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Unterschiede zwischen Bundesländern? (Gelesen: 632 mal)
miracle21
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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30.08.2005 um 17:57:17
 
Liebe Forumsteilnehmer,

Ich habe mal eine Frage nach der Rechtslage, wenn man eine Aufenthaltserlaubnis als ausländischer Ehepartner einer Deutschen beantragt.

Ich bin nun schon seit etwas über einem Jahr mit meinem Mann (aus Nigeria) verheiratet. Wir haben in Dänemark geheiratet, da wir beide vorher durch viele Freunde erfahren haben, wie lange der Prozess der Eheschließung in Deutschland dauert, und wie kostspielig sie aufgrund der unsicheren Urkundenlage in Nigeria ist (die mir immer wieder auch von meinem Mann bestätigt wird - der allerdings der Prüfung der deutschen Botschaft und der "Vertrauens"-Anwälte auch nicht vollständig vertraut).

Da wir aus religiösen Gründen geheiratet haben und er sowieso eine A-bewilligung zum Studium hat, dachten wir, es sei nicht so problematisch, dass wir einfach dem Stress/den Kosten mit den Behörden aus dem Weg gehen und in Dänemark zu heiraten. Meine Eltern wohnen in der Nähe von Dänemark und daher war es nicht wirklich ein Umweg... (kirchlich haben wir dann in Deutschland geheiratet).
Danach wurde im Standesamt 1 in Berlin  meine Namensänderung anerkannt, beim Einwohnermeldeamt unser gemeinsamer Wohnsitz und die Eheschließung etc. Das Einwohnermeldeamt sagte uns, dass sie die Hochzeit sowieso bei der ABH melden, und wir uns dort nicht melden brauchten. Das taten wir auch nicht, mein Mann hatte schließlich noch 2 Jahre A-bewilligung fürs Studium.
Nun hat mein Mann die Möglichkeit, während des Studiums auch zu arbeiten, und natürlich ist es mit der 90-Tage/ bzw. 180-halbe-Tage-Regelung für ausländische Studierende nicht so ohne weiteres möglich, einen kontinuierlichen Nebenjob annehmen zu könnnen, und wir wollten nun gern doch zur ABH gehen, um eine "richtige" Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, die ihn ja arbeits-mäßig deutschen Studenten gleichstellen würde. Wir haben nun in der ABH erfahren, dass unsere gesamten Eheschließungsunterlagen noch mal geprüft werden müssen (von der Standesamtsaufsicht oder so), um diese AUfehthaltserlaubnis zu bekommen. Das würde wohl genauso teuer werden wie eine Eheschließung in Deutschland bzw. Anlegung eines Familienbuches - eben wegen Übersetzungen und Überprüfungen. (Das Familien- Stammbuch haben wir schon, aber das ist ja unser Privatvergnügen) Ich weiß von einigen Bekannten, dass das in anderen Bundesländern nicht so praktiziert wird, sondern Eheschließungen aus Dänemark von dortigen ABH unproblematisch anerkannt werden.  (wir sind in Sachsen, Freunde von uns waren in Frankfurt in der ABH, andere noch woanders)
Was sind die Rechtsgrundlagen für eine so unterschiedliche Regelung? Habt ihr ähnliche Erfahrungen oder könnt diesen Sachverhalt irgendwie erklären?

Bei uns geht es nicht um Kopf und Kragen, mein Mann kann ohne weiteres nächstes Jahr seine Studenten-A-bewilligung verlängern, aber es interessiert mich halt einfach, warum es so unterschiedliche Regelungen gibt. Es ist einfach ein weiterer Punkt, der die gesamte Ausländer-Community in Sachsen denken lässt, die Ostdeutschen seien Ausländern so feindlich gegenüber eingestellt, was ich eigentlich nicht behaupten möchte.

Danke im Voraus für alle Erklärungen!

Miracle21
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