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welche Unterlagen für AE und Visum zur Familienzus (Gelesen: 2.147 mal)
Steffihexe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.09.2005 um 08:03:17
 
Hallo Ihr,
ich habe eine Frage, welche Unterlagen darf die Ausländerbehörde verlangen?

1.
Wenn die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird? Sind Mietvertrag und Einkommen wirklich dafür notwendig? Schließlich hat mein Mann ganz unabhängig von unserem Einkommen hier zu sein oder?

2.
Mann ein Familienzusammenführungsvisum beantragen sollte in seinem Heimatland. Ist dann hier mein Einkommen und Mietvertrag notwendig?

Was darf die Ausländerbehörde verlangen, gibts gesetzliche Grundlagen? Ich habe zwar nix zu verbergen, aber interessieren würde es mich natürlich schon.
Danke für Eure Hilfe!
LG
Steffihexe
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.09.2005 um 09:39:12
 
Hi Steffi,

Das hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit Dein Mann hat und welche Staatsangehörigkeit Du hast.

Sofern Dein Mann kein EU-Bürger ist, findest Du Die Antwort hier: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13

Aber Achtung:
Wenn Du Deutsche bist, ist zwar die Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, unabhängig von Lebensunterhalt zu sehen. Nicht jedoch, für wir lange eine AE erteilt wird bzw. ob eine Niederlassungserlaubnis erteilt wird.

Abu
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Kisa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: welche Unterlagen für AE und Visum zur Familienzus
Antwort #2 - 09.09.2005 um 14:10:33
 
Hallo,
dabei würde mich mal interssieren wie hoch das Einkommen sein muss um ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten?? Ist das egal?? Oder bemisst sich das z. B. am derzeitigen Sozialsatz??

Saludos
Kisa
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Steffihexe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.09.2005 um 22:30:03
 
Es ist eine Deutsch- nicht-Eu-Ausländer Ehe, die besteht (und hier geschlossen wurde). Mein Mann hat aber für längere Zeit Dtl. verlassen und benötigt deshalb ein Visum,

Also für die Familienzusammenführung muss ich also weder ausreichend Einkommen noch die Wohnungsgröße nachweisen? Was passiert genau? Er müsste also zu der Deutschen Botschaft in seiner Heimat gehen und braucht was dafür????

Für die Aufenthaltsgenehmigung ist also auch nicht zwingend erforderlich die Sachen nachzuweisen? Das OB ist klar, es muss erteilt werden, aber sie könnten sich quer stellen für den Bewilligungszeitraum?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 12.09.2005 um 12:01:15
 
Zitat:
Also für die Familienzusammenführung muss ich also weder ausreichend Einkommen noch die Wohnungsgröße nachweisen?
Korrekt.

Zitat:
Was passiert genau? Er müsste also zu der Deutschen Botschaft in seiner Heimat gehen...
Korrekt:
- Dein Mann stellt einen Antrag auf ein Familienzusammenführungs-Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung.
- Da die ABH der Erteilung eines FzF-Visums zustimmen muß, schickt die Auslandsvertretung den Antrag inkl. Unterlagen an die zuständige ABH.
- Die ABH kontaktiert Dich und befragt Dich.
- Die ABH schickt ihre Entscheidung an die Auslandsvertretung.
- Die Auslandsvertretung erteilt das Visum (oder auch nicht).

Zitat:
...und braucht was dafür????
Generell außer Antrag noch Passbilder, Reisepass und Heiratsurkunde (Die Heirat war in D., korrekt? Dann ist ja weder Legalisierung noch Übersetzung notwendig). Wg. länderspezifischer Regelungen schau mal auf die website der zuständigen Auslandsvertretung.

Zitat:
Für die Aufenthaltsgenehmigung ist also auch nicht zwingend erforderlich die Sachen nachzuweisen? Das OB ist klar, es muss erteilt werden, aber sie könnten sich quer stellen für den Bewilligungszeitraum?[/b]
Korrekt.

Abu
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Steffihexe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.09.2005 um 16:18:01
 
Dankeschön für die ausführliche Antwort!
Über was befragt mich denn die Ausländerbehörde?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 12.09.2005 um 19:15:41
 
Zitat:
Dankeschön für die ausführliche Antwort!
Keine Ursache.

Zitat:
Über was befragt mich denn die Ausländerbehörde?

Insbesondere, ob Du überhaupt willst, daß Dein Mann zu Dir nach D kommt.

Abu
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Steffihexe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.09.2005 um 19:32:16
 
*lach* das ist ja witzig...... *kicher* Klar, will ich das. grin :roll
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