Zitat:Also für die Familienzusammenführung muss ich also weder ausreichend Einkommen noch die Wohnungsgröße nachweisen?
Korrekt.
Zitat: Was passiert genau? Er müsste also zu der Deutschen Botschaft in seiner Heimat gehen...
Korrekt:
- Dein Mann stellt einen Antrag auf ein Familienzusammenführungs-Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung.
- Da die
ABH der Erteilung eines FzF-Visums zustimmen muß, schickt die Auslandsvertretung den Antrag inkl. Unterlagen an die zuständige
ABH.
- Die
ABH kontaktiert Dich und befragt Dich.
- Die
ABH schickt ihre Entscheidung an die Auslandsvertretung.
- Die Auslandsvertretung erteilt das Visum (oder auch nicht).
Zitat:...und braucht was dafür????
Generell außer Antrag noch Passbilder, Reisepass und Heiratsurkunde (Die Heirat war in D., korrekt? Dann ist ja weder Legalisierung noch Übersetzung notwendig). Wg. länderspezifischer Regelungen schau mal auf die website der zuständigen Auslandsvertretung.
Zitat:Für die Aufenthaltsgenehmigung ist also auch nicht zwingend erforderlich die Sachen nachzuweisen? Das OB ist klar, es muss erteilt werden, aber sie könnten sich quer stellen für den Bewilligungszeitraum?[/b]
Korrekt.
Abu