Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Was passiert nach Visumserteilung?? (Gelesen: 1.079 mal)
Anita
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was passiert nach Visumserteilung??
23.08.2005 um 08:55:04
 
Hallo,

ich habe im Juli in der Türkei einen Türken geheiratet, ich selbst bin Deutsche, er hat das Visum schon bekommen aufgrund von Familienzusammenführung, aber nur für 3 Monate, also bis November. Was jetzt? Also ich weis das er hier gemeldet sein muss, aber dann? Was muss ich als nächstes beantragen? Aufenthaltsgenehmigung?

Grüße
Anita
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anita
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nach Visumserteilung??
Antwort #1 - 23.08.2005 um 09:01:24
 
Da fällt mir noch ein, muss er auch so einen Integrationskurs machen? Er absolviert so wie so einen Sprachkurs wegen Studium? Muss er? Wenn ja wie viel kostet es?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was passiert nach Visumserteilung??
Antwort #2 - 23.08.2005 um 11:18:03
 
Hallo Anita,

wenn Dein Mann da ist, meldet Ihr ihn erst mal bei der Meldebehörde an. Dann geht Ihr mit der Meldebescheinigung zur Ausländerbehörde und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis. Bei Zweck des Aufenthalts eintragen "eheliche Lebensgemeinschaft" (denn aufgrund dieses Zwecks erhält er die AE).
Am Besten, Ihr geht zusammen hin, wenn er alles alleine erledigt, lässt das eher einen Verdacht auf Scheinehe aufkommen. Denk dran, auch Deinen Pass oder Personalausweis mitzunehmen (die Leute auf der ABH machen sich wahrscheinlich eine Kopie davon).

Bezüglich Integrationskurse schau mal da:
Integration


Die Kurse kosten unterschiedlich, das hängt vom Kursträger ab, aber soweit ich weiß, gibt es da doch Zuschüsse? Unter dem o. g. Link müsstest Du auch über die Zuschüsse etwas finden.

Liebe Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema