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Hochzeit-und was dann (Gelesen: 1.422 mal)
Nyalina
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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22.08.2005 um 20:13:36
 
Hallo,

endlich, nach langem Warten, können wir nun bald unsere Hochzeit feiern.   :bussi Aber was kommt dann?
Mein Verlobter ist geduldet - Wohnsitz allerdings in einer anderen Stadt. Wir müssen einen Umverteilungsantrag stellen; wie muss der aussehen und kann er/ich den schon vorher stellen? Was ist mit Krankenkasse, Arbeitsamt, Aufenthaltsgenemigung, LSt-Karte.... Von einer Frau von der IAF habe ich die Auskunft erhalten, dass er, sollte er keinen Job bekommen, direkt Hartz IV beantragen kann. Stimmt das und wenn ja, kann sich das irgendwie negativ auswirken; kann er eine Umschulung machen? - Ich habe das Gefühl, jetzt geht es erst richtig los. ???

Übrigens, die Erfahrungen, die wir mit dem Standesamt gemacht haben, waren total negativ. Es war von Anfang an klar, dass der Beamte sowieso nicht an die Ernsthaftigkeit unserer Beziehung glaubt. Er hat von vorneherein so dämliche Fangfragen gestellt, dass man gleich gemerkt hat, bei ihm leuchtet die Scheinehen-Warnlampe. Er machte diffamierende Bemerkungen über Land und Leute in Gegenwart meines Verlobten (als er noch nicht gut deutsch konnte), z.B.: "Wissen Sie Fr. X, in diesen Ländern sind die Leute so arm. Da können Sie die Papiere auf dem Flohmarkt kaufen!"
Er war überhaupt nicht bereit, uns in irgendeiner Weise zu unterstützen. Nach langem Warten hat er klar und deutlich gesagt, dass er in keinem Fall bereit ist, beim OLG mal nach dem Fortgang der Dinge zu fragen. Das Ende der Fahnenstange war heute, nachdem wir selber Kontakt zum OLG aufgenommen hatten: die Befreiungsurkunde ist bereits am 10.08. erteilt worden und wir haben bis dato keinen Bescheid, weder schriftlich noch telefonisch. Nachdem wir drei Tage versucht haben ihn zu erreichen, die Auskunft, dass er bis zum 12.09. in Urlaub ist. Auch durch den Vergleich anderer Daten wurde klar, dass er es jeweils nicht besonders eilig hatte, die Dinge weiterzuleiten. Und man kann nicht alles mit den Sommerferien entschuldigen.
Ich überlege, ob ich eine Beschwerde gegen dieses Verhalten einreiche... Smiley

In der Hoffnung auf zahlreiche Tipps

Nyalina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 23.08.2005 um 11:37:02
 
Zitat:
... Er machte diffamierende Bemerkungen über Land und Leute in Gegenwart meines Verlobten (als er noch nicht gut deutsch konnte), z.B.: "Wissen Sie Fr. X, in diesen Ländern sind die Leute so arm. Da können Sie die Papiere auf dem Flohmarkt kaufen!"
...
Nyalina


1. Ich weiß zwar nicht um welches Land es geht aber leider trifft das den Nagel auf den Kopf. Die Tatsache, daß man in zahlreichen Länder alle benötigten Urkunden und Dokumente käuflich erwerben kann ist der Grund dafür, daß viele Botschaften die Legalisierung von Urkunden eingestellt haben und daß die Prüfung ausländischer Dokumente beim OLG so lange dauert. Wie immer müssen unter diesem Umstand auch diejenigen leiden, die sich ihre Urkunden nicht auf diese Art und Weise `besorgt´ haben.
So ist das Leben nun mal.

2. Wenn der zuständige Sachbearbeiter in Urlaub ist, sollte eigentlich sein Vertreter dafür sorgen, daß das Tagesgeschäft weiterläuft. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist das nicht die Schuld des Sachbearbeiters. Falls es keinen Vertreter gibt würde ich mich mal an die Abteilungsleitung wenden.
Du solltest aber auch nicht außer Betracht lassen, daß -auch auf Druck der Öffentlichkeit- im öffentlichen Dienst bei steigendem Arbeitsvolumen seit Jahren permanent Stellen eingespart werden. Das dabei nicht alles immer sofort bearbeitet werden kann liegt bei dieser Personalpolitik auf der Hand.
Davon mal ganz abgesehen:
Wenn die Urkunde am 10.08. erteilt wurde gehe ich mal davon aus, daß sie am Donnerstag, dem 11.08. verschickt wurde.
Vor Montag, dem 15.08. wird sie nicht in der zentralen Poststelle der Stadt gewesen sein, Dienstag ist sie im Amt und frühestens Mittwoch liegt sie dem Sachbearbeiter vor.  Wenn Du dann am Montag, dem 22.08. noch keinen Bescheid bekommen hast, finde ich das nicht sehr lange.
3. Es ist von Seiten einer Behörde absolut unüblich bei anderen Behörden nach dem Verfahrensstand zu fragen, solange sich die Dauer der Bearbeitung im sonst üblichen Rahmen befindet. Die Prüfungen beim OLG dauern nun mal lange, u. a. auch aus den oben bereits geschilderten Gründen.

So, das mußte ich einfach loswerden.

Nun zu den Fragen die ich beantworten kann: ich gehe davon aus, daß Du Deutsche bist. Den Umverteilungsantrag kann er formlos jetzt schon stellen. Die AE wird erteilt, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen (Paß, gemeinsame Wohnung, Heirat). Je nach vorgeschichte wird die ABH möglicherweise auf die vorherige Durchführung eines Visaverfahrens verweisen.
Dein Verlobter erhält die Auflage `Erwerbstätigkeit gestattet´ und kann damit auch die LSt-Karte bekommen, und zwar bei der Behörde in deren Zuständigkeitsbereich er am 20.09. letzten Jahres mit HW gemeldet war. Sofern Du gesetzlich krankenversichert bist wird Dein Verlobter nach der Heirat familienversichert. Er muß lediglich bei der Krankenkasse angemeldet werden, am Besten vorher mal anrufen welche Unterlagen außer der Heiratsurkunde benötigt werden. Hartz IV Bezug hat keine negativen Auswirkungen auf die AE, lediglich die Erteilung der NE wäre ausgeschlossen wenn zu diesem Zeitpunkt immer noch bezogen wird und der LU nicht durch Dein Einkommen sichergestellt ist.
Die Beantwortung der arbeitsrechtlichen Fragen überlasse ich lieber den Kollegen von der Bundesagentur.
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Nyalina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.08.2005 um 18:28:46
 
Danke für die prompte und hilfreiche Antwort. :blum

Ich kann deine Anmerkungen zur Vorgehensweise in den Behörden verstehen und wenn du selbst Mitarbeiter/in in einer Behörde bist, weißt du wohl genau, wie langsam die Mühlen mahlen (müssen).
Mein Gefühl, dass der Beamte eine negative Einstellung hat, speist sich ja nicht nur aus der einen oder anderen Bemerkung. Das sind viele kleine Dinge, Blicke, Worte usw. Ich habe speziell über ihn auch schon anderes von anderen Paaren gehört - glaub' mir, dass ist nicht nur die Überlastung der Behörde gewesen.
Dass die Papiere auf Herz und Nieren geprüft werden, finde ich durchaus richtig - trotzdem kann man sich eine solche Bemerkung (und andere Bemerkungen) in Gegenwart eines Menschen, der aus diesem Land kommt, sparen; ich finde einfach, das gehört sich nicht!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 24.08.2005 um 11:54:07
 
Klar, es kommt immer auf die Situation an und man muß sich natürlich nicht alles gefallen lassen. Eine gute Methode ist m. E. den Sachbearbeiter direkt anzusprechen wenn von seiner Seite eine Bemerkung gefallen ist, die man diffamierend oder beleidigend findet. Auf diese Weise kann man die Situation sofort klären und meistens ist die weitere Zusammenarbeit dann weitaus fruchtbarer. Wenn man sich im Nachhinein beschwert steht ein Wort gegen das andere, man bekommt vielleicht eine offizielle Entschuldigung, aber am Verhalten des Sachbearbeiters ändert man nichts. Oft ist sich dieser wahrscheinlich gar nicht bewußt wie solche Bemerkungen `rüberkommen. Darauf angesprochen denkt er vielleicht darüber nach und formuliert beim nächsten mal etwas taktvoller.
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