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Probleme mit Ausfüllung des Antrags (Gelesen: 1.113 mal)
Mehtap
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme mit Ausfüllung des Antrags
07.09.2005 um 15:25:31
 
Hallo zusammen, folgendes Problem hat sich bei mir ergeben.
Mein Verlobter (noch in der Türkei lebend) und ich wollen Ende diesen Jahres oder nächstes Jahr in Deutschland heiraten.  :happy: Entsprechend benötigt er ja kein normales Besuchsvisum, sondern einen s.g. Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Jedenfalls ist das das Dokument, welches ich für "Eheschliessungsvisa" auf den Webseiten der Konsulate in Istanbul und Ankara gefunden habe. Da soll nun eingetragen werden für wie lange er die Aufenthaltserlaubnis beantragt. Wir wollen erstmal in D leben und nach meinem Studium in die Türkei gehen, aber das kann man doch jetzt nicht alles wissen! Kann es sein, dass ich einfach das falsche Formular habe?
Habe viele Beiträge bei euch gelesen, aber Antwort hierauf nicht gefunden. Wahrscheinlich bin ich auch die Einzige die das net kapiert.  :stampf:
Danke schonmal für die Hilfe
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 07.09.2005 um 15:36:43
 
Hi Mehtap,

Ein Heiratsvisum wird normalerweise für 3 Monate erteilt (nach der Heirat gibt es dann eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, manchmal auch für einen kürzeren Zeitraum).

Eigentlich könntest Du also "3 Monate" eintragen. Persönlich trage ich in einem solchem Fall immer "so lange wie möglich" ein.

Abu
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.09.2005 um 16:37:25
 
....ich würde unbefristet eintragen, denn in diesem Formular geht es um den Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung ( mehr als 3 Monate ) und nicht um einen befristeten Aufenthalt.

Ob das Formular noch das richtige ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber ich versuche mich noch mal schlau zu machen.

Viele Grüße

Reyhan



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Christian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.09.2005 um 19:02:01
 
Das Formular ist richtig.

Du mußt an beiden Stellen "dauerhaft" eintragen. (unten wird nochmal danach gefragt)
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