Hallo zusammen,
Ich möchte die Meinung von Experten hören, was ich in der
folgenden Situation am besten tun kann:
1) Das Studium wurde vor kurzem erfolgreich abgeschlossen, den Arbeitgeber habe ich bereits gefunden und den Vertrag unterschrieben.
2) Mein Mann, mit dem ich seit 4 Jahren verheiratet bin und zusammen wohne, möchte jetzt einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen, er hat ohne Zweifel den Anspruch drauf.
Ich bin allerdings in meinem Aufenthaltsstatus von ihm absolut unabhangig, i.e. ich war nie als "seine Frau" bei der
ABH registriert.
Jetz die Fragen:
1. Falls mein Mann die
NE bekommt, bekomme ich die auch automatisch
nach dem §9 (3) des
AufenthG ? Oder gilt dieses Paragraph 9 (3) nur für die Familienangehörige die nachgezogen wurden.
2. Falls ich nach einigen Wochen meine eigene Arbeitserlaubnis bzw.
Aufenthaltserlaubnis für die Erwerbstätigkeit bekomme, darf ich später
mein Aufenthaltsstatus auf den Status der "Frau meines Mannes" wechseln und was für einen Aufenthaltstitel bekomme ich in dem Fall ?
Ich glaube mein Ziel ist ziemlich klar: soweit er die
NE bekommt, möchte ich die auch haben
Ausserdem, habe ich noch eine kleine Frage über die Arbeitsmarktprüfung.
Welche Arbeitagentur ist für die Entscheidung über die Arbeitsmarktprüfung zuständig: die in meinem Wohnort oder die am Sitz des Arbeitgebers ?
Gibt es vielleicht ein Dokument (irgendeine Verfahrensverordnung), wo diese Einzelheiten geregelt sind ?
Danke für die Antworten im voraus.
Margoscha