Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthalt nach Trennung (Gelesen: 3.011 mal)
Sarah123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt nach Trennung
30.08.2005 um 15:20:50
 
Hallo @ all

Ich bin völlig verzweifelt und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich komme aus Iran und habe vor 6 Jahren einen Iraner geheiratet, der damals schon lange in Deutschland gelebt hat und vor 3 Jahren deutscher Staatsbürger geworden ist.  Seit unserer Hochzeit lebe ich auch in Deutschland, studiere z.Zt.. und habe eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Meine Frage ist, wie sich eine Trennung von meinem Mann auf meinen Aufenthalt auswirkt insbesondere dann, wenn wir getrennte Wohnungen beziehen sollten.  Mein Mann hat mir gesagt, dass er aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen wird, von Scheidung hat er (noch) nicht gesprochen.  Da ich alleine unsere gemeinsame Wohnung nicht bezahlen kann, müßte ich mir eine kleinere Wohnung suchen und mich dann auch entsprechend ummelden. Dies hat meines Wissens zur Folge, dass auch die Ausländerbehörden von unserer räumlichen Trennung und der Nichtfortführung unserer Lebensgemeinschaft Kenntnis erlangen.  Da ich mich durch die Entscheidung für meine Ehe mit meiner Familie in Iran völlig überworfen habe, kann ich nicht nach Hause zurück und befürchte nun, in den Iran zurück zu müssen. Ist es für mich möglich, unabhängig vom Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft einen unbefristeten Aufenthalt zu bekommen? Vielen Dank für Eure Hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Trennung
Antwort #1 - 30.08.2005 um 16:41:07
 
Sieh dazu mal hier nach: [url]http://www.xonder.de/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=display;num=1125353435;start=0#10   [/url]
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Sarah123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Trennung
Antwort #2 - 30.08.2005 um 17:21:11
 
@brickbat

Herzlichen Dank für Deine Antwort!

Wenn ich unabhängig vom Bestehen der Lebensgemeinschaft nur ein Jahr Aufenthaltsverlängerung bekomme, verschiebt sich mein Problem nur um diesen Zeitraum, da ich innerhalb eines Jahres unmöglich mein Studium abschließen werde.  Außerdem habe ich das Problem, dass ich nicht zu meiner Familie in den Iran zurück kann (s.o.) Meine Situation ist wohl ziemlich aussichtslos, wenn ich keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekomme.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Trennung
Antwort #3 - 31.08.2005 um 08:49:31
 
Hallo Sarah,

Du schreibst, dass Du nicht in den Iran zurückkehren kannst, da Du Dich mit deiner Familie total überworfen hast. Könntest Du evtl. nachweisen, dass Dir bei Rückkehr in den Iran Verfolgung etc. droht?

Vielleicht könnte man da was über die "Härtefallregelung" machen?

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Trennung
Antwort #4 - 31.08.2005 um 09:08:14
 
Zitat:
Vielleicht könnte man da was über die "Härtefallregelung" machen?


Hi Janna,

wozu denn das ? öhm

Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht doch. öhm

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Trennung
Antwort #5 - 31.08.2005 um 10:36:01
 
Zitat:
@brickbat

Herzlichen Dank für Deine Antwort!

Wenn ich unabhängig vom Bestehen der Lebensgemeinschaft nur ein Jahr Aufenthaltsverlängerung bekomme, verschiebt sich mein Problem nur um diesen Zeitraum, da ich innerhalb eines Jahres unmöglich mein Studium abschließen werde.  Außerdem habe ich das Problem, dass ich nicht zu meiner Familie in den Iran zurück kann (s.o.) Meine Situation ist wohl ziemlich aussichtslos, wenn ich keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekomme.



Sarah, da Du keine AE zum Studium sondern zur Familienzusammenführung hast sind Deine Möglichkeiten für eine Arbeitsaufnahme nicht beschränkt. Zur Not müßtest Du, wie zahlreiche andere Studenten auch, Dein Studium eine Zeitlang hinten anstellen und Dir nebenher einen Job suchen. Wenn Du eine kleine preiswerte Wohnung für Dich alleine mietest, dürfte das nicht allzuschwer werden. Zusätzlich ist Dein Ehemann Dir gegenüber selbstverständlich zum Unterhalt verpflichtet, der beim Nachweis der Sicherstellung des LU angerechnet werden könnte. Mit der Verlängerung für ein Jahr hättest Du zumindest ein Jahr Zeit gewonnen um in Ruhe -vielleicht mit Hilfe eines Rechtsanwaltes- abzuklären wie es weitergehen soll. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum Du so schnell aufgibst. Dazu besteht keine Veranlassung. Eine Niederlassungserlaubnis ist im Moment wohl nicht möglich, unter der Prämisse daß im nächsten Jahr möglicherweise aber Unterhaltszalungen geleistet werden oder eigenes Einkommen erzielt wird könnten die Voraussetzungen dann durchaus nochmal geprüft werden. Laß den Kopf nicht hängen, die Sache ist durchaus nicht hoffnungslos und eine Rückkehr nach Iran steht im Moment doch gar nicht zur Debatte.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Trennung
Antwort #6 - 31.08.2005 um 10:41:18
 
Mir scheint sie hat den Unterschied zwischen der Niederlassungserlaubnis und der AE mit eigenständigem Aufenthaltsrecht nicht ganz verinnerlicht.  öhm

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Trennung
Antwort #7 - 31.08.2005 um 15:23:02
 
Ronny, ich meinte das mit der Härtefallregelung wenn Sarah nach der einjährigen Verlängerung keine weitere Verlängerung erhalten würde, da sie als Studentin möglicherweise nicht genug Einkommen hätte.

Habe dabei aber auch übersehen, dass der Ehemann unterhaltspflichtig ist.

@Sarah: Du solltest auf keinen Fall aufgeben. Irgendwie gibt es immer einen Weg, und wie brickbat schon sagte, soooo schlecht sieht die Sache doch gar nicht aus.

Liebe Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Trennung
Antwort #8 - 31.08.2005 um 15:37:48
 
Zitat:
da sie als Studentin möglicherweise nicht genug Einkommen hätte.


Dann käme aber immer noch vor einer Härtefall-Entscheidung eine (nicht eingeschränkte ) Beschäftigung in Betracht, da sie ja nicht den Beschränkungen der sonstigen Studenten unterworfen ist.
Und notfalls eben eine Einschränkung des Studiums.

Zitat:
Habe dabei aber auch übersehen, dass der Ehemann unterhaltspflichtig ist.


Das wird außerdem helfen, auch wenn evtl. (noch) keine NE in Betracht kommt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Sarah123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Trennung
Antwort #9 - 01.09.2005 um 11:16:25
 
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten. :bussi

Ich habe mittlerweile über eine Freundin Kontakt zu einem Anwalt bekommen, der auf die Problematik spezialisiert ist. Werde in den nächsten Tagen dort einen Termin bekommen. Dank Eurer Hilfe ist für mich aber jetzt schon einiges klarer geworden.

Herzliche Grüße
Sarah
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Trennung
Antwort #10 - 01.09.2005 um 11:47:48
 
öhmHast Du denn mit der ABH überhaupt schon gesprochen?
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Sarah123
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt nach Trennung
Antwort #11 - 01.09.2005 um 14:43:21
 
Nein, ich habe mit der ABH noch nicht gesprochen. Das steht mir aber sicher noch bevor. Ich brauche jetzt erst einmal Klarheit, was so alles auf mich zukommt. Die Trennung mit allen Konsequenzen ist nicht leicht für mich. Nochmals vielen herzlichen Dank für Eure Antworten, die mir wieder etwas Mut gegeben haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema