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Aufenthaltserlaubnis ???? (Gelesen: 1.214 mal)
Dounia
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis ????
07.09.2005 um 23:07:51
 
Hallo!!!
Ich freue mich sehr , dass ich diese Forum gefunden habe.
meine frage ist :  ich besitze die Niederlassungserlaubnis und habe einen Student geheiratet. welche Aufenthaltserlaubnis bekommt mein Mann und wie lang dauert? und was ist mit dem Arbeitserlaubnis?
Danke !!!
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Mick
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Beiträge: 12.929

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis ????
Antwort #1 - 07.09.2005 um 23:51:48
 
Hi,
wenn die Nachzugsbedingungen erfüllt werden (siehe § 29 und § 5 AufenthG),
dann bekommt er eine Aufenthaltserlaubnis nach § 29 AufenthG. Danach kann
er - wie Du - jede Erwerbstätigkeit ausüben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Dounia
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.09.2005 um 01:10:50
 
Danke sehr ,Herr Mick

die bedinung sind schon erfüllt , ich habe vollzeitstelle , die Wohnung ist grosse usw...
und die frage ist  bekommt er ein Jahre für Aufenthaltserlaubnis  oder mehr ?
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis ????
Antwort #3 - 08.09.2005 um 20:56:16
 
Wahrscheinlich zunächst für ein Jahr.
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