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niederlassungserlaubnis und ALGII (Gelesen: 1.891 mal)
celix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.08.2005 um 18:06:37
 
Hallo an alle,
Ich wohne seit 1 jahr von meine  Frau (Deutsche) ofiziel getrennt, und will ALGII beantragen. Könntet`s sein das ich meine Niederlassungserlaubnis deswegen verliere ?
Danke un Grüss
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celix
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.08.2005 um 14:17:58
 
Sorry, ich merke ich muss eindeutiger sein:
Ich wohne von meine  Frau (Deutsche) ofiziel getrennt und habe mein minijob verloren.Ich will ALGII beantragen, aber jemand hat mir gesagt das die Ausländerbehörde könntet  mein unbefristeten  (durch die Ehe bekommen) für ein befristeten AE ersetzen, auf den Grund das mein Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
Weiss jemand ob das möglich ist und wenn ja, ob ich es wieder beantragen kann, wenn ich wieder ein festes Job habe?
Vielen Dank in voraus

Grüsse
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 21.08.2005 um 15:11:28
 
Hallo Speddy,

wann genau erfolgte die Tennung und wann genau wurde die unbefristete AE erteilt?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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celix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.08.2005 um 23:28:50
 
Hi Ronny, erstmal danke für das Interesse auf meine Frage,

die Trennung erfolgte vor ein Jahr (Mitte August letztes Jahr), und  die unbefristete AE wurde Mitte Juni -auch letztes Jahr- erteilt.

Gruß
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 22.08.2005 um 07:10:41
 
Zitat:
die Trennung erfolgte vor ein Jahr (Mitte August letztes Jahr), und  die unbefristete AE wurde Mitte Juni -auch letztes Jahr- erteilt.


Dann gehe ich mal davon aus, dass ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bereits im Juni entstanden ist. Nach Erteilung der unbefristeten AE eingetretene Umstände haben daran nichts geändert. Gründe für eine Rücknahme sehe ich nicht.

Die unbefristete AE gilt daher seit 01.01.2005 als Niederlassungserlaubnis fort.

Mir ist keine Regelung bekannt, die dazu führen könnte, dass die Niederlassungserlaubnis nachträglich durch den Bezug von ALG II gefährdet werden könnte.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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celix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.08.2005 um 11:54:54
 
Hey Ronny, vielen Dank für die schnelle Antwort , jetz kann ich mich beruhigen.

Schöne Grüße und bis nächstes mal
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