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Nichte von Polen nach Deutschland? (Gelesen: 1.595 mal)
Britta
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Es gibt nichts Gutes,
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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29.08.2005 um 18:43:25
 
Hallo,
die Situation ist folgendermaßen:

eine Tante (eingebürgert, berufstätig) möchte ihre Nichte (27, Polin, geschieden, in Polen lebend) und deren fünfjährigen Sohn nach Deutschland holen (schlechte Situation für die beiden nach Scheidung etc.).
Nach dem, was ich bisher gelesen habe, muss sie - die Tante - in dieser Situation (sobald es über den dreimonatigen visumfreien Besuchszeitraum hinausgeht) eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass sie für Unterkunft, Unterhalt und Krankenversicherung der beiden aufkommt.
Habe ich das richtig verstanden? Oder gibt es Verwandtschafts-Sonderregeln auch bei diesem Verwandtschaftsgrad?
Falls die Nichte arbeiten wollte, müsste Sie die Genehmigung bei der ABH einholen, stimmt das?

Danke schon jetzt für Antworten,

Britta
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 29.08.2005 um 20:32:16
 
Zitat:
Nach dem, was ich bisher gelesen habe, muss sie - die Tante - in dieser Situation (sobald es über den dreimonatigen visumfreien Besuchszeitraum hinausgeht) eine Verpflichtungserklärung abgeben, dass sie für Unterkunft, Unterhalt und Krankenversicherung der beiden aufkommt.
Habe ich das richtig verstanden? Oder gibt es Verwandtschafts-Sonderregeln auch bei diesem Verwandtschaftsgrad?

Das hast Du richtig verstanden. Sie wird keinen Aufenthalt bekommen,
wenn Ihr Lebensunterhalt nicht ohne öffentliche Mittel gesichert ist.

Zitat:
Falls die Nichte arbeiten wollte, müsste Sie die Genehmigung bei der ABH einholen, stimmt das?

Neu einreisende "Neu-EUler" müssen sich wegen der Arbeitserlaubnis
mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Hier läuft es noch etwas
anders, als bei anderen Ausländern aus Drittstaaten oder anderen
Staaten der EU.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Britta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #2 - 05.10.2005 um 10:16:13
 
Um ganz konkret zu werden: was bedeutet "gesicherter Lebensunterhalt" finanziell neben Wohnung und Krankenversicherung? Bemisst sich das am ALG II-Satz? Oder ist es Ermessenssache des zuständigen Menschen?
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brickbat
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Antwort #3 - 05.10.2005 um 13:35:43
 
Bei uns werden die Sozialhilfesätze plus 10% plus Miete plus KV-Schutz zu Grunde gelegt. Kann in anderen Behörden aber anders sein.
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