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Lange studium und Aufenthalt! (Gelesen: 1.343 mal)
Jambo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Lange studium und Aufenthalt!
18.08.2005 um 11:39:55
 
Guten Tag meine Damen und Herren,
Erst eine hintergrund infomationen:Ein freund von mir studiert seit 1999 in Deutschland, er hat bis jetzt nur einpaar klausuren geschafft, also noch keine vordiplom, Jetzt kommt der AB und möchtet ihm nach hause schicken, er bemüht sich aber es klappt mit klausueren nicht so schnell aber trotzdem will er seine studium erfolgreich abschliessen bevor er nach hause geht!

Frage: Er hat jetzt eine aufenthalterlaubnis nur bis  ende des Monats dann ist schluss! Darf er seine Aufenthalts nicht verlängert bekommen? ich meine da es studium für Auslandär länger dauert als sonst, AB meint das es zu lange dauert und er muss weg!
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Mick
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Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 18.08.2005 um 22:36:35
 
Hi Jambo,
ich denke nicht, dass die Frage hier zufriedenstellend
beantwortet werden kann. Die ABH wird vermutlich ver-
nünftig geprüft haben, ob eine Verlängerung in Betracht
kommt. Wenn z.B. gar nix von Studienerfolg zu sehen ist,
dann wird schonmal nicht verlängert. Ich sage das mal
so platt, obwohl Studenten in meiner Praxis selten vor-
kommen.
Ggf. kann man ja gegen die ablehnende Entscheidung
der ABH gerichtlich vorgehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Jambo
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.08.2005 um 10:25:03
 
Danke!Ich hoffe dass, er eine chance kriegt seine Studium zu beenden!
Ja dann muss er wahrscheinlich zum Anwalt gehen wenn er kein verlängerung kriegt!
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Amphilochus
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Hosenfeld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.08.2005 um 13:44:57
 
Hallo,

also mit der Gesetzgebung kenne ich mich nicht aus. Aber ich finde es doch verwunderlich, daß man sieben Jahre studiert, und es nicht einmal bis zum Vordiplom geschafft hat, welches ja in der Regel nach 2 Jahren abzulegen ist. Selbst wenn man dann noch von erschwerten Bedingungen für einen Ausländer, dessen Muttersprache nicht deutsch ist, ausgeht, kann ich persönlich verstehen, wenn der Beamte sagt, 7 Jahre sind zu lange!
Nicht destzutrotz drücke ich Deinem Freund die Dauemn, auch für einen erfolgreichen Studienabschluß!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 19.08.2005 um 15:45:21
 
Es wird die folgende Voraussetzung wohl als nicht mehr vorliegend angenommen:

Zitat:
wenn der Aufenthaltszweck noch nicht erreicht ist und in einem angemessenen Zeitraum noch erreicht werden kann.
.

Wenn der entsprechende Studiengang eine wesentlich geringere Anzahl von Regelsemestern aufweist und diese um mehr als drei überschritten werden, liegt die Annahme nahe, dass nicht ordnungsgemäß studiert wird.
Da bereits das Vordiplom nach sechs Jahren noch nicht erfolgreich abgelegt wurde, wird die ABH von einem absehbaren Nicht-Erfolg innerhalb der Gesamtaufenthaltsdauer von 10 Jahren ausgehen.



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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