Zitat:... Er machte diffamierende Bemerkungen über Land und Leute in Gegenwart meines Verlobten (als er noch nicht gut deutsch konnte), z.B.: "Wissen Sie Fr. X, in diesen Ländern sind die Leute so arm. Da können Sie die Papiere auf dem Flohmarkt kaufen!"
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Nyalina
1. Ich weiß zwar nicht um welches Land es geht aber leider trifft das den Nagel auf den Kopf. Die Tatsache, daß man in zahlreichen Länder alle benötigten Urkunden und Dokumente käuflich erwerben kann ist der Grund dafür, daß viele Botschaften die Legalisierung von Urkunden eingestellt haben und daß die Prüfung ausländischer Dokumente beim OLG so lange dauert. Wie immer müssen unter diesem Umstand auch diejenigen leiden, die sich ihre Urkunden nicht auf diese Art und Weise `besorgt´ haben.
So ist das Leben nun mal.
2. Wenn der zuständige Sachbearbeiter in Urlaub ist, sollte eigentlich sein Vertreter dafür sorgen, daß das Tagesgeschäft weiterläuft. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist das nicht die Schuld des Sachbearbeiters. Falls es keinen Vertreter gibt würde ich mich mal an die Abteilungsleitung wenden.
Du solltest aber auch nicht außer Betracht lassen, daß -auch auf Druck der Öffentlichkeit- im öffentlichen Dienst bei steigendem Arbeitsvolumen seit Jahren permanent Stellen eingespart werden. Das dabei nicht alles immer sofort bearbeitet werden kann liegt bei dieser Personalpolitik auf der Hand.
Davon mal ganz abgesehen:
Wenn die Urkunde am 10.08. erteilt wurde gehe ich mal davon aus, daß sie am Donnerstag, dem 11.08. verschickt wurde.
Vor Montag, dem 15.08. wird sie nicht in der zentralen Poststelle der Stadt gewesen sein, Dienstag ist sie im Amt und frühestens Mittwoch liegt sie dem Sachbearbeiter vor. Wenn Du dann am Montag, dem 22.08. noch keinen Bescheid bekommen hast, finde ich das nicht sehr lange.
3. Es ist von Seiten einer Behörde absolut unüblich bei anderen Behörden nach dem Verfahrensstand zu fragen, solange sich die Dauer der Bearbeitung im sonst üblichen Rahmen befindet. Die Prüfungen beim OLG dauern nun mal lange, u. a. auch aus den oben bereits geschilderten Gründen.
So, das mußte ich einfach loswerden.
Nun zu den Fragen die ich beantworten kann: ich gehe davon aus, daß Du Deutsche bist. Den Umverteilungsantrag kann er formlos jetzt schon stellen. Die
AE wird erteilt, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen (Paß, gemeinsame Wohnung, Heirat). Je nach vorgeschichte wird die
ABH möglicherweise auf die vorherige Durchführung eines Visaverfahrens verweisen.
Dein Verlobter erhält die Auflage `Erwerbstätigkeit gestattet´ und kann damit auch die LSt-Karte bekommen, und zwar bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich er am 20.09. letzten Jahres mit HW gemeldet war. Sofern Du gesetzlich krankenversichert bist wird Dein Verlobter nach der Heirat familienversichert. Er muß lediglich bei der Krankenkasse angemeldet werden, am Besten vorher mal anrufen welche Unterlagen außer der Heiratsurkunde benötigt werden. Hartz IV Bezug hat keine negativen Auswirkungen auf die
AE, lediglich die Erteilung der
NE wäre ausgeschlossen wenn zu diesem Zeitpunkt immer noch bezogen wird und der
LU nicht durch Dein Einkommen sichergestellt ist.
Die Beantwortung der arbeitsrechtlichen Fragen überlasse ich lieber den Kollegen von der Bundesagentur.