Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holland (Gelesen: 3.975 mal)
Kaye
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holland
29.08.2005 um 13:58:01
 
Guten Tag,

Ich bin mit einer Deutscher verheiratet und habe seit 2003 ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Nun hat mein Mann eine Stelle in Holland bekommen und wir werden dorthin ziehen. Wenn ich das neue Gesetz richtig verstehe, bleibt mein Aufenthaltserlaubnis (bzw. jetzt Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Man will nicht gleich an das schlimmste denken, aber... Aber was passiert, wenn aus irgendein Grund die Ehe dann nicht mehr besteht (Scheidung oder Tod), und ich will wieder nach DE ziehen? Bleibt mein Aufenthaltserlaubnis trotzdem gültig?

Eine zweite Frage-- sollte ich dann irgendeine Bescheinigung von der Ausländerbegorde hier holen, dass ich das Aufenhalterl. erhalten bleibt?

Vielen Dank,

Kaye
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Leuchte
Full Member
***
Offline




Beiträge: 89

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holland
Antwort #1 - 29.08.2005 um 14:33:43
 
Das ist in § 51 Abs. 2 AufenthG geregelt:

"in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden..."

eine entsprechende Bescheinigung stellt die zuletzt zuständige Ausländerbehörde aus (Abs. 2 letzter Satz).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holland
Antwort #2 - 29.08.2005 um 17:36:37
 
Zitat:
Guten Tag,

Ich bin mit einer Deutscher verheiratet und habe seit 2003 ein unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Nun hat mein Mann eine Stelle in Holland bekommen und wir werden dorthin ziehen. Wenn ich das neue Gesetz richtig verstehe, bleibt mein Aufenthaltserlaubnis (bzw. jetzt Niederlassungserlaubnis) erhalten.

Man will nicht gleich an das schlimmste denken, aber... Aber was passiert, wenn aus irgendein Grund die Ehe dann nicht mehr besteht (Scheidung oder Tod), und ich will wieder nach DE ziehen? Bleibt mein Aufenthaltserlaubnis trotzdem gültig?
...
Vielen Dank,

Kaye


öhmDazu habe ich keine spezielle Regelung gefunden. Wenn ich aber nur vom Text ausgehe dann muß eine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegen,  und das ist nach dem Tod des Partners ja nicht mehr der Fall. Ich fürchte fast, daß die NE dann erlischt. Obwohl das ein ziemlich beklemmender Gedanke ist. Im Einzelfall wird sich womöglich eine Lösung finden lassen, z. B. wenn gemeinsames Eigentum im BG vorhanden ist, oder so. Wenn aber durch die Ausreise alle Brücken zum BG abgebrochen wurden sehe ich im Moment keine Möglichkeit.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Kaye
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brücke zum DE...
Antwort #3 - 02.09.2005 um 12:17:46
 

Vielen Danke für eure Anwoten.  So wie es aussieht, muss ich ihn doch gut pflegen Zwinkernd

Wir hatten schon überlegt, bei seiner Eltern angemeldet zu bleiben, da wir eigentlich DE als "Heimat" betrachten und irgendwann zuruck wollen.  Aber erstmal werden wir wahrscheinlich mehere Jahre durch die Welt geschickt werden.  Da schien es uns zu kompliziert, wegen Steuer etc.  Würde sowas mit der NE helfen?

Was kann man eigentlich sonst machen, um "die Brücke nach DE" nicht abzureizen?

Kaye
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holland
Antwort #4 - 02.09.2005 um 12:22:26
 
Hi,
jedenfalls könnte auch bei Abmeldung die NE bestehen bleiben,
ist aus obigen Postings ja zu erlesen. Lasst Euch eine entsprechende
Bescheinigung ausstellen und gut ist. Sofern Du Drittstaatsange-
hörige bist, ersparst Du Dir damit zumindest die Visumsbeantragung,
wenn Ihr mal zu Besuch nach D. wollt.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Kaye
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holla
Antwort #5 - 02.09.2005 um 12:47:25
 
Danke Mick.  Da ich kein Visa für DE brauche ist das nicht so dringend, aber praktisch vielleicht...

Mein Frage jetzt ist wie kann ich mein EIGENSTÄNDIGE Recht, wieder in DE zu leben, aufrecht erhalten.  (Oder zu mindest die wahrscheinlichkeit erhohen, dass ich mal wieder ein AE bekommen könnte, falls die Ehe aus irgendein Grund nicht mehr besteht.) 

K.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holla
Antwort #6 - 02.09.2005 um 16:10:13
 
Zitat:
Danke Mick.  Da ich kein Visa für DE brauche ist das nicht so dringend, aber praktisch vielleicht...

Mein Frage jetzt ist wie kann ich mein EIGENSTÄNDIGE Recht, wieder in DE zu leben, aufrecht erhalten.  (Oder zu mindest die wahrscheinlichkeit erhohen, dass ich mal wieder ein AE bekommen könnte, falls die Ehe aus irgendein Grund nicht mehr besteht.)  

K.


Ich fürchte, da wirst Du Deinen Mann zumindestens so lange besonders gut pflegen müssen bis ihr wieder hier seit.  Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht wird sich nicht aufrecht halten lassen.

( ...es sei denn durch Einbürgerung)
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
Reyhan
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 350

Münsterland, Germany
Münsterland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holland
Antwort #7 - 03.09.2005 um 14:59:58
 
..jetzt wirds aber interessant !

Wenn wir (mein Mann mit unbefristeter AE und ich mit deutschem Pass ) ohne die " Erlaubnis"  der ABH beruflich oder warum auch immer ins Ausland ( egal wo ) umziehen müssen, kommt mein Mann nach Ablauf der 6 Monate nicht wieder nach D., falls ich z.B. unterwegs tödlich verunglücke.


Wenn wir mit " Erlaubnis " der ABH umziehen und mir passiert o.g., gibts kein Problem.

Habe ich alles verstanden....


Aber wenn wir noch nicht wissen, wie lange wir weg bleiben werden, stellt die ABH dann eine unbefristete " Erlaubnis aus oder wie habe ich mir das vorzustellen ?

Viele Grüße und Danke schon jetzt

Reyhan
Zum Seitenanfang
  

..immer mit der Ruhe !
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holla
Antwort #8 - 03.09.2005 um 22:02:44
 
Zitat:
Aber wenn wir noch nicht wissen, wie lange wir weg bleiben werden, stellt die ABH dann eine unbefristete " Erlaubnis aus oder wie habe ich mir das vorzustellen ?

Hi,
ja, so kannst Du Dir das vorstellen.

Die NE erlischt eben nicht, wenn man aus einem nach der Natur
nicht vorübergehenden Grund ausreist, auch dann nicht, wenn
man länger als sechs Monate im Ausland verweilt. Das wird be-
scheinigt, Fristen sind dafür nicht vorgesehen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Reyhan
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 350

Münsterland, Germany
Münsterland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holland
Antwort #9 - 04.09.2005 um 23:34:01
 
...ich mag klare Aussagen !

Danke schön

Liebe Grüße

Reyhan
Zum Seitenanfang
  

..immer mit der Ruhe !
 
IP gespeichert
 
Kaye
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holla
Antwort #10 - 06.09.2005 um 13:17:05
 
Zitat:
Hi,
ja, so kannst Du Dir das vorstellen.

Die NE erlischt eben nicht, wenn man aus einem nach der Natur
nicht vorübergehenden Grund ausreist, auch dann nicht, wenn
man länger als sechs Monate im Ausland verweilt. Das wird be-
scheinigt, Fristen sind dafür nicht vorgesehen.



Jetzt bin ich aber verwirrt.  Ich habe von die Postings oben (brickbat) verstanden:  wenn wir weg ziehen, und mein Mann passiert irgendwas (oder er trifft ein tolles meisje :-0 ) dann erlischt die NE-- mit oder ohne bescheinigung.

Habe ich das richtig verstanden?

Kaye
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holla
Antwort #11 - 06.09.2005 um 13:35:43
 
Zitat:
Jetzt bin ich aber verwirrt.  Ich habe von die Postings oben (brickbat) verstanden:  wenn wir weg ziehen, und mein Mann passiert irgendwas (oder er trifft ein tolles meisje :-0 ) dann erlischt die NE-- mit oder ohne bescheinigung.


Hi Kaye,
wie Du meinem Posting entnehmen konntest, habe ich
eine bestimmte (Nach-)Frage konkret beantwortet. Dieses
ohne Spekulation über irgendwelche Todesfälle. Zu dieser
Frage hatte Brickbat ausreichend gepostet.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Kaye
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holla
Antwort #12 - 06.09.2005 um 14:02:21
 
[[i]quote author=Reyhan link=board=ehe;num=1125316680;start=0#7 date=09/03/05 um 14:59:58]..jetzt wirds aber interessant !

Wenn wir (mein Mann mit unbefristeter AE und ich mit deutschem Pass ) ohne die " Erlaubnis"  der ABH beruflich oder warum auch immer ins Ausland ( egal wo ) umziehen müssen, kommt mein Mann nach Ablauf der 6 Monate nicht wieder nach D., falls ich z.B. unterwegs tödlich verunglücke.


Wenn wir mit " Erlaubnis " der ABH umziehen und mir passiert o.g., gibts kein Problem. [quote]
[/i]
Mick, so klar ist das mir doch nicht, Sorry.  Aber Reyhan hat spezifisch gefragt "falls ich unterwegs tödlich verunglucke".  Mir scheint's das ihr Mann in diese Fall trotz ausgestellt Bescheinigung GENAU das gleiche Problem haben würde wie ich.

Deswegen frage ich: heisst es das diese Bescheinigung DOCH ein Wiedereinreise OHNE fortbestand der Ehe ermöglicht?

Danke,

Kaye

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holla
Antwort #13 - 06.09.2005 um 15:15:39
 
Zitat:
Mick, so klar ist das mir doch nicht, Sorry.  Aber Reyhan hat spezifisch gefragt "falls ich unterwegs tödlich verunglucke".  Mir scheint's das ihr Mann in diese Fall trotz ausgestellt Bescheinigung GENAU das gleiche Problem haben würde wie ich.


DIESE Frage von Reyhan habe ich nicht beantwortet. Welche ich
beantwortet habe, ist dem Zitat in meinem Posting zu entnehmen.

Und ich habe auch bereits geschrieben, dass Brickbat zum "Versterben"
ausreichend gepostet hat.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.09.2005 um 16:01:50 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holla
Antwort #14 - 07.09.2005 um 09:50:05
 
@ Mick

Auch Reyhan's Frage hat konkret auf den Tod des deutschen Ehegatten abgezielt:

Zitat:
Wenn wir (mein Mann mit unbefristeter AE und ich mit deutschem Pass ) ohne die " Erlaubnis"  der ABH beruflich oder warum auch immer ins Ausland ( egal wo ) umziehen müssen, kommt mein Mann nach Ablauf der 6 Monate nicht wieder nach D., falls ich z.B. unterwegs tödlich verunglücke.


Wenn wir mit " Erlaubnis " der ABH umziehen und mir passiert o.g., gibts kein Problem.

Habe ich alles verstanden....


Insofern ist Kaye's Nachfrage berechtigt...

Aus meiner Sicht verhält es sich so:

Wenn ein Ausländer eine Fristverlängerung nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 besitzt,  ist es irrelevant ob der deutsche Ehegatte stirbt (bzw. es einen solchen überhaupt gibt).
Wenn ein Ausländer eine Bescheinigung nach § 51 Abs. 2 S. 3 hat, verfällt die NE dennoch, wenn der deutsche Ehegatte stirbt, so wie das Brickbat vorher geschrieben hat.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unbefristete AE  (DE-mann) u. umzug nach Holla
Antwort #15 - 07.09.2005 um 10:18:26
 
Zitat:
@ Mick
Auch Reyhan's Frage hat konkret auf den Tod des deutschen Ehegatten abgezielt:


Hi,
auf die Gefahr als "stur" eingestuft zu werden...
Ich habe ausschließlich die Frage nach dem Verfahren für die
Ausstellung der Bescheinigung beantwortet. Diese hast Du
in Deinem Quote komischerweise nicht mit zitiert.

Diese Frage...
Zitat:
Aber wenn wir noch nicht wissen, wie lange wir weg bleiben werden, stellt die ABH dann eine unbefristete " Erlaubnis aus oder wie habe ich mir das vorzustellen ?

habe ich beantwortet. Da sie nach dem Satz "soweit habe ich das
verstanden" geschrieben wurde, habe ich sie schon als selbständige
Frage verstanden.

Alles klar soweit  öhm
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema