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Familienzusammenführung oder Einladung? (Gelesen: 898 mal)
janine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung oder Einladung?
07.09.2005 um 18:46:30
 
Hallo,
wir möchten die Tochter (8 Jahre) meines Lebensgefährten (Gambia) nach Deutschland holen. Ihre leibliche Mutter ist im Juni 2004 verstorben. Wir wissen nicht genau ob es besser ist eine Familienzusammenführung zu beantragen oder sie einfach einladen und dann hier zu behalten. Da mein Mann ein geringes Arbeitseinkommen hat, haben wir bedenken, dass es daran scheitern könnte. Wir wollen jemanden bitten, sie einzuladen. Kann diese Person später Schwierigkeiten bekommen, wenn das Mädchen nicht mehr ausreist? Freue mich wenn uns jemand wertvolle Tipps geben kann!
Liebe Grüße
Janine
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung oder Einladung?
Antwort #1 - 07.09.2005 um 22:57:02
 
Zitat:
Hallo,
. . . oder sie einfach einladen und dann hier zu behalten.  . . .  Kann diese Person später Schwierigkeiten bekommen, wenn das Mädchen nicht mehr ausreist?


Hallo Janine,

auf dem Visaantrag muss der richtige Grund für das Visum angegeben werden. Da Ihr die Tochter hier in D behalten wollt, kommt nur die Familienzusammenführung in Frage.

Wenn das Mädchen mit Besuchervisum käme (so es denn überhaupt ein Besuchervisum erhalten würde - da möglicherweise die Behörde die Rückkehrbereitschaft als zu gering einschätzt) und dann einfach hierbliebe, wäre es nach Ablauf des Touristenvisums illegal in D. Zwar ist das Mädchen mit seinen 8 Jahren noch nicht strafmündig, aber Ihr würdet Euch damit strafbar machen.

Wenn jemand anders sie einlädt und die Verpflichtungserklärung unterschreibt, müsste er für alle Kosten aufkommen, die entstehen, wenn das Kind später illegal hier ist und dann abgeschoben wird. Das wollt Ihr doch sicherlich auch niemandem aus Eurem Freundes- und Bekanntenkreis antun? Und falls diese Person dann bereits im Vorfeld wüsste, dass das Kind sowieso hierbleiben soll, macht sie sich ebenfalls strafbar ...

Außerdem solltet Ihr bedenken, dass - wenn Ihr es auf die illegale Tour macht - das Kind mit größter Sicherheit nie wieder ein Visum für D bekommen wird ...

Bezüglich der Sicherung des Lebensunterhaltes könnte man evtl. ein Sparbuch mit Sperrvermerk hinterlegen. Der Sperrvermerk muss dahingehend gestaltet sein, dass monatlich nur eine bestimmte Summe vom Sparbuch abgehoben werden darf. Bezüglich Sparbuch als Garantie gibt es hier im Forum schon mehrere Postings (einfach mal über "Suche" gehen).

Also, bitte keine krummen Touren veranstalten, sondern ehrlich sein und bleiben, auch wenn es vielleicht erst einmal schwieriger und langwieriger erscheint!

Viele Grüße
Janna
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