat:
...ich hab aber die Hoffnung in eine Besserung der Zustände noch nicht aufgegeben. Nächsten Sonntag ist ja Gelegenheit dazu.


:rofl2 :rofl2 :rofl2

Humor hast Du auch noch. Liegt wahrscheinlich an den tibetischen Einflüssen...
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Antwort #23 - 15.09.2005 um 21:12:53
 
na wenigsten eine die meine Posts versteht Smiley
Zitat:
 
Humor hast Du auch noch. Liegt wahrscheinlich an den tibetischen Einflüssen...

Na wenn der einem ausgeht hat man bei einigen Eurer Kollegen ja ganz schlechte Karten Smiley
Mit den Tibetsichen Einflüssen könntest Du recht haben, diese wirken sich sehr zum Leidwesen der anwesenden Oberhochzeitsaufsicht aber eher orthografisch aus Smiley

Die welt ist leider selten so einfach dass sie sich nur von einer Seite beleuchten lässt.
Für eure Kunden endet die Welt nicht an den Decklen des Ausländergesetzes sondern geht weiter. Wenn gesetzliche Konstrukte die Abhängigkeit von jeweils anderen Fachbereichen bedingen erwarte ich dass man auch in dieser Hinsicht eine Lösung findet.
Leider ist dies in Behörden selten der Fall.
Gerade in den geschilderten Belangen solllte es eine kompetente Anlaufstelle geben.
Aussagen wie das ist aber SGB Du Depp sind zwar sachlich richtig, aber wenig zielführend - wenn auch typisch für gewisse Ämter

Tut mir leid Eure illustere Runde von Amtsmitarbeitern zu stören, aber manchmal ist etwas Wind von außen ja nicht schlecht.


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Mick
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Antwort #24 - 15.09.2005 um 21:53:16
 
Zitat:
Gerade in den geschilderten Belangen solllte es eine kompetente Anlaufstelle geben.

Hoi,
i4a ist aber nicht Anlaufstelle für alle Sorgen dieser Welt. Können wir
nicht leisten. Und im Übrigen würde das bedeuten, dass wir hier das
berühmte "gefährliche Halbwissen" an den Mann/die Frau bringen.
Und genau das wollen wir nicht. Deshalb steht auf unserer Fahne
"Ausländerrecht".
Im Übrigen würde ich nicht so tun, als wäre Spezialistentum eine Er-
findung der Behörden. Ich mache Einbürgerungs-, Staatsangehörig-
keits-, Ausländer- und ein wenig Melderecht. Das Ganze ist mehr als
komplex. Allein fürs Ausländerrecht bekomme ich im Jahr an die 300
Erlasse. Dazu kommen noch ein paar Gesetze, ein wenig Recht-
sprechung aller denkbaren Ebenen etc. etc.

Zitat:
Tut mir leid Eure illustere Runde von Amtsmitarbeitern zu stören, aber manchmal ist etwas Wind von außen ja nicht schlecht.

Du störst nicht, mach Dir keine Sorgen. Im Übrigen ist der Großteil
der registrierten User bestimmt nicht von irgenwelchen Behörden.

Nachtrag:
Wir werden unsachlich. Ggf. noch ein Abschlusspost, ansonsten
diese Diskussion bitte im Userforum fortsetzen. Danke.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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