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Besuchserlaubnis möglich ???? (Gelesen: 2.571 mal)
shalisara
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchserlaubnis möglich ????
13.09.2005 um 16:54:52
 
Hallo alle zusammen.Ich bin hier neu in diesem Forum und hoffe das mir Jemand weiterhelfen kann,oder eine Auskunft erteilen kann.
Ich habe seit einem halben Jahr einen Freund aus Liberia..und da wir uns nun schon ziemlich gut kennen bekomme ich langsam einen Einblick in seinen Aufenthaltsstatus.
Vorher habe ich mich nie mit solchen Sachen auseinander setzen müssen...da ich nicht betroffen war.
So wie ich es vertsehe hält er sich  in Deutschland nicht legal auf.Und da das Leben für ihn hier zu schwierig ist, möchte er in ein anderes EU-Land um Asyl zu beantragen.
Meine Frage ist nun...

- wenn er in einem anderen Land ( z.B. Frankreich oder Spanien ) Asylbewerber ist,hat er dann überhaupt noch die   Möglichkeit mich zu besuchen.Darf er dann eigentlich in Deutschland  offiziell einreisen 

Ich danke Euch schon mal im Voraus.
Ich bin wirklich sehr verleibt...aber ich  bin auch realistisch.Und solche Sachen wie Heiraten,nur um hier in Deutschland bleiben zu können, kommt für uns Beide nicht in Frage.Dazu möchten wir uns erst besser kennenlernen.Aber das geht nicht wenn er nicht mehr hier einreisen dürfte.
Es verbleibt Euch mit traurigen Grüßen shalisara
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 13.09.2005 um 19:05:47
 
Zitat:
Ich bin hier neu in diesem Forum

das ist aber kein Grund, die selbe Frage gleich 3 mal zu posten. Habe die anderen beiden Postings gelöscht.

Zitat:
in ein anderes EU-Land um Asyl zu beantragen.

Wenn er in D nicht anerkannt wurde, wird dies auch in anderen EU-Staaten nicht gelingen.

Zitat:
Dazu möchten wir uns erst besser kennenlernen.Aber das geht nicht wenn er nicht mehr hier einreisen dürfte. 

Klar geht das, in Liberia zum Beispiel. Oder war es doch Nigeria? Oder Ghana? Oder ....

Also: Der illegale Aufenthalt muss so oder so beendet werden, sinnvollerweise durch freiwillige Ausreise. Danach kann dann im Heimatstaat - natürlich nur mit richtigen Papieren - ein passendes Visum beantragt werden. Sollte er nicht freiwillig ausreisen und es auf eine Abschiebung hinauslaufen, dürfte er dies aber auf absehbare Zeit abhaken können.  :haken
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shalisara
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.09.2005 um 19:39:39
 
Hallo Ralf.Danke für die schnelle Antwort..und sorry das ich es 3 mal drin hatte.Hab nicht genau gewußt in welche Kategorie das gehört.Und ich kenn mich hier nicht aus.
Ich habe keine Ahnung ob er es hier schon probiert hat.Und ich bin auch sehr skeptisch...deshalb hab ich mir ja hier Rat gesucht.
Ich kenne die genaue Vorgeschichte nicht..und ich will auch nicht alles glauben was er mir erzählt.
Nun weiß ich aber nicht ob er hier einreisen dürfte...wenn er in einem anderen Land Asyl bekäme.(was ja nach deinen Angaben nicht möglich sein kann )
Das alles ist ziemlich verwirrend für mich.Und ich bin wirklich viel am grübeln.
Trotzdem nochmals vielen Dank und LG shalisara
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.09.2005 um 19:59:48
 
Zitat:
Und ich bin auch sehr skeptisch...deshalb hab ich mir ja hier Rat gesucht.
Ich kenne die genaue Vorgeschichte nicht..und ich will auch nicht alles glauben was er mir erzählt.

Hmmm.. so lange da ned alle Tatsachen auf dem Tisch liegen, kann wohl
keine vernünftige Vertrauensbasis entstehen.

Wird wohl schon eher so sein, dass er in D abgelehnter Asylbewerber
ist und nun "sein Glück" woanders versuchen will. Allerdings würde er
bei Asylantragstellung in einem der genannten Läner wieder nach D
zurückgeschoben werden, da er aus einem sicheren Drittland eingereist
ist.

Deine Skepsis sollte da ned so schnell verfliegen....
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shalisara
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.09.2005 um 20:16:16
 
Ja...ich bin sehr skeptisch.Die Erfahrungen haben mich geleehrt nicht alles nur durch die rosa Brille zu sehen. Andererseits kann ich auch seine Vorsicht verstehen...ich meine er wird wahrscheinlich größere Bedenken haben ,sich Jemandem voll anzuvertrauen.
Unser Problem liegt zum Teil auch an der Verständigung...da es für mich schwierig ist solche Sachen in englisch zu erörtern.
Soviel ich weiß..oder verstanden habe,hat er ein abgelaufenes Visa.Aber ich weiß nicht genau für welches Land.
Nun werde ich wohl warten müssen was die Zeit bringt.
Wenn er D verläßt und den Kontakt zu mir aufrechterhält ,werde ich sehen wie ernst es ihm ist.
Nach all den Geschichten die man lesen kann bleibt mir nur die Hoffnung,daß es auch noch echte Liebe gibt.Nicht nur Zusammensein mit dem Ziel einer Aufenthaltsgenehmigung.
Danke das es solch ein Forum hier gibt...wo man sich Rat holen kann.In meinem Bekanntenkreis stoße ich nur auf Ablehnung .
Liebe Grüße shalisara
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worldsister
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 17
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 14.09.2005 um 14:35:29
 
Hallo, Shalisara,

ich wollte doch mal was zu dr Ablehnung in Deinem Bekanntenkreis sagen: das haben vermutlich die meisten von uns erlebt, die Irritation darüber, dass es nun doch kein "deutscher Arzt"((nichts gegen Ärzte...) sondern ein ausländischer "Habenichts" geworden ist.
Aber es gibt diese und jene Ablehnug: Einige Deiner Freunde lehnen es vielleicht ab, weil es eben "nicht normal" ist einen Ausländer (noch dazu mit unsicherem Status )zu lieben aber andere lehnen es möglicherweise ab, weil sie sich Sorgen um Dich machen: und ehrlich gesagt, klingst Du zur Zeit so ein bisschen verwirrt, weshalb ich das nachvollziehen kann.

Ich will sicher nicht einen auf "been there, done that" machen, aber ein Zusammenleben mit einem Ausländer ist wegen der behördlichen Vorgaben und der kulturellen Unterschiede schon schwierig genug - Voraussetzung ist aber, dass man [b]einander vertrauen kann und ich denke, dass kannst Du nicht, wenn Dein Freund nicht doch mal Auskunft gibt über seinen Status und seine Vergangenheit.
Noch besser wäre es übrigens, wenn Du Dir mal seine Familie in Liberia angucken könntest, denn die macht ja einen Teil seiner Identität aus.

Ich wünsche Dir ganz viel Glück!  Worldsister
(übrigens: ich bin glücklich mit einem Ausländer verheiratet, will also niemanden davon abbringen-ich plädiere nur dafür , sich so gut wie möglich kennenzulernen)
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