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Prozesskostenhilfe (Gelesen: 2.111 mal)
adrianyx
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Prozesskostenhilfe
19.08.2005 um 12:58:11
 
Hallo,
ich möchte gerne fragen, ob ich obwohl ich eine Rchtschutzversicherung abgeschlossen habe, die aber Ausländerrecht nicht umfasst, noch Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe falls ich die Ausländerbehörde anklagen müsste. Danke.
Gruss Adrian
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prozesskostenhilfe
Antwort #1 - 19.08.2005 um 13:35:09
 
Hallo,

eine Rechtsschutzversicherung hat nichts mit Prozesskostenhilfe zu tun.
Prozesskostenhilfe wird vom Staat übernommen, siehe
http://www.rechtspraxis.de/prozek.htm  und
http://www.123recht.net/article.asp?a=47&f=ratgeber_kosten_prozesskostenhilfe&p=... sowie auf meiner Lieblings-Infoseite:
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe

Am Besten, Du besprichst die Sache mit Deinem Anwalt, der dann auch den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen wird.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prozesskostenhilfe
Antwort #2 - 19.08.2005 um 14:09:47
 
Zitat:
der dann auch den Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen wird


Aber dieser wird nicht von der Prozesskostenhilfe abgedeckt. Vorsicht.
Las da jetzt erst kürzlich was zu in der FamRZ, ein Anwalt beklagte sich da bitterlich (*Mitleid hab*)

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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NuSa
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prozesskostenhilfe
Antwort #3 - 24.08.2005 um 21:33:37
 
Ja also,
wenn dein Anwalt PKH (Prozesskostenhilfe) beantragt und dieser abgelehnt wird ( z.B. weil Klage keine Aussicht auf Erfolg hat o. dein Einkommen zu hoch ist), dann musst du für die bis dahin angefallenen Kosten des Anwalts selbst aufkommen. Und wenn du doch klagen willst, für die Kosten der Klage natürlich auch.

Im PKH-Formular ist ne Spalte mit der Frage "Trägt eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle/Person die Kosten Ihrer Prozessführung?", da einfach "nein" ankreuzen.  Wie gesagt, das ist aber noch keine Garantie dafür, dass du auch tatsächlich PKH bewilligt bekommst, die oben egnannten Voraussetzungen prüft das zuständige Gericht noch, es ist nur weil der Staat erst eintritt, wenn sonst keine andere Möglichkeit besteht.

LG
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albosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Prozesskostenhilfe
Antwort #4 - 24.08.2005 um 23:49:31
 
Gehe zur Antragsstelle beim Gericht. Dort solltest du dem Rechtspfleger dein Problem vortragen. Wenn deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Gewährung von
- erst einmal - Beratungskostenhilfe zulassen,
wird dir der Rechtspfleger einen "Beratungskostenhilfeschein" ausstellen, mit dem du
bei einem Rechtsanwalt erst einmal eine Beratung erhalten kannst. Bringe Unterlagen bezüglich deiner Verhältnisse mit zum Rechtspfleger, wie z.B. Einkommensnachweis.
Der Anwalt ist berechtigt, einen Beitrag in Höhe von € 20,-- für die Beratung (mit Beratungskostenhilfeschein) von dir zu erheben, er kann aber auch darauf verzichten.

Zusammen mit dem Anwalt ist dann zu entscheiden, ob Klage erhoben werden kann oder soll. Wenn der Anwalt eine Klageerhebung befürwortet, wird er für dich Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Er sieht ja in diesem Falle eine mögliche Erfolgsaussicht.

FG Albosa
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