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Integrationskurs II (Gelesen: 2.350 mal)
Anita
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs II
13.09.2005 um 13:07:34
 
Hallo,

mein Mann ist türkischer Staatsangehöriger, er ist im Moment noch mit Visum auf Familienzusammenführung hier, haben aber die Aufenthaltserlaubnis beantragt.

Meine Frage ist, er kann nur wenig deutsch, hat in der Türkei allerdings studiert. Er möchte deutsch auch lernen haben schon einen Kurs gefunden aber die Kursgebühr stellt für mich eine erhebliche Bürde dar. Er hat kein eigenes Einkommen und meins reicht gerade so! Er hat erzählt, dass viele aus seinen Kurse diesen bezahlt bekommen.

Wieso? Was für Voraussetzungen dafür gibt es? Ich möchte nicht bei ABH anrufen, da wir die Aufenthaltsgenehmigung noch nicht haben und ich nichts überstürtzen will!

Danke im Voraus!
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Leuchte
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Beiträge: 89

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 13.09.2005 um 14:15:17
 
Der Int-Kurs wird für deinen Mann verpflichtend sein (§44a Abs. 1 Nr.1 AufenthG). Der Int-Kurs kosten grds. 1,--Euro pro Unterrichtsstunde (§ 9Abs. 1 IntV). Nur wer ALGII oder Sozialhilfe bezieht, kann sich von den Kosten befreien lassen (§ 9 Abs. 2 IntV).
Fahrtkosten zum Kurs sind in jedem Fall selbst zu tragen.
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aschaton
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Kann ich eigentlich in
Cameroun weiter riestern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.09.2005 um 16:36:11
 
Meine Frau hat soeben eine "Einladung" zum Integrationskurs vom Bildungsträger bekommen.

600 Eier für den Gesamtkurs, 6 Monate Dauer, ca. 5 h pro Tag.

An und für sich eine klasse Sache, aber wie isses denn mit Kleinkindern im Haushalt?
Just ab dem Moment, wo meine Stieftochter in den Kindergarten kommt, wird unser erstes gemeinsames Kind geboren werden.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird meine Frau innerhalb der nächsten beiden Jahren an diesen Kursen nicht teilnehmen können.
Gibts da auch ein "Standardverfahren" oder ein "Formblatt" oder eine "Standardlösung"?

Oder kann Sie die Kinder mitnehmen ?  grin
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Oktober
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.09.2005 um 08:15:38
 
Hi!

Habe in etwa das gleiche Problem! Der Beamte meiner Ausländerbehörde (Bayern) gab mir folgende Auskunft: Der Integrationskurs ist zwar seit dem 01.01.2005 Pflicht, aber kein MUSS!?
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aschaton
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.09.2005 um 13:04:49
 
Zitat:
...Pflicht, aber kein MUSS...
    lachen

Das ist der beste Spruch seit '45  :paletti

Ich hatte sowas auch schon gehört, Oktober, aber danke für die Bestätigung...

:prosst:
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Riki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #5 - 04.10.2005 um 21:42:12
 
Zitat:
An und für sich eine klasse Sache, aber wie isses denn mit Kleinkindern im Haushalt?


Einige Veranstalter von Integrationskursen bieten nebenbei die Betreuung von Kleinkindern an (z.B. Inlingua) . Einfach mal die Angebote durchstöbern!
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