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Aufenthaltstitel für Griechenland (Gelesen: 1.452 mal)
Amphilochus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel für Griechenland
19.08.2005 um 14:28:29
 
Hallo,

ich hatte schon einmal in einem anderen Unterforum (Ehe) gepostet, habe nun aber nochmal eine Frage bezüglich des Shengan-Rechts! Mein Freund hat eine Aufenthaltserlaubnis für Griechenland (er ist Albaner) und darf damit ja auch für drei Monate nach Deutschland kommen. Nun meine Frage: Er hat nun keinen Stempel im Paß, wann er das eingereist ist nach Duetschland, da es zwischen Griechenland und Deutschland keine Kontrollen gibt. Wäre er dazu verpflichtet gewesen, seinen Paß abzustempeln? Können wir das noch nachholen-soll ich ihn bei mir als Besuch anmelden? Und kann ich nachträglich noch eine Krankenversicherung abschließen? Ich habe überhaupt keine Ahnung, und so mehr ich in diesem Forum lese, destso mehr Angst bekomme ich, dass ich irgendwas illegales mache.

Vielen Dank für die Antworten!


Liebe Grüße
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 19.08.2005 um 15:20:01
 
Zitat:
Nun meine Frage: Er hat nun keinen Stempel im Paß, wann er das eingereist ist nach Duetschland, da es zwischen Griechenland und Deutschland keine Kontrollen gibt. Wäre er dazu verpflichtet gewesen, seinen Paß abzustempeln? Können wir das noch nachholen
2x Nein.

Zitat:
soll ich ihn bei mir als Besuch anmelden?
Das kommt auf die Dauer des Aufenthalts und auch das Meldegesetz des betreffenden Bundeslandes an. Aus welchem Bundesland kommst Du?

Zitat:
Und kann ich nachträglich noch eine Krankenversicherung abschließen?
Da mußt Du mal beim ADAC oder anderen Anbietern nachfragen. Ich würde sagen eher nicht...

Zitat:
Ich habe überhaupt keine Ahnung, und so mehr ich in diesem Forum lese, destso mehr Angst bekomme ich, dass ich irgendwas illegales mache.
Illegal wäre nur wenn er sich länger als 3 Monate im Halbjahr bei Dir aufhält.

Abu

P.S.:
Es heißt "Schengen" (nicht "Shengan" )
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Amphilochus
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Hosenfeld, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.08.2005 um 07:55:49
 
Hallo,

danke für die Antwort. Also ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern.

Liebe Grüße
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 22.08.2005 um 12:11:07
 
Zitat:
soll ich ihn bei mir als Besuch anmelden?

Zitat:
Das kommt auf die Dauer des Aufenthalts und auch das Meldegesetz des betreffenden Bundeslandes an. Aus welchem Bundesland kommst Du?

Zitat:
Also ich komme aus Mecklenburg-Vorpommern.

Strenggenommen mußt du ihn anmelden, das das meckl.-vorp. Meldegesetz keine Ausnahme für Besucher aus dem Ausland kennt. Ich würde aber mal in der zuständigen Meldestelle anrufen, ob das in der Praxis wirklich so gehandhabt wird.

Abu
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