Zitat:Und dass ein Titel nur für einen kurzen Aufenthalt selbst beantragt wird um dann hinterher hier ein nationales längeres Visum zu bekommen, ist sicherlich nicht unvorhersehbar.
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Grüße
Ronny
Darum ging es ja hierbei garnicht. Es sollte lediglich innerhalb der Schengenfrist - also 90 Tage - von einer kürzeren Zeit zB 45 Tage auf die 90 Tage verlängert werden. Die Voraussetzungen wie Sicherung des Unterhalts, Versicherung, Rückflugticket usw. waren ja gegeben.
Mittlerweile hat die
ABH das Gesuch abgelehnt, wie zu erwarten war. Vor ca 5 Jahren haben sie unter gleichen Bedingungen und bei gleicher Gesetzeslage das gleiche noch genehmigt.
Es sind nicht die Gesetze und nicht die Anwendung der Gesetze, die sich offensichtlich geändert haben, sondern die Auslegung derselben.
Bedauerlich ist nur, das diese neue strikte Praxis sich gegen uns selbst wenden wird. Schliesslich machen sehr viele Deutsche auch Urlaub im Ausland, auch im nicht-EU-Ausland. Viele der schönsten Urlaubsgebiete liegen dort. Die meisten Staaten haben die Tendenz, gleiches mit gleichem zu vergelten. Wenn z.B Visumspflicht für bestimmte Ausländer in D eingeführt wird, dann reagiert deren Staat ebenfalls mit der Einführung der Visumspflicht für Deutsche.
Was macht dann ein Deutscher, der seinen Urlaubsaufenthalt von 2 auf 3 Wochen verlängern will? Ich kann mir gut vorstellen, wie die Behörden dort in Zukunft auf solche Wünsche reagieren werden.
Grüsse,
madu